Hüppe: Bundesregierung ohne Konzept angesichts der Probleme bei der Integration behinderter Menschen
Berlin (ots)
Anlässlich der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion Integration von Menschen mit Behinderungen erklärt der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:
Enttäuschend stellt sich die Antwort der Bundesregierung auf brennende Fragen zur Integration von Menschen mit Behinderungen dar. Entscheidende Fragen bleiben unbeantwortet, viele Antworten sind nebulös. Es entsteht der Eindruck, dass behinderte Menschen in vielen Bereichen als erste Opfer von Sparmaßnahmen werden. Zahlreiche Werkstätten für behinderte Menschen stehen nach Angaben der Bundesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen (BAG: WfbM) vor einer Existenzkrise. Tatsache ist, dass die Bundesanstalt für Arbeit Mittel aus dem Ausgleichsfonds blockiert und dadurch die weitere Finanzierung von dringend benötigten neuen Werkstattplätzen gefährdet. Die Bundesregierung geht bis zum Jahr 2010 von einem zusätzlichen Bedarf von etwa 28.000 neuen Werkstattplätzen aus. Sie muss eingestehen, dass die Bundesanstalt für Arbeit ihren Haushaltsansatz für die Werkstätten reduziert hat. Angesichts jetzt schon akuter Engpässe kommt die Ankündigung der Bundesregierung reichlich spät, sie beabsichtige eine Änderung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung. Werkstattträger sollen zusätzlich Kredite aufnehmen, um die benötigten Immobilien anzumieten. Die Bundesregierung sieht darin eine Alternative zu der ausbleibenden Kofinanzierung durch die Bundesanstalt für Arbeit, wegen der aber sogar der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung die Bundesanstalt für Arbeit scharf attackiert hatte.
Inwieweit die Werkstätten für behinderte Menschen, insbesondere in den neuen Ländern, über ausreichende Sicherheiten für solche Kredite verfügen, stellt ein zusätzliches offenes Problem dar.
Auf die Frage nach dem Zivilen Antidiskriminierungsgesetz, das die Bundesregierung schon seit geraumer Zeit vollmundig versprochen hat, antwortet sie ausweichend. Offenbar existieren seitens der Koalition noch keinerlei konkrete Vorstellungen hierzu. Ambulanten Leistungen als Alternative zur Heimunterbringung mißt die Bundesregierung zwar große Bedeutung zu. Dennoch fehlt bis heute die Angleichung der Einkommensgrenzen im Bundesssozialhilfegesetz. Während die Grenze im ambulanten Bereich 539 Euro beträgt, ist sie für Hilfen in Einrichtungen mit 808 Euro erheblich höher. Dadurch müssen Menschen mit Behinderungen, die in einer ambulanten Wohnform betreut werden, tiefer in die Taschen greifen, obwohl der Kostenaufwand hier häufig geringer ausfällt. Auch die persönlichen Budgets für Menschen mit Behinderungen finden in Deutschland ganz im Gegensatz zu vielen Ländern in der Europäischen Union - nach wie vor lediglich vereinzelt Anwendung. Die Kleine Anfrage zeigt, dass bei der Verwirklichung der Integration von Menschen mit Behinderungen an vielen Stellen erhebliche Mängel bestehen. Es liegt an der Bundesregierung, zügig zu handeln.
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