von Klaeden: Schröders Hirsch hat getäuscht parlamentarische Konsequenz erforderlich
Berlin (ots)
Zu Berichten über die Einstellung des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens wegen angeblich verschwundener Akten und Daten im Bundeskanzleramt erklärt der parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Eckart von Klaeden MdB:
Nach dem Regierungswechsel 1998 wurden unter der Verantwortung von Bundeskanzler Gerhard Schröder Vorwürfe über Aktenvernichtungen und Datenlöschungen im Bundeskanzleramt kurz vor dem Regierungswechsel erhoben. Der FDP-Politiker Dr. Burkhard Hirsch wurde zum Sonderermittler bestellt. Als Ergebnis seiner Arbeit erstattete Staatssekretär Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundeskanzleramt, Strafanzeige. Dr. Burkhard Hirsch setzte sich engagiert quasi wie in einem Privatkrieg bei der Staatsanwaltschaft für Ermittlungen ein.
Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Bonn zum zweiten Mal und nach sehr gründlicher Prüfung die Einstellung des Verfahrens vorbereitet. An den erhobenen strafrechtlichen Vorwürfen ist nichts dran: Daten sind nicht gelöscht und Akten, z.B. Leunaakten, nicht kurz vor dem Regierungswechsel verschwunden.
Mit anderen Worten: Bundeskanzler Gerhard Schröder und seine Mannschaft, zu der auch Sonderermittler Dr. Burkhard Hirsch gehörte, haben zur Ablenkung von SPD-Regierungsunfähigkeit unberechtigte Vorwürfe gegenüber der Vorgängerregierung erhoben.
Dieses gigantische Täuschungsmanöver, an dem im Bundeskanzleramt mit viel personellem und sachlichem Aufwand über lange Zeit gearbeitet wurde, muss parlamentarische Konsequenzen haben. Zunächst ist Bundeskanzler Gerhard Schröder gefordert, sich zu erklären.
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