Röttgen: Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses zur Terrorismusbekämpfung spät und unzureichend
Berlin (ots)
Zu dem Gesetzentwurf der Regierungskoalition zur Terrorismusbekämpfung erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Norbert Röttgen MdB:
Der Gesetzentwurf zur Terrorismusbekämpfung, den die Bundesregierung erst auf Drängen der CDU/CSU-Fraktion und vier Monate zu spät vorgelegt hat, erfüllt nicht die Vorgaben des EU-Rahmenbeschlusses, terroristische Straftaten zu erfassen und unter Strafe zu stellen. Die Bundesregierung hätte ihren Fehler aus der vergangenen Legislaturperiode korrigieren und die Werbung für terroristische Vereinigungen wieder vollständig unter Strafe stellen müssen.
Straftaten mit terroristischer Zielsetzung stuft der Gesetzentwurf nicht eindeutig als solche ein, wie es der EU-Rahmenbeschluss verlangt. Die Bundesregierung beschränkt sich auf den Verweis, dass die Strafgerichte die terroristischen Hintergründe einer Tat berücksichtigen, wenn sie über die Höhe der Strafe entscheiden. Auch mit der Aufnahme terroristischer Straftaten in den Paragrafen 129 a des Strafgesetzbuches Bildung terroristischer Vereinigungen setzt die Bundesregierung nicht das notwendige rechtspolitische Signal. Denn diese Bestimmung stellt lediglich die Gründung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung unter Strafe, nicht aber die terroristische Tat eines Einzeltäters. Zudem wurde die Hürde der Strafbarkeit für Brandstiftung und andere Taten, die zum typischen Bedrohungs-Arsenal terroristischer Täter gehören, erhöht und darauf verzichtet, beispielsweise auch die gefährliche Körperverletzung in den Katalog der Vorschrift aufzunehmen. Dieser faule Kompromiss ist ein erneutes Beispiel für die politische Handlungsschwäche der rot-grünen Koalition auf dem Gebiet der inneren Sicherheit.
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