Austermann: Das ist Eichels Maastricht-Defizit
Berlin (ots)
Zum voraussichtlichen Überschreiten des 3%-Defizitkriteriums in diesem Jahr erklärt der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Dietrich Austermann MdB:
Angesichts des Milliardendefizits im Bundeshaushalt 2003 ist so gut wie sicher, dass Deutschland auch in diesem Jahr die 3%- Defizitgrenze überschreiten wird. Nach Artikel 104 des Maastricht- Vertrages kann ein erneuter Verstoß gegen die Stabilitätskriterien finanzielle Sanktionen zur Folge haben. Die zusätzlichen Lasten will Eichel zur Hälfte den Ländern aufbürden. Dies dürfte ihm jedoch nicht gelingen, denn dafür fehlt die entsprechende rechtliche Grundlage. Sollte es aufgrund der permanenten Verletzung des Europäischen Stabilitätspaktes zu erheblichen Bußgeldern kommen, müsste Eichel diese allein bezahlen. Das bei der Europa-Universität in Auftrag gegebene Rechtsgutachten hätte der Bundesfinanzminister sich sparen können. Das Maastricht-Problem liegt einzig und allein beim Bund. Bund und Länder haben sich zur Einhaltung des Europäischen Stabilitätspaktes im Finanzplanungsrat lediglich auf eine strikte Begrenzung ihrer Ausgaben verständigt. Für die Übernahme eines Teils möglicher Sanktionszahlungen durch die Länder fehlt eine rechtliche Handhabe, etwa in Form eines Staatsvertrages. Der Bund ist alleiniger Vertragspartner der EU und somit auch in der Pflicht hinsichtlich möglicher finanzieller Konsequenzen aus dem Maastricht- Vertrag. Die Länder verfügen über eine grundgesetzlich verankerte Haushaltsautonomie (Art. 109 Abs. 1 GG), in die der Bund nicht eingreifen kann.
Für die Aufteilung des zulässigen Defizits haben sich Bund und Länder auf ein Verhältnis von 55 Prozent für die Länder und die Kommunen und von 45 für den Bund und die Sozialversicherungen geeinigt. Diesen Anteil hat der Bund in 2002 mit gut 24 Prozentpunkten oder rund 15 Mrd. deutlich überschritten; die Länder hingegen liegen mit rund 4 Prozentpunkten (knapp 3 Mrd. ) sogar unter dem für sie zulässigen Defizit. Das heißt: Der Bund - zusammen mit den Sozialversicherungen - ist im vergangenen Jahr der alleinige Verursacher der Defizitüberschreitung gewesen. Das zusätzliche Defizit im Bundeshaushalt 2003 von 13 bis 15 Mrd. deutet darauf hin, dass auch in diesem Jahr der Bund im Wesentlichen für die erneute Verletzung des Maastricht-Kriteriums verantwortlich sein wird.
Auch wenn in diesem Jahr noch keine Sanktionen fällig werden, da die EU-Kommission Deutschland aufgrund der konjunkturellen Lage bis 2004 Aufschub gewähren will, ist das Problem drohender Geldbußen nicht gelöst. Es wird sich spätestens im kommenden Jahr mit einer möglichen weiteren Defizitüberschreitung stellen, wenn die rot-grüne Bundesregierung bis dahin keine Kehrtwende in der Steuer-, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik vollzieht. Diese Kehrtwende hätte schon längst erfolgen müssen. Die Chancen für einen drastischen Politikwechsel stehen jedoch immer noch nicht besonders gut.
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