Marschewski/Hohmann: Bundesregierung muss Entschädigung für deutsche Zwangsarbeiter schaffen
Berlin (ots)
Anlässlich der Einbringung des Antrages Entschädigung deutscher Zwangsarbeiter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in die parlamentarischen Beratungen des Deutschen Bundestages erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Vertriebene und Flüchtlinge der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erwin Marschewski MdB, und der Berichterstatter im Innenausschuss, Martin Hohmann MdB:
Mit dem von der Arbeitsgruppe Vertriebene und Flüchtlinge ausgearbeiteten und von der CDU/CSU-Bundestags-fraktion in den Deutschen Bundestag eingebrachten Antrag Entschädigung deutscher Zwangsarbeiter wird die Bundesregierung aufgefordert, endlich eine Gerechtigkeitslücke zu schließen, die zu Lasten deutscher Zivilpersonen besteht, die am Ende des Zweiten Weltkrieges und danach unter unmenschlichen Bedingungen zu Zwangsarbeit herangezogen wurden.
Mit dem Gesetz zur Errichtung einer Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft ist der Deutsche Bundestag seiner von der deutschen Geschichte aufgegebenen Verantwortung nachgekommen, eines der furchtbarsten Kapitel unserer jüngsten Vergangenheit die Entrechtung, Verschleppung, Misshandlung und Ausbeutung von Sklaven und Zwangsarbeitern durch das NS-Regime aufzuarbeiten. Durch die bis heute im Rahmen dieses Gesetzes geleisteten Auszahlungen wurde zahlreichen ehemaligen ausländischen Zwangsarbeitern, denen unsägliches Leid widerfahren ist, eine Geste der Anerkennung und Würdigung ihres schweren Schicksals zuteil.
Leider ist die rot-grüne Bundesregierung über das Schicksal der von Zwangsarbeit betroffenen deutschen Zivilisten bis heute einfach hinweggegangen, so dass diesen eine entsprechende Würdigung ihres ebenso schweren Schicksals bisher versagt geblieben ist. Bereits in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion aus dem Jahr 2001 im Zusammenhang mit der Errichtung der Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft zur Entschädigung ausländischer Zwangsarbeiter, in der die Unionsfraktion nach einer Einbeziehung der deutschen Zwangsarbeiter gefragt hatte (Drucksache 14/6688), wurde deutlich, dass die Bundesregierung in keiner Form gewillt ist, dieses schwere Schicksal mit einer humanitären Geste zu würdigen.
Mit dem jetzt in den Deutschen Bundestag eingebrachten Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf zu erarbeiten und dem Bundestag zur Beschlussfassung vorzulegen, der eine humanitäre Geste für Personen vorsieht, die als Zivilpersonen, aufgrund ihrer deutschen Staats- oder Volkszugehörigkeit, durch fremde Staatsgewalt während des Zweiten Weltkrieges und danach zu Zwangsarbeit herangezogen wurden. Der Gesetzentwurf soll so gestaltet werden, dass eine Einmalzahlung vergleichbar der für die NS-Zwangsarbeiter geschaffenen Regelungen ermöglicht wird.
Zwangsarbeit in Verbindung mit menschenunwürdigender Lagerhaft stellt bei allen denkbaren Unterschieden im Einzelfall für jeden von diesem Schicksal Betroffenen ein schweres Unrecht dar, das viele Menschen nicht überlebt haben und das für viele Menschen mit dauerhaften seelischen und körperlichen Folgeschäden verbunden ist. Nach heutigen Erkenntnissen wurden mehr als zwei Millionen Deutsche am Ende des Zweiten Weltkrieges und viele von ihnen über mehrere Jahre, zu Zwangsarbeit herangezogen. Dieses schwere Schicksal zu würdigen, ist das Ziel des Antrages.
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