Böhmer: Ethisch unproblematische Alternativen zum Klonen fördern
Berlin (ots)
Zum Abschluss der Konferenz Klonen in biomedizinischer Forschung und Reproduktion erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Prof. Dr. Maria Böhmer MdB:
Die Klonkonferenz hat verdeutlicht, dass der Bundestag mit dem interfraktionellen Antrag für ein internationales generelles Klonverbot den richtigen Weg beschritten hat. Das Verbot des reproduktiven Klonens ist nahezu weltweit Konsens. Aber auch das so genannte therapeutische Klonen darf - mit Blick auf die sehr großen ethischen Probleme, die es mit sich bringt, nicht zugelassen werden. Es hat sich erneut bestätigt, dass die Heilungserwartungen, die an diese Technik geknüpft werden, nicht erfüllt werden können. Es bleibt das ethische Dilemma: Das so genannte therapeutische Klonen bedeutet das Töten eines werdenden Menschen. Auch wenn dies manche mit der Hoffnung verbinden, anderen Menschen eines Tages helfen zu können, ist es abzulehnen. Denn es ist eine unvertretbare Instrumentalisierung menschlichen Lebens.
Stattdessen müssen die ethisch unproblematischen Optionen von Forschung und Therapieentwicklung wie die mögliche Reprogrammierung von Zellen oder die Nutzung von adulten Stammzellen gestärkt werden. Hier hat die Konferenz erfreulicherweise gezeigt, dass Erfolge möglich sind: Die Forschungsergebnisse unter anderem der Gruppe um Hans Schöler, die künstliche Eizellen der Maus entwickelt hat, eröffnen eine neue Dimensionen. Wir stehen also nicht am Anfang vom Ende, sondern am Ende vom Anfang.
Die Kritik der Mitglieder des Nationalen Ethikrates, Jens Reich und Kristiane Weber-Hassemer, am Deutschen Bundestag ist unbegründet. Es ist bedauerlich, dass auf einer von der deutschen Bundesregierung organisierten internationalen Konferenz zwei Vertreter des Nationalen Ethikrates ein verzerrtes Bild zeichnen, indem sie eine deutliche Minderheitsposition in der gesellschaftlichen und politischen Diskussion in Deutschland vertreten. Zur Kritik von Reich am Beschluss des Bundestages vom 20. Februar 2003 ist anzumerken: Der Bundestag hat mit seiner von einer breiten Mehrheit unterstützten Forderung nach einem weltweiten generellen Klonverbot nicht nur die deutsche Rechtslage berücksichtigt, sondern in der internationalen Diskussion den deutschen Standpunkt verdeutlicht, für den es jetzt in enger Abstimmung mit Frankreich, den USA, aber auch Kanada und weiteren europäischen Partnerstaaten zu werben gilt. Zum von Reich kritisierten Begriff der Totipotenz, auf den sowohl das Embryonenschutzgesetz wie auch das Stammzellgesetz zurückgreifen, ist festzuhalten, dass es dazu nach dem Ergebnis der Konferenz jedenfalls auf absehbare Zeit keine Alternative gibt. Auch Reich hatte keine Lösung anzubieten. Der Versuch, mit einer Unterscheidung in aktive Potenz und passive Potenz eine Lösung für die schwierigen Definitionsprobleme anzubieten, ist abzulehnen. Sein Vorschlag, moralische Urteile über das Klonen und seine Zwecke zu treffen, ist für den Gesetzgeber, der überprüfbare Tatbestandsmerkmale für Strafgesetze formulieren muss, unbrauchbar.
Der deutsche Gesetzgeber hat mit dem Begriff der Totipotenz eines deutlich gemacht: Es gibt eine Schutzverpflichtung geborener Menschen gegenüber menschlichem Leben in jeder seiner Phasen, die es uns verbietet. über menschliche Embryonen zu verfügen. Jede Technik, die das Recht eines jeden Menschen auf Wahrung seiner unvorhersehbaren genetischen Einzigartigkeit verletzt, ist abzulehnen.
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