Bayern, Hessen, Brandenburg und die CDU/CSU-Bundestagsfraktion präsentieren Vorschläge zur Entlastung und Beschleunigung der Justiz
Berlin (ots)
Die Justizminister Bayerns, Hessens und Brandenburgs sowie der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben heute in Berlin den Entwurf des 1. Justizbeschleunigungsgesetzes" vorgestellt. Ziel des Gesetzes ist es, Straf- und Zivilprozesse zu beschleunigen, zu straffen und damit zugleich die Justiz zu entlasten. Der gemeinsame Gesetzesantrag soll am 20. Juni 2003 im Bundesrat beraten werden.
Seit mehreren Jahren werden von den Ländern Entlastungsmaßnahmen für die Justiz angemahnt. Die Bundesregierung hat die bisher unterbreiteten Vorschläge aber immer wieder zurückgestellt. Damit muss jetzt Schluss sein! Wir brauchen dringend einige praktikable Lösungen, um der ständigen Überlastung unserer Gerichte und Staatsanwaltschaften wirkungsvoll zu begegnen", betonten der Bayerische Justizminister Dr. Manfred Weiß, der Hessische Minister der Justiz, Dr. Christean Wagner, und die Brandenburgische Justizministerin Barbara Richstein übereinstimmend. Der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Norbert Röttgen, ergänzte: Schon nach weniger als 1 ½ Jahren steht fest: Die rot-grüne Justizreform hat die Gerichtsverfahren nicht vereinfacht oder beschleunigt, sondern belastet und verzögert. Mit dem angekündigten Entwurf eines Justizmodernisierungsgesetzes gesteht die Bundesjustizministerin dies einerseits ein, andererseits fehlt ihr aber der Mut zur konsequenten Korrektur im Zivilverfahren ebenso wie der Mut zur konsequenten Reform im Strafverfahren."
Für zivilgerichtliche Verfahren sieht der Entwurf des Justizbeschleunigungsgesetztes unter anderem vor, dass Beweisfragen, die in einem Strafprozess bereits überzeugend geklärt wurden, im nachfolgenden Zivilprozess bindend sind. Bayerns Justizminister Dr. Weiß erklärte hierzu: Das geltende Recht lässt die Übernahme strafprozessualer Erkenntnisse in den Zivilprozess nur eingeschränkt zu. Deshalb müssen Zeugen häufig erneut vernommen werden. Dieser Formalismus belastet die Opfer einer Straftat und bedeutet für die Zivilgerichte einen überflüssigen Aufwand. Deshalb müssen die entscheidungstragenden Feststellungen eines Strafurteils für den nachfolgenden Zivilprozess künftig bindend sein."
Im Bereich des Zivilprozessrechts erscheint Justizminister Wagner die Beseitigung der sachlich verfehlten Dokumentationspflicht für richterliche Hinweise und des obligatorischen Güteverfahrens besonders wichtig. Beide durch das Zivilprozessreformgesetz eingeführten Neuerungen zwingen die Gerichte zu unpraktischen Verfahrensweisen und vergeuden kostbare Verhandlungszeit. Wagner führte hierzu aus: Aufgrund der Neuregelung muss der Richter schematisch zum obligatorischen Gütetermin laden, oft ohne überhaupt schon ein Standpunkt der Gegenseite zu kennen. Der Entwurf des Justizbeschleunigungsgesetzes sieht daher die Aufhebung beider Institute vor.
Viele Rechtsförmlichkeiten, so die brandenburgische Justizministerin Barbara Richstein, gehören auf den Prüfstand so auch der bislang ausschließlich gerichtliche Vergleichsvorschlag der den Parteien nochmals förmlich zugestellt werden muss, obgleich gerade selbiger oftmals in der Rechtswirklichkeit von den Parteien selbst zuvor ausgehandelt worden war.
Schnellere vollstreckbare Justizentscheidungen sind standortsichernde Wirtschaftsfaktoren, so Justizministerin Richstein weiter. Im Strafverfahrensrecht sieht der Entwurf in Anlehnung an das Jugendstrafrecht ein Wahlrechtsmittel vor. Das heißt: Dem Beschuldigten und der Staatsanwaltschaft stehen nach ihrer Wahl entweder Berufung oder Revision gegen ein erstinstanzliches Strafurteil zu. Justizminister Weiß: Nach geltendem Recht stehen bei Verfahren, die beim Amtsgericht beginnen, drei Instanzen zur Verfügung, bei Sachen mit schwereren Taten, die erstinstanzlich vom Landgericht verhandelt werden, aber nur zwei. Diesen Widerspruch wollen wir beseitigen. Es ist nicht einzusehen, dass der Ladendieb drei Instanzen haben muss, obwohl beim Mörder auch zwei genügen."
Unter den Gesichtspunkten von Zeitersparnis und Verfahrensökonomie müsse sich der Blick insbesondere auch auf die besonders effizienten Möglichkeiten des Strafbefehlsverfahrens und des beschleunigte Verfahrens richten. Die beschleunigten Verfahren im Strafprozess geben das Signal an die Öffentlichkeit, dass die Justiz schnell reagieren kann, wenn es darauf ankommt. Wir haben in Hessen eindrucksvolle Erfolge bei der Ausweitung des beschleunigten Verfahrens und mittlerweile einen Anteil von fast 10% erzielt. Weitere Steigerungen sind möglich, bedürfen aber der Unterstützung durch den Gesetzgeber", erklärte Justizminister Wagner. Weiter sagte er: Für das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung ist es von immenser Wichtigkeit, dass Straftaten zeitnah geahndet werden. In einfach gelagerten Fällen kann mit der Durchführung des beschleunigten Verfahrens die Strafe der Tat auf dem Fuße folgen." Der weitere Ausbau der beschleunigten Verfahren durch die Ausdehnung des Strafrahmens auf zwei Jahre Freiheitsstrafe und eine zielklare 6- wöchige Verfahrensfrist sind ein wichtiger Schritt in Richtung Verstärkung des Opferschutzes weg vom Täterstrafrecht, so die Brandenburgische Justizministerin Richstein hierzu. Mit einer Erweiterung des möglichen Strafrahmens auf zwei Jahre Freiheitsstrafe im beschleunigten Verfahren und auf Bewährungsstrafen von bis zu zwei Jahren im Strafbefehlsverfahren könne ein wesentlicher Beitrag zur Entlastung der Gerichte und Staatsanwaltschaften geleistet werden, ohne dass Einbußen durch den Beschuldigten hinzunehmen wären. Beschleunigung im Justizalltag stärkt die Bürgerakzeptanz und erleichtert den Opfern die persönliche Aufarbeitung des Erlebten, so Justizministerin Richstein abschließend.
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