Krogmann/Heinen: Gesetzentwurf gegen den Missbrauch von 0190er-Nummern immer noch unzureichend
Berlin (ots)
Zum heute vom Kabinett vorgelegten Gesetzentwurf gegen den Missbrauch von 0190/0900er-Mehrwertdienste-Rufnummern erklären die Internetbeauftragte, Dr. Martina Krogmann MdB, sowie die Beauftragte für Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ursula Heinen MdB: Nach weiteren zwei Monaten des Nichtstuns, des fortgesetzten Missbrauchs zum Schaden der Verbraucher und der Rechtsunsicherheit für Verbraucher und Mehrwertdiensteanbieter hat das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0190er- /0900er-Mehrwertdiensterufnummern vorgelegt. Leider enthält dieser keine durchschlagenden Nachbesserungen. Indem die Bundesregierung den Forderungen der CDU/CSU- Bundestagsfraktion nach der grundsätzlichen Einbeziehung des Mobilfunks sowie der strengeren Registrierung der Mehrwertdiensteanbieter nachgekommen ist, sind zwei Schritte in die richtige Richtung getan worden. Dennoch springt auch dieser Gesetzentwurf zu kurz.
Dieses Gesetz soll Verbraucher und die seriösen Anbieter von Mehrwertdiensterufnummern, die für die deutsche Volkswirtschaft einen Umsatz von 1,5 Mrd. (!) pro Jahr erwirtschaften, ausreichend schützen. Wir kritisieren und fordern daher weiterhin: Das Gesetz erfasst andere Nummerngassen wie 0118, 0136 oder 0137er Nummern nicht. Die Verlagerung des Missbrauchs auf diese Gassen ist daher absehbar - zum Leidwesen der Verbraucher und der seriösen Anbieter.
Die zentrale Datenbank soll nur für 0900er-Nummern geschaffen werden. Die 0190er Nummern, die immerhin noch bis Ende 2004 in Betrieb sind, werden nicht erfasst. Der Inhalt der Mindestvoraussetzungen, die die Regulierungsbehörde bei der Registrierung und vor Inbetriebnahme der Dialer vorgeben soll, bleibt noch im Dunkeln.
Der Verstoß gegen die Pflicht zur Preisangabe spätestens drei Sekunden vor Beginn der Entgeltpflichtigkeit der Dienstleistung ist im Vergleich zum Gesetzesentwurf vom Januar kein Bußgeldtatbestand mehr. Dies ist eine Verschlechterung für die Verbraucher. Im Übrigen zeugt die Verpflichtung zur Preisansage von Änderungen des Tarifabschnitts von der praktischen Unkenntnis der Bundesregierung. Denn die hierzu im Gesetzesentwurf enthaltene Verpflichtung der Betreiber von Telekommunikationsnetzen zieht den Falschen zur Verantwortung. Außerdem ist das Inkassoverbot für den Rechnungssteller bei Einwendungserhebung oder Zahlungsverweigerung durch den Rechnungsempfänger nicht aufgenommen worden, das sich noch in der letzten Legislaturperiode im Entwurf der Novelle der Telekommunikationskunden- schutzverordnung (TKV) befand. Damit fehlt eine zentrale Schutzvorschrift für die Verbraucher bei unberechtigten Forderungen. Das Sonderrecht der Inkassomöglichkeit für die Rechnungssteller entbehrt jeglicher sachlichen Grundlage und muss daher abgeschafft werden.
Der Gesetzesentwurf soll laut eigener Begründung für mehr Transparenz sorgen. Zwar ist Transparenz wichtig aber mit Transparenz allein ist es nicht getan. Die Verbraucher brauchen wirksame Schutzvorschriften. Die Wirtschaft braucht klare Rahmenbedingungen. Endlich!
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