Krogmann/Heinen: Rot-Grün muss bei Gesetz gegen Dialer-Missbrauch nachbessern
Berlin (ots)
Zu den Ergebnissen der öffentlichen Anhörung zur Bekämpfung des Missbrauchs von Mehrwertdiensterufnummern am 21. Mai 2003 erklären die Internet-Beauftragte, Dr. Martina Krogmann MdB, und die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ursula Heinen MdB:
Die Sachverständigenanhörung zur Problematik des Missbrauchs der Mehrwertdiensterufnummern hat wie erwartet die Vorschläge und Anregungen der CDU/CSU-Fraktion zum Gesetzentwurf der Bundesregierung voll bestätigt.
Insbesondere kritisierten die anwesenden Vertreter der Wirtschaftsverbände, der Verbraucherverbände und des FST:
Die Beschränkung des Gesetzentwurf auf die 0190er/-0900er-Nummern. Die Verlagerung des Missbrauchs auf andere Nummerngassen ist hier bereits absehbar. Zur umfassenden Bekämpfung der Dialer-Problematik erscheint der Vorschlag, die Angebotsmöglichkeiten von Dialern auf bestimmte Rufnummerngassen zu beschränken, sinnvoll.
Die Schaffung einer zentralen Datenbank nur für 0900er-Nummern. Hier wäre es sinnvoll, zusätzlich die 0900-er Nummern aufzunehmen, die noch bis Ende 2005 in Betrieb sind.
Die Auskunftslösung in § 42 a.
Die Verpflichtung der Zuteilungsnehmer zur Auskunft über die gesamte Kette der Mehrwertdiensteanbieter ist unpraktikabel und zudem für die Zuteilungsnehmer innerhalb der vorgesehenen Frist von 5 Tagen nicht leistbar.
Die Bundesregierung ist nunmehr aufgefordert, ihren Gesetzentwurf entsprechend nachzubessern und dabei auch die berechtigten Forderungen von CDU-Wirtschafts- und Verbraucherschützern aufzunehmen.
Ziel muss es sein, den Verbraucher umfassend vor betrügerischen Anbietern zu schützen, die schwarzen Schafe unter den seriösen Mehrwertdiensteanbieter herauszufiltern und dadurch einen sauberen Markt für die schnell wachsende Dienstleistungsbranche zu gewährleisten.
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