Paziorek/Meyer: EEG-Härtefallklausel nicht durchpeitschen
Berlin (ots)
Zu der heute im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit des Deutschen Bundestages auf Antrag der CDU/CSU- Fraktion beschlossenen Anhörung zum EEG-Vorschaltgesetz erklären der umweltpolitische Sprecher, Dr. Peter Paziorek MdB, und die zuständige Berichterstatterin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Doris Meyer MdB:
Es ist richtig, dass die Kostenbelastung der gewerblichen Verbraucher durch das EEG einer wirtschaftlich verträglichen Regulierung bedarf. Allerdings ist davor zu warnen, eine Härtefallklausel nun durch die parlamentarischen Gremien durchzupeitschen. Nicht zu übersehen ist nämlich, dass noch ein erheblicher Beratungsbedarf besteht.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt daher, dass der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Deutschen Bundestag zu dem Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Novellierung des Erneuerbare- Energien-Gesetzes auf Antrag der Union eine Anhörung durchführt. Bedenklich ist es aber, wenn Bundesregierung und Regierungsfraktionen dabei auf kurze Beratungsfristen drängen. Die Regelung, um die es hier geht, hat grundsätzliche Bedeutung und beansprucht eine sorgfältige Auseinandersetzung.
Es ist verständlich, dass viele durch die Kostenbelastung betroffene Unternehmen eine schnelle Regelung wünschen. Gleichwohl wirft der Gesetzentwurf Fragen auf, zu denen es bislang keine befriedigenden Antworten gegeben hat. Die vorgelegte Härtefallregelung lässt eine Minderung des EEG-Kostenanteils auf Antrag zu, wenn u. a. der Stromverbrauch aus Fremdbezug 100 GWh/a übersteigt und das Verhältnis Stromkosten/ Bruttowertschöpfung 20 % übersteigt. Es gibt viele kleinere Unternehmen, die zwar bei der Bruttowertschöpfung auf einen Kostenanteil von mehr als 20 % kommen aber wegen ihrer kleinen Größe niemals die 100 GWh/a-Grenze überschreiten. Solche Unternehmen sind es aber dann auch, die dann die überwälzten Kosten der freigestellten größeren Unternehmen zu tragen haben.
Dieses Beispiel macht deutlich, dass der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf sorgfältig beraten werden muss. Wir fordern die Bundesregierung auf, eine Beratung der Gesetzesvorlage ohne Zeitdruck zu gewährleisten.
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