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Marschewski: Antworten der Bundesregierung zum Rechtsbestand der Beitrittsländer ein Armutszeugnis

Berlin (ots)

Zu den Antworten der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zum Thema „Offene Fragen zum
Rechtsbestand der Beitrittsländer…“ (Drucksache 15/701) erklärt der
Vorsitzende der Arbeitsgruppe „Vertriebene und Flüchtlinge“ der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erwin Marschewski MdB:
Die Antworten der rot-grünen Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zum Thema „Offene Fragen zum
Rechtsbestand der Beitrittsländer vor dem Hintergrund der
Osterweiterung der Europäischen Union“ hat einmal mehr gezeigt, dass
Rot-Grün nicht bereit ist, sich sachgerecht mit den Problemen zu
befassen, die Beschwernisse im deutsch-tschechischen Verhältnis
darstellen. Die Antworten auf die Kleine Anfrage stellen vielmehr ein
Armutszeugnis für die rot-grüne Bundesregierung dar. So wurde auf
Fragen nach juristischen Zusammenhängen und nach Darlegung der
Rechtslage mit Verweis auf allgemeine politische Erklärungen
geantwortet.
Auch musste die Bundesregierung zu Erkennen geben, dass sie
jahrelang keinerlei eigene Bemühungen angestellt hat, um die mit dem
Fortbestand von Vertreibungsdekreten im Zusammenhang stehenden
offenen Fragen einer Lösung zuzuführen oder wenigstens eine eigene
Klärung der rechtlichen Zusammenhänge herbeizuführen. Und dies,
obwohl Rot-Grün immer erklärt hat, dass es sich bei den offenen
Fragen, zum Beispiel im deutsch-tschechischen Verhältnis, um
bilaterale Fragen handelt.
Stattdessen begnügt sich die Bundesregierung mit einer Darstellung
von Arbeiten der Europäischen Kommission oder des Europäischen
Parlaments, die zum Teil undifferenziert wiedergegeben werden. Welch
geringen Stellenwert die rot-grüne Bundesregierung den berechtigten
Anliegen der deutschen Heimatvertriebenen entgegenbringt, zeigt die
Antwort auf die Frage, gegenüber welchen Staaten die Bundesregierung
das Vertreibungsunrecht im Zuge der Beitrittsverhandlungen zur
Europäischen Union thematisiert hat. Die Bundesregierung erklärt
hierzu lapidar, sie sei „der Ansicht, dass es nicht sinnvoll wäre,
dem von ihr ausdrücklich gewünschten und geförderten
EU-Beitrittsprozess mit bilateralen, aus der Vergangenheit
herrührenden Fragen zu belasten.“
Die Kleine Anfrage zum Rechtsbestand der Beitrittsländer sollte
der Bundesregierung ihre Verantwortung dafür verdeutlichen, die
Wahrung des Grundsatzes der Rechtsstaatlichkeit, wie er sich aus Art.
49 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 des „Vertrages über die
Europäische Union“ ergibt, sicherzustellen. In diesem Zusammenhang
kann es keinen Zweifel geben, dass die Vertreibungsdekrete mit dem
Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit unvereinbar sind.
Dass die Bundesregierung hier über Jahre schwere Versäumnisse
offenbaren muss, geht zu Lasten des Verhältnisses zu unseren
östlichen Nachbarstaaten auf dem Weg zu einer dauerhaften Aussöhnung
in einem gemeinsamen Europa. Dies hat die rot-grüne Bundesregierung
zu verantworten.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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