Marschewski: Antworten der Bundesregierung zum Rechtsbestand der Beitrittsländer ein Armutszeugnis
Berlin (ots)
Zu den Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zum Thema Offene Fragen zum Rechtsbestand der Beitrittsländer (Drucksache 15/701) erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Vertriebene und Flüchtlinge der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erwin Marschewski MdB:
Die Antworten der rot-grünen Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zum Thema Offene Fragen zum Rechtsbestand der Beitrittsländer vor dem Hintergrund der Osterweiterung der Europäischen Union hat einmal mehr gezeigt, dass Rot-Grün nicht bereit ist, sich sachgerecht mit den Problemen zu befassen, die Beschwernisse im deutsch-tschechischen Verhältnis darstellen. Die Antworten auf die Kleine Anfrage stellen vielmehr ein Armutszeugnis für die rot-grüne Bundesregierung dar. So wurde auf Fragen nach juristischen Zusammenhängen und nach Darlegung der Rechtslage mit Verweis auf allgemeine politische Erklärungen geantwortet.
Auch musste die Bundesregierung zu Erkennen geben, dass sie jahrelang keinerlei eigene Bemühungen angestellt hat, um die mit dem Fortbestand von Vertreibungsdekreten im Zusammenhang stehenden offenen Fragen einer Lösung zuzuführen oder wenigstens eine eigene Klärung der rechtlichen Zusammenhänge herbeizuführen. Und dies, obwohl Rot-Grün immer erklärt hat, dass es sich bei den offenen Fragen, zum Beispiel im deutsch-tschechischen Verhältnis, um bilaterale Fragen handelt.
Stattdessen begnügt sich die Bundesregierung mit einer Darstellung von Arbeiten der Europäischen Kommission oder des Europäischen Parlaments, die zum Teil undifferenziert wiedergegeben werden. Welch geringen Stellenwert die rot-grüne Bundesregierung den berechtigten Anliegen der deutschen Heimatvertriebenen entgegenbringt, zeigt die Antwort auf die Frage, gegenüber welchen Staaten die Bundesregierung das Vertreibungsunrecht im Zuge der Beitrittsverhandlungen zur Europäischen Union thematisiert hat. Die Bundesregierung erklärt hierzu lapidar, sie sei der Ansicht, dass es nicht sinnvoll wäre, dem von ihr ausdrücklich gewünschten und geförderten EU-Beitrittsprozess mit bilateralen, aus der Vergangenheit herrührenden Fragen zu belasten.
Die Kleine Anfrage zum Rechtsbestand der Beitrittsländer sollte der Bundesregierung ihre Verantwortung dafür verdeutlichen, die Wahrung des Grundsatzes der Rechtsstaatlichkeit, wie er sich aus Art. 49 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 des Vertrages über die Europäische Union ergibt, sicherzustellen. In diesem Zusammenhang kann es keinen Zweifel geben, dass die Vertreibungsdekrete mit dem Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit unvereinbar sind.
Dass die Bundesregierung hier über Jahre schwere Versäumnisse offenbaren muss, geht zu Lasten des Verhältnisses zu unseren östlichen Nachbarstaaten auf dem Weg zu einer dauerhaften Aussöhnung in einem gemeinsamen Europa. Dies hat die rot-grüne Bundesregierung zu verantworten.
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