von Klaeden: Fragen zum Skandal Schröder/Hirsch
Berlin (ots)
Zu Berichten über die Einstellung des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens wegen angeblich verschwundener Akten und Daten im Bundeskanzleramt erklärt der parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Eckart von Klaeden MdB:
Der durch den Einstellungsvermerk der Staatsanwaltschaft Bonn bekannt gewordene Skandal von regierungsamtlichen falschen Vorwürfen wegen angeblicher unzulässiger Datenlöschung und angeblicher Aktenvernichtung im Bundeskanzleramt vor dem Regierungswechsel zu Bundeskanzler Gerhard Schröder habe ich zum Anlass für nachstehende Fragen an die Bundesregierung genommen:
Hält die Bundesregierung daran fest, dass die Bestellung von Dr. Burkhard Hirsch vom 2. Februar 2000 zum Vorermittlungsführer vor dem 4. Dezember 2000 beendet wurde (vgl. BT-Drs. 14/4915) und falls ja, wie erklärt sich die Bundesregierung den von Dr. Burkhard Hirsch vermittelten Eindruck (z.B. in den ARD-Tagesthemen vom 17. April 2003), er sei in dieser Angelegenheit weiterhin informiert?
Ist der Bundesregierung die Akte 50 Js 816/00 StA Bonn (Ermittlungsverfahren wegen angeblicher Datenlöschungen usw.) bekannt, und falls ja, hält sie aufgrund der darin enthaltenen Niederschriften über die Vernehmung von Herrn Dr. Burkhard Hirsch sowie von Zeugen, die unzulässige Vernehmungsmethoden von Dr. Burkhard Hirsch gegenüber der Staatsanwaltschaft behaupteten (vgl. hierzu auch BT-Drs. 14/9300, S 432), auch im Nachhinein Herrn Dr. Burkhard Hirsch für einen geeigneten Ermittlungsführer im disziplinaren Vorverfahren?
Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Chef des Bundeskanzleramtes, Staatssekretär Dr. Steinmeier, bestellte im Februar 2000 Burkhard Hirsch zum Ermittlungsführer im Rahmen von disziplinaren Vorermittlungen mit dem Ziel, dem Verdacht angeblicher unzulässiger Datenlöschungen und dem angeblichen Verschwinden von Akten, z.B. betreffend Leuna und andere Privatisierungsangelegenheiten nachzugehen. Ergebnis dieses Verfahrens war ein umfänglicher Bericht, der in einem recht umstrittenen Verfahren zustande gekommen war. Dieser Bericht wurde Gegenstand einer Strafanzeige des Bundeskanzleramtes wegen angeblicher Datenlöschungen. Die Staatsanwaltschaft Bonn leitete daraufhin ein Verfahren ein, das sich auch mit angeblich verschwundenen Akten beschäftigte. Allerdings ergab sich für die Staatsanwaltschaft Bonn kein Anfangsverdacht, so dass sie weitere Ermittlungen nicht durchführen wollte. Dazu wurde sie aber vom Generalstaatsanwalt angehalten. Mit einem umfänglichen, auf Einstellung zielenden Vermerk kam die Staatsanwaltschaft Anfang 2002 zu dem Ergebnis, dass strafrechtliche Vorwürfe nicht bestünden, und gab diesen Vermerk dem Bundeskanzleramt zur Stellungnahme. Die lange hinausgezögerte Stellungnahme des Bundeskanzleramtes nahm die Staatsanwaltschaft zum Anlass für weitere Ermittlungen. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft, wie der Presse zu entnehmen ist, einen über 200seitigen, auf die Einstellung des Ermittlungsverfahrens zielenden Vermerk dem Bundeskanzleramt zugeleitet.
Im Ergebnis handelte es sich bei den von Bundeskanzler Schröder zu verantwortenden und von Burkhard Hirsch durchgeführten Maßnahmen um eine regierungsamtliche Verleumdungsaktion gegenüber der Regierung Helmut Kohl.
Die CDU/CSU-Fraktion im Spendenuntersuchungsausschuss hat im Schlussbericht (Minderheitenvotum) zu den Aktivitäten Burkhard Hirsch ausführlich Stellung genommen.
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