Koschyk/Strobl: Rechte von Bundesratsmitgliedern wahren
Berlin (ots)
Zur völlig unverständlichen und unbegründeten Weigerung von SPD, Grünen und der FDP zu den Beratungen über die Folgen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im NPD-Verbotsverfahren neben dem Bundesinnenminister auch einen Landesminister in den Innenausschuss einzuladen, erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB, und der zuständige Berichterstatter, Thomas Strobl MdB:
Obwohl Landesminister als Bundesratsmitglieder jederzeit an Ausschusssitzungen des Bundestages teilnehmen können (Art 43 Abs 2 GG), haben SPD, Grüne und FDP versucht, die von der CDU/CSU angestrebte Einbeziehung eines Landesinnenministers in die Beratungen des Innenausschusses über die Folgen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im NPD-Verbotsverfahren zu verhindern.
Dabei ist es für den Innenausschuss nimmt er seine Arbeit ernst unverzichtbar, sich gerade auch bei dieser Frage aus erster Hand über die Sicht der Länder zu informieren. Wer Schwächen in der Zusammenarbeit etwa der Dienste ausräumen will, um Pannen wie bei dem von Bundesinnenminister Schily (SPD) federführend betriebenen und letztlich gescheiterten NPD-Verbot künftig zu verhindern, muss alle Seiten hören.
Insofern war es richtig, dass Bund und Länder auf der Innenministerkonferenz (IMK) letzte Woche dieses Thema gemeinsam beraten haben. Und es war richtig, dass die Innenausschussvorsitzende Dr. Sonntag-Wolgast (SPD) zugesagt hatte, über den IMK-Vorsitzenden einen Landesinnenminister zu den Beratungen am Mittwoch einzuladen. Leider hat sie ihre Zusage nicht eingehalten.
Frau Sonntag-Wolgast wird nun erklären müssen, warum sie von dieser Zusage abgerückt ist. Wer hat sie dazu gedrängt? Es gibt nicht viele, die eine Ausschussvorsitzende zu so etwas drängen können. Oder war es ihre eigene Idee, die Obleute ohne Ansehung der verfassungsmäßigen Rechte von Bundesratsmitgliedern telefonisch dazu zu überreden, auf die Einladung eines Landesministers zu verzichten?
Dass SPD und Grüne diesem Ansinnen zugestimmt haben, lässt eigentlich nur den Schluss zu, dass sie der Regierung hier also dem Bundesinnenminister einen Gefallen tun wollten. Könnte ja sein, dass ein Landesminister andere Erinnerungen an die IMK als ein Bundesminister hat. Als Parlamentarier jedenfalls hätten die Koalitionäre auf Einhaltung der Zusage und einer umfassenden parlamentarischen Beratung bestehen müssen.
Die Ausschussmehrheit muss klären, ob sie ihre parlamentarische Aufgabe erfüllen oder zu einem bloßen Erfüllungsinstrument verkommen will. So haben die Auftritte von Bundesinnenminister Schily im Innenausschuss oft den Charakter einer großherzig gewährten Audienz lange Monologe, wenig Interesse an Diskussion. Auch jetzt wieder ist sein Erscheinen vor dem Ausschuss eingezwängt zwischen der morgendlichen Kabinettsitzung und dem publikumswirksamen Auftritt vor der Bundespressekonferenz. Für Fragen kritische gar bleibt wahrscheinlich wieder keine Zeit. Doch was kann es für einen Bundesminister Wichtigeres geben, als mit seinem Ausschuss, der das Volk vertritt, wichtigste Fragen zu erörtern?
Die Ausschussmehrheit hat die CDU/CSU-Fraktion an ihrer Seite, falls sie den Versuch unternehmen sollte, verfassungsmäßige Rechte von Bundesratsmitgliedern zu achten und ernsthafte Ausschussberatungen auch in Anwesenheit des Bundesinnenministers durchzusetzen.
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