Schmidt: AWACS-Urteil kein Grund zum Jubel für Rot-Grün
Berlin (ots)
Zu der gestrigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den AWACS-Einsätzen erklärt der verteidigungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Christian Schmidt MdB:
Das gestrige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu AWACS-Einsätzen ist kein Grund zum Jubeln für Rot-Grün. Das Verfassungsgericht hat sich nicht ausdrücklich auf die Seite von Rot-Grün gestellt, sondern nur im Wege der Güterabwägung eine vorläufige Entscheidung getroffen. Es besteht auch kein Anlass, sich auf ein hohes Ross zu setzen, da wesentliche Fragen zum Einsatz bewaffneter Streitkräfte weiterhin klärungsbedürftig bleiben. Das gilt insbesondere für die Frage, ab wann deutsche Soldaten in bewaffnete Einsätze einbezogen sind.
Rot-Grün hätte es in der Hand gehabt, rechtzeitig nach dem Nato- Beschluss vom 19. Februar durch die Einbringung eines entsprechenden Mandats in den Deutschen Bundestag die Rechte des Parlaments angemessen zu berücksichtigen. Das hat die Bundesregierung aus parteipolitischem Kalkül und in berechtigter Sorge um ihre eigene Mehrheit bewusst auf die lange Bank geschoben. Diese entscheidende Frage hätte rechtzeitig politisch im Deutschen Bundestag und nicht juristisch über den Weg nach Karlsruhe geklärt werden müssen. Aus dem Urteil des Verfassungsgerichts ist der Unmut der Richter förmlich herauszulesen, dass sie aufgrund fehlender politischer Entscheidungen wieder einmal durch eine Klage aus Berlin gedrängt worden sind, Rechtsfragen vorläufig entscheiden zu müssen, ohne sie abschließend klären zu können.
Ich begrüße zwar grundsätzlich den Vorrang, den das Bundesverfassungsgericht der außenpolitischen Handlungsfähigkeit der Bundesregierung einräumt. Das Urteil zeigt aber, dass wir zur Stärkung der Rechte des Parlaments dringend ein Entsendegesetz brauchen. Dadurch wird Rechtsklarheit beim notwendigen außenpolitischen Handlungsspielraum für die Bundesregierung und bei den Mitwirkungsrechten des Deutschen Bundestages sowie Rechtssicherheit für die Soldaten geschaffen. Wir sind jederzeit bereit, gemeinsam mit der Bundesregierung ein solches Gesetz auf den Weg zu bringen.
Ein Entsendegesetz stellt auch mitnichten eine Einschränkung der Parlamentsrechte dar, sondern ist Grundlage für einen praktikablen Umgang mit solchen Fragen. Gäbe es bereits ein Entsendegesetz, hätte das Parlament die Initiative an sich ziehen können.
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