Böhmer: Frau Bulmahn, machen Sie dem Verwirrspiel auf internationaler Ebene beim Thema Klonen ein Ende
Berlin (ots)
Anlässlich der Konferenz des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zum Thema Klonen in biomedizinischer Forschung und Reproduktion erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Prof. Dr. Maria Böhmer MdB:
Die von Frau Bulmahn initiierte Klonkonferenz mag dem Er- kenntnisgewinn der Bundesregierung dienen. Politisch ist die Frage des Klonens längst entschieden. Die Rechtslage in Deutschland ist eindeutig. Das Embryonenschutzgesetz stellt das Herstellen eines menschlichen Embryos mit gleichen Erbinformationen wie ein anderer Embryo, Fötus oder Mensch unter Strafe. Das reproduktive und das so genannte therapeutische Klonen sind verboten.
Eine Unterscheidung zwischen reproduktivem und so genanntem therapeutischen Klonen ist nicht vornehmbar. Denn diese beiden Verfahren sind bis zur Entstehung des Embryos identisch. Erst bei der Entscheidung: Einpflanzung des Embryos oder Gewinnung von Stammzellen durch Tötung des Embryos werden zwei verschiedene Wege beschritten. Beide Formen des Klonens sind in Deutschland gleichermaßen verboten. Wegen dieser Teilidentität des reproduktiven und so genannten therapeutischen Klonens forderte der Bundestag auch ein generelles internationales Klonverbot.
An dieser Position ändern auch die atemberaubenden For- schungsergebnisse von Professor Hans Schöler, Mitglied des wissenschaftlichen Beirats der Unionsfraktion, nichts. Schöler, der künstliche Eizellen aus den embryonalen Stammzellen der Maus hergestellt hat, weist darauf hin, dass auch bei der Befruchtung dieser Eizellen ein Embryo entstünde. Würde man dieses Verfahren auf den Menschen beziehen, würde auch ein so entstandener Embryo unter dem vollen Schutz des Gesetzes stehen.
Die klare Haltung des Deutschen Bundestags beim Klonen gilt es nun von Seiten der Bundesregierung auf internationaler Ebene durchzusetzen. Am 20. Februar 2003 hat das Parlament die Bundesregierung aufgefordert, sich für ein Verbot des reproduktiven und des so genannten therapeutischen Klonens auf VN-Ebene einzusetzen. Der Weg dazu soll über eine gemeinsame deutsch- französische Initiative führen. Drei Monate nach diesem Beschluss ist die Frage berechtigt: Wo bleibt die von der Bundesregierung angekündigte neue deutsch-französische Initiative zur Vorbereitung einer VN-Konvention?
Auch in der Europäischen Union muss die Bundesregierung den Willen des Parlaments vertreten. Anlass zu Zweifeln bezüglich einer klaren Haltung und Verhandlungsstrategie der Bundesregierung geben jüngste Berichte aus Brüssel mit Blick auf die Richtlinie für Qualität und Sicherheit von Zellen und Gewebe sowie auf das 6. EU- Forschungsrahmenprogramm.
Das Europäische Parlament hat einen Änderungsantrag zur Richtlinie für Qualität und Sicherheit von Zellen und Geweben entworfen. Dieser sieht vor, die Transplantation von geklonten Embryonen und von Zellen, die aus geklonten Embryonen gewonnen werden, auszuschließen. Dazu ist zu vernehmen, dass Deutschland gemeinsam mit Großbritannien gegen diesen Vorschlag, ein Klonverbot zu beschließen, eintritt. Frau Bulmahn muss nun Stellung beziehen: Wie deutlich vertritt die Bundesregierung den Willen des Parlaments in der Europäischen Union?
Es darf auch nicht sein, dass im neuen 6. EU- Forschungsrahmenprogramm die in Deutschland durch das Stammzellgesetz verbotene verbrauchende Embryonenforschung mit finanziellen Mitteln aus Deutschland möglich wird. Deshalb lautet die Frage an Frau Bulmahn: Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass mit deutschen Steuergeldern keine Forschung gefördert wird, die nach deutschem Gesetz verboten ist?
Die Grenzziehung beim Klonen und bei der Stammzellforschung ist politisch bereits vollzogen, der Wille des Deutschen Bundestags eindeutig bestimmt. Jetzt ist die Bundesregierung gefordert, auf internationaler Ebene diesen Willen zu vertreten. Machen Sie Ihrem Verwirrspiel ein Ende, Frau Bulmahn!
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
Kontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon:(030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email:fraktion@cducsu.de
Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell