Bosbach/Koschyk: Rot-grüner Gesetzentwurf zur Zuwanderung muss grundlegend umgestaltet werden
Berlin (ots)
Zur Einbringung von 128 Änderungsanträgen zum rot-grünen Zuwanderungsgesetz erklären der für Innen- und Rechtspolitik zuständige stellvertretende Vorsitzende, Wolfgang Bosbach MdB, und der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB:
Der rot-grüne Ansatz zur Ausweitung der Zuwanderung ist verfehlt. Er ist ein Signal in die falsche Richtung. Die CDU/CSU setzt sich für eine bessere Integration der rechtmäßig in Deutschland lebenden Ausländer ein.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist nach Ansicht der Mitglieder der Unionsfraktion im Innenausschuss bereits in seiner Grundsubstanz und gesamten Systematik verfehlt und für die Union unakzeptabel, weil er durchgängig auf offensive Zuwanderung ausgerichtet ist. Eine Einigung im Streit über das Zuwanderungsgesetz ist daher nur bei einer grundlegenden Umgestaltung des Gesetzentwurfes überhaupt vorstellbar. Die Union hat daher in den Innenausschuss 128 Änderungsanträge eingebracht, die eine klare und vernünftige Alternative zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung sowie zur Verbesserung der Integration von Ausländern in Deutschland bieten. Die Änderungsanträge der Union sind inhaltlich "conditio sine qua non", also eine unerlässliche Voraussetzung für eine Verständigung.
Vor dem Hintergrund von 4,6 Millionen Arbeitslosen und der Tatsache, dass im Zuge der EU-Osterweiterung ohnehin mit erheblicher Binnenmigration zu rechnen ist, ist der Ansatz des rot-grünen Zuwanderungsgesetzes, Zuwanderung massiv auszuweiten, verfehlt. Die Zuwanderung in unser Land und die gesamte Europäische Union ist bereits nach geltender Rechtslage viel zu hoch. Eine weitere massive Ausweitung der Zuwanderung noch hierüber hinaus ist ein Signal in die falsche Richtung.
Begrenzung und nicht Ausweitung der Zuwanderung ist das Gebot der Stunde. Dazu gehört auch, den Gesetzentwurf unter Sicherheitsaspekten zu überarbeiten.
Die Anträge der Union sehen zudem vor, den Flüchtlingsbegriff nicht über die Genfer Konvention hinaus auszuweiten und Zuwanderung in den Arbeitsmarkt nur bei einem wirklichen nationalen Arbeitsmarktbedürfnis zuzulassen. Weiterhin fordert die Union nicht nur, Neuzuwanderer zu integrieren, sondern auch die Integration der bereits rechtmäßig hier lebenden Ausländer zu verbessern.
Kernforderungen der Unionsfraktion (inhaltlich identisch mit den 128 Änderungsanträgen):
Das Gesetz muss eine wirksame Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung beinhalten Klare Festschreibung des Ziels des Gesetzes; keine gesetzestechnischen Regelungen, die Zuzug ausweiten (z.B. weite Generalklauseln); die bisher vorgesehene Duldung für ausreisepflichtige Ausländer, deren Aufenthalt aus tatsächlichen Gründen nicht beendet werden kann, muss beibehalten werden, um die bisherigen Möglichkeiten der Feinsteuerung im Ausländerrecht zu erhalten; Überarbeitung in sicherheitsrechtlicher Hinsicht (insbesondere Ausweisung bei Terrorismusverdacht, Speicherungsmöglichkeit der ethnischen Herkunft; gesetzliche Verankerung der Regelanfrage an den Verfassungsschutz bei Einbürgerungen; Regelanfrage vor unbefristeter Aufenthaltserlaubnis und Aufenthaltsberechtigung zur Klärung von Sicherheitsbedenken).
Zuwanderung in den Arbeitsmarkt darf nicht ohne wirkliches nationales Arbeitsmarktbedürfnis erfolgen Keine generelle Aufhebung des Anwerbestopps (Verbot mit Erlaubnisvorbehalt des bisherigen Rechts muss bleiben); Sicherung des Vorrangs einheimischer Arbeitskräfte durch wirkungsvolles Verfahren (i.d.R. wie bisher individuelle Vorrangprüfung; keine nur regionale Betrachtung des Arbeitsmarktes); Streichung des Auswahlverfahrens.
Humanitäre Zuwanderung muss auf den Anwendungsbereich der Genfer Flüchtlingskonvention begrenzt bleiben Anreize für Zuwanderung unter Vorgabe humanitärer Gründe müssen verringert und dürfen nicht ausgeweitet werden; keine Ausweitung des Flüchtlingsbegriffs über die Genfer Konvention hinaus, also keine neuen Fluchtgründe und keine Aufwertung des Status von Flüchtlingen, die nichtstaatliche oder geschlechtsspezifische Verfolgung geltend machen; schon nach geltendem Recht besteht keine Schutzlücke (soweit eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit vorliegt, erhalten die Betroffenen derzeit den Status von Geduldeten).
Nicht nur Neuzuwanderer, sondern auch die hier bereits rechtmäßig lebenden Ausländer müssen integriert werden Absenkung des Nachzugsalters von Kindern auf 10 Jahre; weit gefasste Ausnahmen vom Nachzugsalter dürfen nicht dazu führen, dass Kindernachzug in der Regel bis 18 Jahre ermöglicht wird; Ausnahmen sollten nur entsprechend dem geltenden Recht möglich sein; Umfang des Integrationskurses ist zu erhöhen (mindestens 900 Stunden); Bund muss Kosten der Integrationskurse übernehmen; Integrationskurse nicht nur für Neuzuwanderer, sondern auch für bereits hier dauerhaft und rechtmäßig lebende Ausländer; integraler Bestandteil des Integrationskurses sind Alphabetisierung und Umalphabetisierung sowie die notwendige sozialpädagogische Begleitung und Kinderbetreuung; Sanktionen bei mangelnder Integrationsbereitschaft (z.B. bei Nichtteilnahme an Integrationskurs Ablehnung der Verlängerung des Aufenthaltstitels); Kostenbeteiligung der Ausländer und der Arbeitgeber an Integrationskurs; Hinterlegung einer teilweise zurückzuerstattenden Geldleistung im Visumverfahren als Anreiz für Teilnahme an Sprachkurs.
Sie finden die 128 Änderungsanträge im Internet unter http://www.cducsu.de/ag2innen/ia030507.pdf.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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