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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Widmann-Mauz/Hennrich/ Hüppe: Bundesregierung unwillig, ethische Standards umzusetzen

Berlin (ots)

Anlässlich der Beratung des Richtlinienentwurfes
der Europäischen Kommission zu Qualitäts- und Sicherheitsstandards
für die Spende, Beschaffung, Testung, Verarbeitung, Lagerung und
Verteilung von menschlichen Geweben und Zellen im Ausschuss für
Gesundheit und Soziale Sicherheit am 21.05.2003 erklären die
gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Annette Widmann-Mauz MdB, der zuständige Berichterstatter, Michael
Hennrich MdB, und der stellvertretende Vorsitzende der
Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin", Hubert
Hüppe MdB:
Wir sind über die Bundesregierung und die rot-grüne Koalition
enttäuscht. Obwohl der von der Europäischen Kommission vorgelegte
Entwurf für eine EU-Richtlinie zu Qualitäts- und Sicherheitsstandards
für die Spende, Beschaffung, Testung, Verarbeitung, Lagerung und
Verteilung von menschlichen Geweben und Zellen erhebliche Lücken
aufweist, sind Bundesregierung und Koalition nicht bereit, das
Europäische Parlament in dem Bestreben zu unterstützen, den
Richtlinienentwurf zu verbessern. Insbesondere fehlt in dem
Richtlinienentwurf ein Verbot, das auf die Nutzung des menschlichen
Körpers oder Teilen davon in Gewinnabsicht zielt. Auch fehlt ein
Verbot der Verwertung geklonter menschlicher Embryonen. Dieses Verbot
wäre aus ethischen Gründen genauso notwendig wie wegen der
Tumorgefahr für potentielle Gewebeempfänger. Die Bundesregierung gibt
mit ihrer undifferenzierten Haltung zu erkennen, dass sie unwillig
ist, die eindeutigen Beschlüsse des Deutschen Bundestages umzusetzen.
Offenbar will sich die Bundesregierung bei den anstehenden
Verhandlungen des Rats der Europäischen Gesundheitsminister am 2./3.
Juni 2003 ein Hintertürchen offen halten. Sie ist nicht bereit, die
in Deutschland geltenden Mindeststandards auf europäischer Ebene
durchzusetzen. Würde die Bundesregierung klar Position beziehen, wäre
dies für zahlreiche Mitgliedstaaten ein ermutigendes Signal, dem
Beispiel Deutschlands zu folgen und ethische Minimalstandards in der
Richtlinie festzusetzen.
Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes sind bei der
Entnahme von menschlichen Zellen und Geweben unmittelbar mit
ethischen Fragen verknüpft. Sowohl für den Spender als auch für den
Empfänger besteht eine gesundheitliche Gefahr, wenn Zellen unter
zweifelhaften Umständen entnommen werden. Daher ist es notwendig,
dass eine Europäische Richtlinie ethische Minimalstandards enthält.
Der Kommissions-Entwurf war in seiner Fassung vom 19.06.2002 in
diesen wichtigen Fragen bewusst ambivalent abgefasst worden, weil
innerhalb der Kommission die Frage strittig war, ob ethische
Mindestnormen in die Richtlinie aufgenommen werden sollten. Unter
Hinweis auf Artikel 152 EG-Vertrag wird die Auffassung vertreten, es
sei nicht angemessen, ethische Fragen wie die der Einwilligung nach
Aufklärung oder die der freiwilligen unentgeltlichen Spende im Rahmen
dieser Richtlinie zu regeln.
Das Europäische Parlament hat diese Frage mit seinen
Änderungsvorschlägen eindeutig anders beantwortet, weil die
Sicherheit und Qualität von Zellen und Geweben gar nicht unabhängig
von den ethischen Fragen wie freiwillige unentgeltliche Spende und
Einwilligung nach Aufklärung etc. behandelt werden kann. Die
juristischen Experten stützen die Auffassung des EP-
Berichterstatters, Peter Liese, dass der Wortlaut von Artikel 152,
Abs. 4, Lit. a keinerlei Rückschlüsse darauf zuließe, dass ein Schutz
des Spenders und Fragen, die im Allgemeinen als ethische Fragen
angesehen werden, nicht geregelt werden dürften. Zu berücksichtigen
sei dabei, dass die ethischen Grundprinzipien, die in der Richtlinie
verankert werden, nur Mindeststandards darstellen, und dass keine
Harmonisierung vorgenommen werde.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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Telefon:(030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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Email:fraktion@cducsu.de

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