Bosbach: Kriminalitätsanstieg erfordert Konsequenzen
Berlin (ots)
Zu den Zahlen in der heute von Bundesinnenminister Schily vorgestellten Polizeilichen Kriminalstatistik für das Jahr 2002 erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Wolfgang Bosbach MdB:
Der im Jahr 2002 erneut festzustellende Anstieg der von der Polizei registrierten Kriminalität ist besorgniserregend und muss zu politischen Konsequenzen führen. Die innere Sicherheit muss wieder einen höheren politischen Stellenwert erhalten. Die Bevölkerung erwartet zu Recht, dass der demokratische Rechtsstaat sie so gut wie möglich vor Verbrechen schützt und Schutzlücken schließt.
Insbesondere der massive Anstieg der Gewaltkriminalität um 4 %, wohinter sich ein erschreckender Anstieg der Sexualdelikte um 9,2 % und der gefährlichen und schweren Körperverletzungen um 5,5 % verbirgt, sowie der Anstieg der Straßenkriminalität (Raub- und Körperverletzungsdelikte auf Straßen, Sachbeschädigungen, Graffiti- Schmierereien) um 6 % erfüllt uns mit Sorge.
Dabei ist zu bedenken, dass die Zahlen der polizeilichen Kriminalstatistik die wirkliche Kriminalitätsbelastung des Landes eher zu positiv als zu negativ darstellen. Denn außer Acht bleiben alle bei der Polizei nicht angezeigten Straftaten, das sog. Dunkelfeld. Hierunter sind sowohl Straftaten, bei denen das Opfer den Weg zur Polizei scheut, um mit der Erinnerung an die Tat nicht weiter belastet zu werden, als auch solche, bei denen der Geschädigte sich keine Hoffnung auf eine effektive Verfolgung der Straftat macht (z.B. bei Bagatell- und Massenkriminalität). Beides darf man aber nicht ausblenden, weil es zu der tatsächlich in diesem Land stattfindenden und von seinen Bürgern leider zu erduldenden Kriminalität gehört. So schätzt etwa die Gewerkschaft der Polizei (GdP), dass nur jede zehnte tatsächlich begangene Straftat in die PKS Eingang findet.
Angesichts der besorgniserregenden Entwicklung der Kriminalität in Deutschland gibt es keinen vernünftigen Grund mehr, der Polizei ausgerechnet das heute wirksamste Fahndungsmittel, den genetischen Fingerabdruck, bei der Kriminalitätsbekämpfung in vielen Fällen vorzuenthalten und nur bei besonders schweren Straftaten zu nutzen. So wie beim herkömmlichen Fingerabdruck hält auch der sog. genetische Fingerabdruck nur unverwechselbare Merkmale des Spurenlegers fest und analysiert nicht etwa das Erbgut, wie der Begriff DNA-Analyse fälschlich suggerieren könnte. Mit dieser neuen Methode werden immer wieder große Fahndungserfolge erzielt. Wenn einem Straftäter mit hoher Wahrscheinlichkeit Überführung droht, hat das eine enorme Abschreckungswirkung. Darauf dürfen wir im Interesse potentieller Opfer nicht ohne Grund verzichten. Es gibt kein Bürgerrecht, unerkannt Straftaten begehen zu können. Wo immer die Polizei eine erkennungsdienstliche Behandlung mit Foto, Fingerabdruck und Größenmessung vorzunehmen hat, sollte dies künftig auch eine Speichelprobe für die DNA-Analyse umfassen können. Gleiches muss darüber hinaus für alle Straftaten mit sexuellem Bezug gelten.
Darüber hinaus müssen wir die Bevölkerung und insbesondere unsere Kinder wirksamer vor Sexualverbrechen schützen. (Vgl. hierzu den Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor Sexualverbrechen und anderen schweren Straftaten [BT-Drs. 15/29], in dem u.a. die nachträgliche Sicherungsverwahrung, die erweiterte Zulassung der DNA-Analyse bei Sexualstraftaten und die Heraufstufung des Kindesmissbrauchs zum Verbrechen vorgesehen sind.)
Außerdem muss der Grundsatz: Wehret den Anfängen! wieder Geltung erlangen. Wir sollten darum auch endlich Graffiti-Schmierereien konsequent als Sachbeschädigung ahnden. Hierzu ist eine Änderung des § 303 StGB unbedingt notwendig. (Vgl. hierzu den Entwurf eines Graffiti-Bekämpfungsgesetzes [BT-Drs. 15/302]).
Zur Verbesserung des Opferschutzes hat die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte der Opfer im Strafprozess (BT-Drs. 15/814) eingebracht sowie diese Woche den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Opferentschädigungsgesetzes zur Absicherung der Opfer einer Straftat im Ausland.
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