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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Paziorek/Meyer: EEG-Härtefallklausel nicht durchpeitschen

Berlin (ots)

Zu der heute im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit des Deutschen Bundestages auf Antrag der
CDU/CSU- Fraktion beschlossenen Anhörung zum EEG-Vorschaltgesetz
erklären der umweltpolitische Sprecher, Dr. Peter Paziorek MdB, und
die zuständige Berichterstatterin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Doris Meyer MdB:
Es ist richtig, dass die Kostenbelastung der gewerblichen
Verbraucher durch das EEG einer wirtschaftlich verträglichen
Regulierung bedarf. Allerdings ist davor zu warnen, eine
Härtefallklausel nun durch die parlamentarischen Gremien
durchzupeitschen. Nicht zu übersehen ist nämlich, dass noch ein
erheblicher Beratungsbedarf besteht.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt daher, dass der Ausschuss
für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Deutschen Bundestag
zu dem Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Novellierung des
Erneuerbare- Energien-Gesetzes auf Antrag der Union eine Anhörung
durchführt. Bedenklich ist es aber, wenn Bundesregierung und
Regierungsfraktionen dabei auf kurze Beratungsfristen drängen. Die
Regelung, um die es hier geht, hat grundsätzliche Bedeutung und
beansprucht eine sorgfältige Auseinandersetzung.
Es ist verständlich, dass viele durch die Kostenbelastung
betroffene Unternehmen eine schnelle Regelung wünschen. Gleichwohl
wirft der Gesetzentwurf Fragen auf, zu denen es bislang keine
befriedigenden Antworten gegeben hat. Die vorgelegte
Härtefallregelung lässt eine Minderung des EEG-Kostenanteils auf
Antrag zu, wenn u. a. der Stromverbrauch aus Fremdbezug 100 GWh/a
übersteigt und das Verhältnis Stromkosten/ Bruttowertschöpfung 20 %
übersteigt. Es gibt viele kleinere Unternehmen, die zwar bei der
Bruttowertschöpfung auf einen Kostenanteil von mehr als 20 % kommen
aber wegen ihrer kleinen Größe niemals die 100 GWh/a-Grenze
überschreiten. Solche Unternehmen sind es aber dann auch, die dann
die überwälzten Kosten der freigestellten größeren Unternehmen zu
tragen haben.
Dieses Beispiel macht deutlich, dass der von der Bundesregierung
vorgelegte Gesetzentwurf sorgfältig beraten werden muss. Wir fordern
die Bundesregierung auf, eine Beratung der Gesetzesvorlage ohne
Zeitdruck zu gewährleisten.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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Telefon:(030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email:fraktion@cducsu.de

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