Wöhrl: Zweistufenmodell zur Ausbildungsplatzabgabe ist eine Schikane für den Mittelstand
Berlin (ots)
Zu den Plänen der Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn, ein zweistufiges Modell zur Ausbildungsplatzabgabe einzuführen, erklärt die wirtschaftspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dagmar Wöhrl MdB:
Eine Ausbildungsplatzzwangsabgabe als Beruhigungspille für die SPD- Linken wäre eine weitere bürokratische und finanzielle Schikane für die Wirtschaft. Durch das neue Zweistufenmodell der Bundesbildungsministerin Bulmahn wird kein einziger Ausbildungsplatz geschaffen. Der Bumerangeffekt ist vorprogrammiert: Durch diesen planwirtschaftlichen Aktionismus kämen auf unsere Unternehmen zusätzliche Kosten zu. Der Kostendruck würde weitere Arbeitsplätze vernichten. Und daran hängen immer auch Ausbildungsplätze.
Die Steuer- und Abgabenerhöhungsorgie lässt jetzt schon kleinen und mittleren Unternehmen keine Luft zum Atmen und dämpft deutlich ihre Ausbildungsbereitschaft. Einem Ertrinkenden noch einen Stein ans Bein zu binden, ist sicherlich nicht die Rettung aus der Bildungsmisere.
Außerdem müsste ein riesiger bürokratischer Apparat in Gang gesetzt werden, um den freiwilligen Fonds und danach die Zwangsabgabe bürokratisch zu verwalten. Dies würde die Ausbildung zur staatlichen Veranstaltung machen, die mit einem Betrag abgegolten werden kann. Kleinere Unternehmen würden in existenzielle Not geraten, finanzstärkere Unternehmen könnten sich durch Zahlung einer Abstandssumme aus der Berufsausbildung ganz verabschieden. Durch das neue Zweistufenmodell würden - wenn überhaupt ausschließlich außerbetriebliche Lehrstellen entstehen, d.h. weitere zweifelhafte Ersatzmaßnahmen ohne direkte Brücke zum ersten Arbeitsmarkt.
Durch ständige Steuererhöhungen, steigende Lohnnebenkosten, bürokratische Hürden und Schwächung der Investitionskraft der Kommunen hat die Regierung zu einem Insolvenzrekord gerade bei den mittelständischen Betrieben beigetragen, die 80 % der Ausbildungsplätze stellen.
Nur wenn es jetzt gelingt, die Gewinnsituation insbesondere der kleinen und mittleren Betriebe zu verbessern, können neue Ausbildungsplätze entstehen. Die Betriebe müssen vor allem durch Senkung der Lohnnebenkosten spürbar entlastet werden. Auf Grund der nachweislichen Erfolglosigkeit muss das staatlich finanzierte Sofortprogramm JUMP umgehend beendet werden. Die freiwerdenden JUMP- Mittel müssen zur Senkung der Kosten der Arbeitslosenversicherung genutzt werden.
Ich fordere auch, in den Tarifverträgen mit vernünftigen Regelungen zur Ausbildungsvergütung die Voraussetzungen für mehr Ausbildungsstellen zu schaffen. Dies schließt auch Tariföffnungen mit ein. Alle Maßnahmen, die Ausbildung verhindern, müssen auf den Prüfstand. Deshalb sind auch die tarifvertraglich festgelegten Übernahmeverpflichtungen dort neu zu gestalten, wo sie zu Einstellungsbarrieren führen. Auch hier sind die Tarifpartner gefordert.
Das Betriebsverfassungsgesetz muss geändert werden: § 5 BetrVG ist so auszugestalten, dass Auszubildende analog zu §23 des Kündigungsschutzgesetzes bei der Berechnung der Mitarbeiterzahl eines Unternehmens und allen damit verbundenen Schwellenwerten vollständig ausgenommen werden. Derzeit werden Auszubildende, Mini- Jobber und Teilzeitkräfte auf die Schwellenwerte im Betriebsverfassungsgesetz voll angerechnet. Folge: Betriebe, die eine Belegschaftszahl knapp unterhalb der Schwellenwerte aufweisen, zögern bei Neueinstellungen oder der Einrichtung einer Lehrstelle.
Generell gilt: Der Weg zu einem ausreichenden Lehrstellenangebot führt nur über eine intelligente wachstumsorientierte Wirtschaftspolitik und nicht über planwirtschaftlichen Enthusiasmus und teure Bürokratie.
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