Kampeter: Bundesrechnungshof kein Staat im Staat
Berlin (ots)
Zu der Weigerung des Bundesrechnungshofes, bei der Untersuchung des Börsengangs der Deutschen Telekom mit der Bonner Staatsanwaltschaft zusammenzuarbeiten, erklärt der Obmann der CDU/CSU-Bundestags- fraktion im Haushaltsausschuss, Steffen Kampeter MdB:
Der Bundesrechnungshof muss seinen Bericht zur Rolle des Bundesfinanzministeriums bei der Bewertung der Telekom-Immobilien zu deren Börsengang umgehend an die in dieser Angelegenheit ermittelnde Bonner Staatsanwaltschaft herausgeben. Aus einer etwaigen Überbewertung der Immobilien hat sich möglicherweise ein Schaden in Milliardenhöhe für die Anleger ergeben.
Der Bundesrechnungshof darf nicht wie ein Staat im Staate agieren. Sein Rechtfertigungsversuch, er habe keine strafrechtlich relevanten Tatbestände untersucht, sondern lediglich geprüft, ob der Bund seine Rolle als Eigentümer richtig wahrgenommen hat, ist schlicht Amtsanmaßung. Der Bundesrechnungshof hat klar umrissene und begrenzte Kontrollaufgaben zu erledigen. Zu seinen zentralen Aufgaben gehört es, die Haushalts- und Wirtschaftslage des Bundes objektiv zu prüfen. Er hat nicht eigenmächtig über die strafrechtliche Relevanz seiner Ergebnisse zu entscheiden. Das ist immer noch Sache von Staatsanwaltschaft und Gerichten. Es ist zutiefst rechtswidrig, dass der Bundesrechnungshof versucht, deren Untersuchungen zu behindern.
Vor allem geht es nicht an, dass das Bundesfinanzministerium und der Bundesrechnungshof zusammenarbeiten, um die Geltendmachung möglicherweise berechtigter Ansprüche betrogener Telekom-Aktionäre zu hintertreiben.
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