Röttgen/Kauder: Gesetzeslücke bei der Entschädigung von deutschen Gewaltopfern im Ausland endlich schließen
Berlin (ots)
Anlässlich der Beschlussfassung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion über den Antrag Opferentschädigung für deutsche Staatsangehörige, die bei vorübergehendem Aufenthalt im Ausland Opfer eines Gewaltverbrechens werden erklären der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Norbert Röttgen MdB, und der zuständige Berichterstatter, Siegfried Kauder MdB:
Deutsche Touristen, die ihren Urlaub im Ausland verbringen und dort Opfer eines Gewaltverbrechens werden, sollen eine Entschädigung erhalten. Das Gleiche gilt für Deutsche, die sich aus anderen Gründen nur vorübergehend im Ausland aufhalten.
Es ist nicht einzusehen, dass ausländische Touristen, die in Deutschland Opfer einer solchen Tat werden, entschädigt werden, während Deutsche im Ausland meist leer ausgehen. In diesem Fall hört die Fürsorgepflicht des deutschen Staates für seine Bürger nicht an der Grenze auf. Das deutsche Opferentschädigungsgesetz sieht eine Entschädigung bislang nur für Deutsche und Ausländer vor, die in Deutschland Opfer eines Gewaltverbrechens werden. Mögliche Zahlungen aus dem Entschädigungsfonds für Opfer terroristischer Gewalt sind weder der Regelfall noch besteht auf sie ein Rechtsanspruch. Zudem ist nicht jedes Gewaltverbrechen ein Akt des Terrorismus.
Rechtssicherheit und unbürokratische Hilfe ist aber genau das, was das deutsche Opfer im Ausland zu Recht erwarten kann. Wir fordern die Regierungskoalition auf, diese Gesetzeslücke zu schließen und deutsche Opfer von Gewaltverbrechen im Ausland nicht länger alleine zu lassen.
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