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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

von Klaeden: Schröders Hirsch hat getäuscht – parlamentarische Konsequenz erforderlich

Berlin (ots)

Zu Berichten über die Einstellung des
staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens wegen angeblich
verschwundener Akten und Daten im Bundeskanzleramt erklärt der
parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Eckart von Klaeden MdB:
Nach dem Regierungswechsel 1998 wurden unter der Verantwortung von
Bundeskanzler Gerhard Schröder Vorwürfe über Aktenvernichtungen und
Datenlöschungen im Bundeskanzleramt kurz vor dem Regierungswechsel
erhoben. Der FDP-Politiker Dr. Burkhard Hirsch wurde zum
Sonderermittler bestellt. Als Ergebnis seiner Arbeit erstattete
Staatssekretär Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundeskanzleramt,
Strafanzeige. Dr. Burkhard Hirsch setzte sich engagiert – quasi wie
in einem Privatkrieg – bei der Staatsanwaltschaft für Ermittlungen
ein.
Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Bonn zum zweiten Mal und nach
sehr gründlicher Prüfung die Einstellung des Verfahrens vorbereitet.
An den erhobenen strafrechtlichen Vorwürfen ist nichts dran: Daten
sind nicht gelöscht und Akten, z.B. Leunaakten, nicht kurz vor dem
Regierungswechsel verschwunden.
Mit anderen Worten: Bundeskanzler Gerhard Schröder und seine
Mannschaft, zu der auch Sonderermittler Dr. Burkhard Hirsch gehörte,
haben zur Ablenkung von SPD-Regierungsunfähigkeit unberechtigte
Vorwürfe gegenüber der Vorgängerregierung erhoben.
Dieses gigantische Täuschungsmanöver, an dem im Bundeskanzleramt
mit viel personellem und sachlichem Aufwand über lange Zeit
gearbeitet wurde, muss parlamentarische Konsequenzen haben. Zunächst
ist Bundeskanzler Gerhard Schröder gefordert, sich zu erklären.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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Kontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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Telefon:(030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email:fraktion@cducsu.de

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