Koschyk/Grindel/Hohmann: Keine unnötigen Verschärfungen des Waffenrechtes durch die Hintertür
Berlin (ots)
Zum Bericht des Bundesministeriums des Innern zum Stand der Umsetzung des neuen Waffenrechts erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB und die zuständigen Berichterstatter Reinhard Grindel und Martin Hohmann MdB:
Das am 14. Juni 2002 im Bundestag beschlossene Waffengesetz ist seit 1. April 2003 in Kraft und bis heute liegen die für seine Umsetzung erforderlichen Verordnungen nicht vor. Es ist nicht nachvollziehbar, wie die Bundesregierung trotz der während der gesamten letzten Legislaturperiode geführten intensiven Diskussion aller Problemgestaltungen des Waffenrechts nicht in der Lage war und ist, die Verordnungen zeitgleich oder zumindest zeitnah mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zu erlassen. Dies ist im hohen Maße unbefriedigend für Nutzer und Anwender des neuen Rechts.
Die zur Überbrückung erlassenen vorläufigen Vollzugshinweise haben unabhängig von ihrer Rechtsqualität eher zur Verwirrung aller Betroffenen beigetragen. Erschwerend kommt hinzu, dass sie in wesentlichen Punkten von Besprechungsergebnissen mit den Verbänden und Ländern abweichen.
Eine einheitliche Rechtsanwendung ist somit nicht sichergestellt. Es ist zu befürchten, dass zum Nachteil der legalen Waffenbesitzer und mit hohem Verwaltungs- und Vollzugsaufwand abwegige Regelungen umgesetzt werden.
Dazu gehört z.B. die Entwertung der gelben Waffenbesitzkarte bei der vereinfachten Bedürfnisprüfung bei Schützen. Ungeklärt ist auch, wie die deutschen Sportschützen angesichts der Regelung über die Verbringung der Waffen ins Ausland im internationalen Wettbewerb bestehen sollen und was aus den Biathlon-Athleten wird, die, da sie keinem anerkannten Verband angehören, nicht die für ihre Sportausübung erforderlichen Waffen führen dürfen. Hier besteht dringender Handlungsbedarf.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert daher die Bundesregie-rung auf, unverzüglich sicherzustellen, dass das Gesetzeswerk nicht im Verordnungswege weitere unnötige und nicht der inneren Sicherzeit dienende Bürokratie und Kosten steigernde Regelungen erhält.
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