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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Röttgen: UWG-Novelle der Bundesregierung noch unausgereift

Berlin (ots)

Zum Entwurf eines Gesetzes gegen den Unlauteren
Wettbewerb (UWG), den das Kabinett heute beschlossen hat, erklärt der
rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Norbert
Röttgen MdB:
Die Unionsfraktion begrüßt den Entwurf der Bundesregierung zur
Novellierung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Die seit
langem fällige Reform bringt Teile der inzwischen sehr umfangreich
gewordenen Rechtsprechung in Gesetzesform und verbessert die Position
der Bundesregierung, bei den weiteren Beratungen zu einem
europäischen Lauterkeitsrecht Einfluss zu nehmen.
Unausgereift ist allerdings der so genannte
Gewinnabschöpfungsanspruch. Es bestehen vor allem Zweifel an der
praktischen Durchsetzung dieses Anspruchs, der aus
ordnungspolitischen Gründen durchaus geboten erscheint, um
denjenigen, die sich wettbewerbswidrig verhalten, den
wirtschaftlichen Nutzen ihres Tuns zu entziehen. Der Vorschlag der
Bundesregierung wird diesen Effekt gerade nicht erreichen können,
denn er bleibt uneindeutig, obwohl eindeutigere Bestimmungen möglich
wären. Unklar ist vor allem, wie der Gewinn ermittelt werden soll,
der gerade durch den Wettbewerbsverstoß erzielt wurde. Die
Beschränkung des Anspruchs auf vorsätzliche Wettbewerbsverstöße, auf
die sich die Bundesregierung nunmehr verständigt hat, macht aus dem
Gewinnermittlungsanspruch noch kein praktikables und effizientes
Instrument, das Verbraucher und den Wettbewerb vor unseriösem Ge-
schäftsgebaren schützt.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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