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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Bosbach: Kriminalitätsanstieg erfordert Konsequenzen

Berlin (ots)

Zu den Zahlen in der heute von Bundesinnenminister
Schily vorgestellten Polizeilichen Kriminalstatistik für das Jahr
2002 erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-
Bundestagsfraktion, Wolfgang Bosbach MdB:
Der im Jahr 2002 erneut festzustellende Anstieg der von der
Polizei registrierten Kriminalität ist besorgniserregend und muss zu
politischen Konsequenzen führen. Die innere Sicherheit muss wieder
einen höheren politischen Stellenwert erhalten. Die Bevölkerung
erwartet zu Recht, dass der demokratische Rechtsstaat sie so gut wie
möglich vor Verbrechen schützt und Schutzlücken schließt.
Insbesondere der massive Anstieg der Gewaltkriminalität um 4 %,
wohinter sich ein erschreckender Anstieg der Sexualdelikte um 9,2 %
und der gefährlichen und schweren Körperverletzungen um 5,5 %
verbirgt, sowie der Anstieg der Straßenkriminalität (Raub- und
Körperverletzungsdelikte auf Straßen, Sachbeschädigungen, Graffiti-
Schmierereien) um 6 % erfüllt uns mit Sorge.
Dabei ist zu bedenken, dass die Zahlen der polizeilichen
Kriminalstatistik die wirkliche Kriminalitätsbelastung des Landes
eher zu positiv als zu negativ darstellen. Denn außer Acht bleiben
alle bei der Polizei nicht angezeigten Straftaten, das sog.
„Dunkelfeld“. Hierunter sind sowohl Straftaten, bei denen das Opfer
den Weg zur Polizei scheut, um mit der Erinnerung an die Tat nicht
weiter belastet zu werden, als auch solche, bei denen der Geschädigte
sich keine Hoffnung auf eine effektive Verfolgung der Straftat macht
(z.B. bei Bagatell- und Massenkriminalität). Beides darf man aber
nicht ausblenden, weil es zu der tatsächlich in diesem Land
stattfindenden und von seinen Bürgern leider zu erduldenden
Kriminalität gehört. So schätzt etwa die Gewerkschaft der Polizei
(GdP), dass nur jede zehnte tatsächlich begangene Straftat in die PKS
Eingang findet.
Angesichts der besorgniserregenden Entwicklung der Kriminalität in
Deutschland gibt es keinen vernünftigen Grund mehr, der Polizei
ausgerechnet das heute wirksamste Fahndungsmittel, den genetischen
Fingerabdruck, bei der Kriminalitätsbekämpfung in vielen Fällen
vorzuenthalten und nur bei besonders schweren Straftaten zu nutzen.
So wie beim herkömmlichen Fingerabdruck hält auch der sog. genetische
Fingerabdruck nur unverwechselbare Merkmale des Spurenlegers fest und
analysiert nicht etwa das Erbgut, wie der Begriff „DNA-Analyse“
fälschlich suggerieren könnte. Mit dieser neuen Methode werden immer
wieder große Fahndungserfolge erzielt. Wenn einem Straftäter mit
hoher Wahrscheinlichkeit Überführung droht, hat das eine enorme
Abschreckungswirkung. Darauf dürfen wir im Interesse potentieller
Opfer nicht ohne Grund verzichten. Es gibt kein Bürgerrecht,
unerkannt Straftaten begehen zu können. Wo immer die Polizei eine
erkennungsdienstliche Behandlung mit Foto, Fingerabdruck und
Größenmessung vorzunehmen hat, sollte dies künftig auch eine
Speichelprobe für die DNA-Analyse umfassen können. Gleiches muss
darüber hinaus für alle Straftaten mit sexuellem Bezug gelten.
Darüber hinaus müssen wir die Bevölkerung – und insbesondere
unsere Kinder – wirksamer vor Sexualverbrechen schützen. (Vgl. hierzu
den Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor
Sexualverbrechen und anderen schweren Straftaten [BT-Drs. 15/29], in
dem u.a. die nachträgliche Sicherungsverwahrung, die erweiterte
Zulassung der DNA-Analyse bei Sexualstraftaten und die Heraufstufung
des Kindesmissbrauchs zum Verbrechen vorgesehen sind.)
Außerdem muss der Grundsatz: „Wehret den Anfängen!“ wieder Geltung
erlangen. Wir sollten darum auch endlich Graffiti-Schmierereien
konsequent als Sachbeschädigung ahnden. Hierzu ist eine Änderung des
§ 303 StGB unbedingt notwendig. (Vgl. hierzu den Entwurf eines
Graffiti-Bekämpfungsgesetzes [BT-Drs. 15/302]).
Zur Verbesserung des Opferschutzes hat die CDU/CSU-Fraktion im
Deutschen Bundestag den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der
Rechte der Opfer im Strafprozess (BT-Drs. 15/814) eingebracht sowie
diese Woche den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Opferentschädigungsgesetzes zur Absicherung der Opfer einer Straftat
im Ausland.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=7846

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