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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Bosbach/Koschyk: Rot-grüner Gesetzentwurf zur Zuwanderung muss grundlegend umgestaltet werden

Berlin (ots)

Zur Einbringung von 128 Änderungsanträgen zum
rot-grünen Zuwanderungsgesetz erklären der für Innen- und
Rechtspolitik zuständige stellvertretende Vorsitzende, Wolfgang
Bosbach MdB, und der innenpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB:
Der rot-grüne Ansatz zur Ausweitung der Zuwanderung ist verfehlt.
Er ist ein Signal in die falsche Richtung. Die CDU/CSU setzt sich für
eine bessere Integration der rechtmäßig in Deutschland lebenden
Ausländer ein.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist nach Ansicht der
Mitglieder der Unionsfraktion im Innenausschuss bereits in seiner
Grundsubstanz und gesamten Systematik verfehlt und für die Union
unakzeptabel, weil er durchgängig auf offensive Zuwanderung
ausgerichtet ist. Eine Einigung im Streit über das Zuwanderungsgesetz
ist daher nur bei einer grundlegenden Umgestaltung des
Gesetzentwurfes überhaupt vorstellbar. Die Union hat daher in den
Innenausschuss 128 Änderungsanträge eingebracht, die eine klare und
vernünftige Alternative zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung
sowie zur Verbesserung der Integration von Ausländern in Deutschland
bieten. Die Änderungsanträge der Union sind inhaltlich "conditio sine
qua non", also eine unerlässliche Voraussetzung für eine
Verständigung.
Vor dem Hintergrund von 4,6 Millionen Arbeitslosen und der
Tatsache, dass im Zuge der EU-Osterweiterung ohnehin mit erheblicher
Binnenmigration zu rechnen ist, ist der Ansatz des rot-grünen
Zuwanderungsgesetzes, Zuwanderung massiv auszuweiten, verfehlt. Die
Zuwanderung in unser Land und die gesamte Europäische Union ist
bereits nach geltender Rechtslage viel zu hoch. Eine weitere massive
Ausweitung der Zuwanderung noch hierüber hinaus ist ein Signal in die
falsche Richtung.
Begrenzung und nicht Ausweitung der Zuwanderung ist das Gebot der
Stunde. Dazu gehört auch, den Gesetzentwurf unter Sicherheitsaspekten
zu überarbeiten.
Die Anträge der Union sehen zudem vor, den Flüchtlingsbegriff
nicht über die Genfer Konvention hinaus auszuweiten und Zuwanderung
in den Arbeitsmarkt nur bei einem wirklichen nationalen
Arbeitsmarktbedürfnis zuzulassen. Weiterhin fordert die Union nicht
nur, Neuzuwanderer zu integrieren, sondern auch die Integration der
bereits rechtmäßig hier lebenden Ausländer zu verbessern.
Kernforderungen der Unionsfraktion (inhaltlich identisch mit den
128 Änderungsanträgen):
Das Gesetz muss eine wirksame Steuerung und Begrenzung der
Zuwanderung beinhalten 
• Klare Festschreibung des Ziels des Gesetzes;
• keine gesetzestechnischen Regelungen, die Zuzug ausweiten (z.B.
weite Generalklauseln); die bisher vorgesehene Duldung für
ausreisepflichtige Ausländer, deren Aufenthalt aus tatsächlichen
Gründen nicht beendet werden kann, muss beibehalten werden, um die
bisherigen Möglichkeiten der Feinsteuerung im Ausländerrecht zu
erhalten; 
• Überarbeitung in sicherheitsrechtlicher Hinsicht
(insbesondere Ausweisung bei Terrorismusverdacht,
Speicherungsmöglichkeit der ethnischen Herkunft; gesetzliche
Verankerung der Regelanfrage an den Verfassungsschutz bei
Einbürgerungen; Regelanfrage vor unbefristeter Aufenthaltserlaubnis
und Aufenthaltsberechtigung zur Klärung von Sicherheitsbedenken).
Zuwanderung in den Arbeitsmarkt darf nicht ohne wirkliches
nationales Arbeitsmarktbedürfnis erfolgen 
• Keine generelle Aufhebung
des Anwerbestopps (Verbot mit Erlaubnisvorbehalt des bisherigen
Rechts muss bleiben); 
• Sicherung des Vorrangs einheimischer
Arbeitskräfte durch wirkungsvolles Verfahren (i.d.R. wie bisher
individuelle Vorrangprüfung; keine nur regionale Betrachtung des
Arbeitsmarktes); 
• Streichung des „Auswahlverfahrens“.
Humanitäre Zuwanderung muss auf den Anwendungsbereich der Genfer
Flüchtlingskonvention begrenzt bleiben 
• Anreize für Zuwanderung unter Vorgabe humanitärer Gründe müssen 
verringert und dürfen nicht ausgeweitet werden; 
• keine Ausweitung des Flüchtlingsbegriffs über die Genfer 
Konvention hinaus, also keine neuen Fluchtgründe und keine
Aufwertung des Status von Flüchtlingen, die nichtstaatliche oder
geschlechtsspezifische Verfolgung geltend machen; schon nach
geltendem Recht besteht keine Schutzlücke (soweit eine erhebliche
konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit vorliegt, erhalten die
Betroffenen derzeit den Status von Geduldeten).
Nicht nur Neuzuwanderer, sondern auch die hier bereits rechtmäßig
lebenden Ausländer müssen integriert werden 
• Absenkung des Nachzugsalters von Kindern auf 10 Jahre; weit 
gefasste Ausnahmen vom Nachzugsalter dürfen nicht dazu führen, dass 
Kindernachzug in der Regel bis 18 Jahre ermöglicht wird; Ausnahmen 
sollten nur entsprechend dem geltenden Recht möglich sein; 
• Umfang des Integrationskurses ist zu erhöhen (mindestens 900 
Stunden); 
• Bund muss Kosten der Integrationskurse übernehmen; 
• Integrationskurse nicht nur für Neuzuwanderer, sondern auch für 
bereits hier dauerhaft und rechtmäßig lebende Ausländer; 
• integraler Bestandteil des Integrationskurses sind 
Alphabetisierung und Umalphabetisierung sowie die notwendige 
sozialpädagogische Begleitung und Kinderbetreuung; 
• Sanktionen bei mangelnder Integrationsbereitschaft (z.B. bei
Nichtteilnahme an Integrationskurs Ablehnung der Verlängerung des
Aufenthaltstitels); 
• Kostenbeteiligung der Ausländer und der Arbeitgeber an 
Integrationskurs; 
• Hinterlegung einer teilweise zurückzuerstattenden Geldleistung im 
Visumverfahren als Anreiz für Teilnahme an Sprachkurs.
Sie finden die 128 Änderungsanträge im Internet unter
http://www.cducsu.de/ag2innen/ia030507.pdf.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=7846

Kontakt:

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Telefon:(030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email:fraktion@cducsu.de

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