Bosbach/Koschyk/Gewalt: CDU/CSU-Innenpolitiker geschlossen gegen rot-grünes Zuwanderungserweiterungsgesetz
Berlin (ots)
Anlässlich der Innensprecherkonferenz der Unionsfraktionen von Bund und Ländern am 28./29. März 2003 in Saarbrücken erklären der stellvertretende Vorsitzende, Wolfgang Bosbach MdB, und der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB, sowie der Koordinator der Innensprecherkonferenz, Roland Gewalt MdB:
Durch das Beharren von Rot-Grün auf ihrem alten vom Bundesrat abgelehnten Gesetzentwurf hat die Bundesregierung einmal mehr gezeigt, dass sie an schnellen und den Interessen unseres Landes dienenden Lösungen in den Bereichen Zuwanderung und Integration nicht interessiert ist. Deutschland braucht dringend ein neues Zuwanderungs- und Integrationsgesetz, das den Zuzug von Ausländern aus Nicht-EU- Staaten begrenzt und die Voraussetzungen für eine bessere Integration der dauerhaft und rechtmäßig hier lebenden Ausländer schafft. Dieses Ziel darf auch nicht über EU-Regelungen durch die Hintertür unterlaufen werden. Mit der unveränderten Einbringung des gescheiterten Zuwanderungsgesetzes schiebt Otto Schily eine Einigung jedoch auf die lange Bank.
Der Gesetzentwurf spricht im allgemeinen Teil von Begrenzung und Steuerung, in den einzelnen Vorschriften des Gesetzes wird jedoch die Ausweitung der ohnehin großen Zuwanderung nach Deutschland vorprogrammiert. Deshalb wird es nicht ausreichen, an einigen wenigen Punkten den rot-grünen Gesetzentwurf zu korrigieren. Vielmehr müssen insbesondere die bislang in alle Richtungen interpretierbaren Regelungsvorschläge von Rot-Grün zielgenau auf eine Zuwanderungsbegrenzung hin konkretisiert werden. Anderenfalls steht zu befürchten, dass das Zuwanderungsgesetz von rot-rot oder rot-grün regierten Bundesländern in ein Zuwanderungserhöhungs- und Aufenthaltsverfestigungsgesetz uminterpretiert wird. Beispielhaft seien folgende Änderungsvorschläge der Union genannt, die für die innenpolitischen Sprecher von CDU und CSU für eine Zuwanderungsbegrenzung und erfolgreiche Integration Richtung weisend sind:
Keine Aufhebung des Anwerbestopps: Der demographisch bedingte Rückgang der Bevölkerung kann nicht durch noch mehr Zuwanderung kompensiert werden. Eine Zuwanderung unabhängig von einem nationalen Arbeitsmarktbedürfnis und ohne Vorliegen eines Arbeitplatzangebotes ist daher abzulehnen. Bei der dramatischen Lage am Arbeitsmarkt sieht es die Union als unverantwortlich an, den Anwerbestopp generell aufzuheben. Zuwanderung in den Arbeitsmarkt darf sich nicht an regionalen Gegebenheiten orientieren, sondern muss sich an der Lage im gesamten deutschen Arbeitsmarkt ausrichten. Darauf haben auch BDA und DGB hingewiesen, deren Vorschläge zur Arbeitsmigration von Rot-Grün abgelehnt wurden. Erleichterungen sind jedoch denkbar bei Saisonarbeitskräften oder beim Zuzug von Höchstqualifizierten. Keine Abschaffung von differenzierten Aufenthaltstiteln: Auch ein neues Zuwanderungsgesetz muss ein abgestuftes System von Aufenthaltstiteln entsprechend dem jeweiligen Aufenthaltszweck enthalten. Ausreisepflichtige Ausländer, deren Aufenthalt aus tatsächlichen Gründen nicht beendet werden kann, dürfen kein dauerhaftes Aufenthaltsrecht erhalten, da dies ein Anreiz für eine weitere ungesteuerte Zuwanderung wäre. Für diese Fälle muss es weiterhin eine Duldung geben.
Keine Zuwanderung aus demographischen Gründen im sogenannten Auswahlverfahren: Die demographische Entwicklung in unserem Land ist eine Herausforderung für die Familien- und Gesellschaftspolitik, jedoch kein Grund für eine Ausweitung der ohnehin großen Zuwanderung. Nicht mehr Zuwanderung, sondern mehr Integration ist das Gebot der Stunde. Daher lehnt die Union die Zuwanderung im sogenannten Auswahlverfahren ohne ein nationales Arbeitsmarktbedürfnis und ohne Nachweis eines konkreten Arbeitsplatzangebotes ab.
Keine Ausweitung der Asylgründe: Die Einführung des sogenannten kleinen Asyls für Fälle nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung würde, wie Otto Schily selbst noch 1999 festgestellt hat, zu einer spürbaren Erhöhung des Zuwanderungsdrucks auf die Bundesrepublik Deutschland führen. Eine Aushöhlung des Asylkompromisses von 1992 ist mit der Union nicht zu machen. Deutschland hat seine humanitären Verpflichtungen stets erfüllt. Dies wird auch in Zukunft so sein. Aber wir wollen auch nicht über die Regelungen und Verpflichtungen aus der Genfer Flüchtlingskonvention hinausgehen. Kein Kindernachzug oberhalb einer Altersgrenze von zehn Jahren: Das Nachzugsalter von Kindern muss auf zehn Jahre gesenkt werden, um eine erfolgreiche Integration in Deutschland, insbesondere durch den Schulbesuch, zu wahren. Die Union plädiert dafür, ausländischen Kindern eine echte Chance zur Integration und Identifikation zu geben. Nur ein frühzeitiger und längerer Aufenthalt kann ein Interesse an Sprache und Kultur und eine dauerhafte Eingliederung gewährleisten. Die Ergebnisse der Pisa-Studie haben gezeigt, dass möglichst frühzeitiger Spracherwerb ausländischen Kindern eine sichere Zukunftsperspektive bieten kann.
Die Kosten für Sprach- und Integrationskurse können von Ländern und Gemeinden auch nicht anteilsmäßig getragen werden. Bei der Zuwanderung geht Rot-Grün zu weit, bei der Integration nicht weit genug. Der Umfang der Sprach- und Integrationskurse muss gesetzlich geregelt werden. Integration nach Kassenlage darf es nicht geben. Wenn der Bund Rechtsansprüche auf Teilnahme an Sprach und Integrationskursen gewährt, dann muss er auch neben einem von den Ausländern selbst zu tragenden Anteil die Kosten tragen. Die Länder und Gemeinden sind außer Stande, hierzu einen Beitrag zu leisten. Der Bund kann nicht Rechtsansprüche auf Teilnahme an Sprach- und Integrationskursen gewähren, aber die Kosten auf andere abwälzen. Außerdem müssen wir mehr für die sogenannte nachholende Integration tun. Völlig verfehlt ist die Absicht von Rot-Grün, die Integrationsleistungen für die deutschen Spätaussiedler drastisch zu reduzieren; auch hier müssen die Integrationsansprüche erhöht werden.
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