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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Austermann: Das ist Eichels Maastricht-Defizit

Berlin (ots)

Zum voraussichtlichen Überschreiten des
3%-Defizitkriteriums in diesem Jahr erklärt der haushaltspolitische
Sprecher der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Dietrich Austermann MdB:
Angesichts des Milliardendefizits im Bundeshaushalt 2003 ist so
gut wie sicher, dass Deutschland auch in diesem Jahr die 3%-
Defizitgrenze überschreiten wird. Nach Artikel 104 des Maastricht-
Vertrages kann ein erneuter Verstoß gegen die Stabilitätskriterien
finanzielle Sanktionen zur Folge haben. Die zusätzlichen Lasten will
Eichel zur Hälfte den Ländern aufbürden. Dies dürfte ihm jedoch nicht
gelingen, denn dafür fehlt die entsprechende rechtliche Grundlage.
Sollte es aufgrund der permanenten Verletzung des Europäischen
Stabilitätspaktes zu erheblichen Bußgeldern kommen, müsste Eichel
diese allein bezahlen. Das bei der Europa-Universität in Auftrag
gegebene Rechtsgutachten hätte der Bundesfinanzminister sich sparen
können. Das Maastricht-Problem liegt einzig und allein beim Bund.
Bund und Länder haben sich zur Einhaltung des Europäischen
Stabilitätspaktes im Finanzplanungsrat lediglich auf eine strikte
Begrenzung ihrer Ausgaben verständigt. Für die Übernahme eines Teils
möglicher Sanktionszahlungen durch die Länder fehlt eine rechtliche
Handhabe, etwa in Form eines Staatsvertrages. Der Bund ist alleiniger
Vertragspartner der EU und somit auch in der Pflicht hinsichtlich
möglicher finanzieller Konsequenzen aus dem Maastricht- Vertrag. Die
Länder verfügen über eine grundgesetzlich verankerte
Haushaltsautonomie (Art. 109 Abs. 1 GG), in die der Bund nicht
eingreifen kann.
Für die Aufteilung des zulässigen Defizits haben sich Bund und
Länder auf ein Verhältnis von 55 Prozent für die Länder und die
Kommunen und von 45 für den Bund und die Sozialversicherungen
geeinigt. Diesen Anteil hat der Bund in 2002 mit gut 24
Prozentpunkten oder rund 15 Mrd. € deutlich überschritten; die Länder
hingegen liegen mit rund 4 Prozentpunkten (knapp 3 Mrd. €) sogar
unter dem für sie zulässigen Defizit. Das heißt: Der Bund - zusammen
mit den Sozialversicherungen - ist im vergangenen Jahr der alleinige
Verursacher der Defizitüberschreitung gewesen. Das zusätzliche
Defizit im Bundeshaushalt 2003 von 13 bis 15 Mrd. € deutet darauf
hin, dass auch in diesem Jahr der Bund im Wesentlichen für die
erneute Verletzung des Maastricht-Kriteriums verantwortlich sein
wird.
Auch wenn in diesem Jahr noch keine Sanktionen fällig werden, da
die EU-Kommission Deutschland aufgrund der konjunkturellen Lage bis
2004 Aufschub gewähren will, ist das Problem drohender Geldbußen
nicht gelöst. Es wird sich spätestens im kommenden Jahr mit einer
möglichen weiteren Defizitüberschreitung stellen, wenn die rot-grüne
Bundesregierung bis dahin keine Kehrtwende in der Steuer-,
Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik vollzieht. Diese Kehrtwende hätte
schon längst erfolgen müssen. Die Chancen für einen drastischen
Politikwechsel stehen jedoch immer noch nicht besonders gut.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email:fraktion@cducsu.de

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