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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Krogmann/Heinen: Gesetzentwurf gegen den Missbrauch von 0190er-Nummern immer noch unzureichend

Berlin (ots)

Zum heute vom Kabinett vorgelegten Gesetzentwurf
gegen den Missbrauch von 0190/0900er-Mehrwertdienste-Rufnummern
erklären die Internetbeauftragte, Dr. Martina Krogmann MdB, sowie die
Beauftragte für Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Ursula Heinen MdB: Nach weiteren zwei Monaten des Nichtstuns, des
fortgesetzten Missbrauchs zum Schaden der Verbraucher und der
Rechtsunsicherheit für Verbraucher und Mehrwertdiensteanbieter hat
das Bundeskabinett einen „Gesetzesentwurf zur Bekämpfung des
Missbrauchs von 0190er- /0900er-Mehrwertdiensterufnummern“ vorgelegt.
Leider enthält dieser keine durchschlagenden Nachbesserungen. Indem
die Bundesregierung den Forderungen der CDU/CSU- Bundestagsfraktion
nach der grundsätzlichen Einbeziehung des Mobilfunks sowie der
strengeren Registrierung der Mehrwertdiensteanbieter nachgekommen
ist, sind zwei Schritte in die richtige Richtung getan worden.
Dennoch springt auch dieser Gesetzentwurf zu kurz.
Dieses Gesetz soll Verbraucher und die seriösen Anbieter von
Mehrwertdiensterufnummern, die für die deutsche Volkswirtschaft einen
Umsatz von 1,5 Mrd. € (!) pro Jahr erwirtschaften, ausreichend
schützen. Wir kritisieren und fordern daher weiterhin: Das Gesetz
erfasst andere Nummerngassen wie 0118, 0136 oder 0137er Nummern
nicht. Die Verlagerung des Missbrauchs auf diese Gassen ist daher
absehbar - zum Leidwesen der Verbraucher und der seriösen Anbieter.
Die zentrale Datenbank soll nur für 0900er-Nummern geschaffen
werden. Die 0190er Nummern, die immerhin noch bis Ende 2004 in
Betrieb sind, werden nicht erfasst. Der Inhalt der
„Mindestvoraussetzungen“, die die Regulierungsbehörde bei der
Registrierung und vor Inbetriebnahme der Dialer vorgeben soll, bleibt
noch im Dunkeln.
Der Verstoß gegen die Pflicht zur Preisangabe spätestens drei
Sekunden vor Beginn der Entgeltpflichtigkeit der Dienstleistung ist
im Vergleich zum Gesetzesentwurf vom Januar kein Bußgeldtatbestand
mehr. Dies ist eine Verschlechterung für die Verbraucher. Im Übrigen
zeugt die Verpflichtung zur Preisansage von Änderungen des
Tarifabschnitts von der praktischen Unkenntnis der Bundesregierung.
Denn die hierzu im Gesetzesentwurf enthaltene Verpflichtung der
Betreiber von Telekommunikationsnetzen zieht den Falschen zur
Verantwortung. Außerdem ist das Inkassoverbot für den
Rechnungssteller bei Einwendungserhebung oder Zahlungsverweigerung
durch den Rechnungsempfänger nicht aufgenommen worden, das sich noch
in der letzten Legislaturperiode im Entwurf der Novelle der
Telekommunikationskunden- schutzverordnung (TKV) befand. Damit fehlt
eine zentrale Schutzvorschrift für die Verbraucher bei unberechtigten
Forderungen. Das Sonderrecht der Inkassomöglichkeit für die
Rechnungssteller entbehrt jeglicher sachlichen Grundlage und muss
daher abgeschafft werden.
Der Gesetzesentwurf soll laut eigener Begründung für mehr
Transparenz sorgen. Zwar ist Transparenz wichtig – aber mit
Transparenz allein ist es nicht getan. Die Verbraucher brauchen
wirksame Schutzvorschriften. Die Wirtschaft braucht klare
Rahmenbedingungen. Endlich!
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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