Röttgen: UWG-Novelle der Bundesregierung noch unausgereift
Berlin (ots)
Zum Entwurf eines Gesetzes gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG), den das Kabinett heute beschlossen hat, erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Norbert Röttgen MdB:
Die Unionsfraktion begrüßt den Entwurf der Bundesregierung zur Novellierung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Die seit langem fällige Reform bringt Teile der inzwischen sehr umfangreich gewordenen Rechtsprechung in Gesetzesform und verbessert die Position der Bundesregierung, bei den weiteren Beratungen zu einem europäischen Lauterkeitsrecht Einfluss zu nehmen.
Unausgereift ist allerdings der so genannte Gewinnabschöpfungsanspruch. Es bestehen vor allem Zweifel an der praktischen Durchsetzung dieses Anspruchs, der aus ordnungspolitischen Gründen durchaus geboten erscheint, um denjenigen, die sich wettbewerbswidrig verhalten, den wirtschaftlichen Nutzen ihres Tuns zu entziehen. Der Vorschlag der Bundesregierung wird diesen Effekt gerade nicht erreichen können, denn er bleibt uneindeutig, obwohl eindeutigere Bestimmungen möglich wären. Unklar ist vor allem, wie der Gewinn ermittelt werden soll, der gerade durch den Wettbewerbsverstoß erzielt wurde. Die Beschränkung des Anspruchs auf vorsätzliche Wettbewerbsverstöße, auf die sich die Bundesregierung nunmehr verständigt hat, macht aus dem Gewinnermittlungsanspruch noch kein praktikables und effizientes Instrument, das Verbraucher und den Wettbewerb vor unseriösem Ge- schäftsgebaren schützt.
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