Austermann: Ja zum neuen Transportflugzeug nein zu Vertragsdetails
Berlin (ots)
Zur A400M Beschaffungsentscheidung des Haushaltsausschusses erklärt der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Dietrich Austermann MdB:
Die Union hat mit erheblichen Bauchschmerzen im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages der Beschaffungsvorlage für das neue europäische Transportflugzeug A400M nach intensiven Erörterungen zugestimmt. Sie hat dem größten Beschaffungsprojekt der Bundeswehr zugestimmt weil
- Deutschland dringend eine eigene Lufttransportkapazität braucht, die den neuen Anforderungen entspricht,
- die unendliche Blamage, die Deutschland sich national und international geleistet hat, beendet werden musste,
- Deutschland seine internationalen Verbindlichkeiten, in absehbarer Zeit Transportkapazität im Bündnis zur Verfügung zu stellen, erfüllen muss,
- eine Reduzierung der Stückzahl und eine Entscheidung zu Gunsten eines europäischen Triebwerkes von uns durchgesetzt wurde.
Es ist zu hoffen, dass nun auch die verbliebenen Vertragspartner, die bisher keine Unterschrift geleistet haben, die erforderlichen Verträge unterzeichnen.
Die Vereinbarung hat Schwachpunkte, die nicht geleugnet werden dürfen, weil sie die Risiken des Vorhabens beschreiben:
- Die Finanzierung über den Forderungsverkauf, also die Zahlung bei Lieferung der Maschinen, ist problematisch, weil sie keine entwicklungsbegleitende Kontrolle zulässt. Die Finanzierungsform ist verfassungsrechtlich bedenklich und zu teuer, also unwirtschaftlich.
- Die Union hat Verhandlungen mit den Partnern gefordert, um für Deutschland im Vertragswerk die Sicherung technologisch anspruchsvoller Rückflüsse/Aufträge (Arbeitspakete) im Umfang des deutschen Preisanteils (ein Drittel) zu erreichen.
- Eine angemessene Beteiligung des Mittelstandes an diesen Aufträgen ist bisher nicht sichergestellt.
- Eine Änderung der Preisgleitklausel muss dahingehend erreicht werden, dass nicht auf den GDP-Deflator sondern auf den industriellen Erzeugerpeisindex in der Eurozone abgestellt wird.
- Die Regelungen über Leistungsstörungen sind so zu ändern, dass das Risiko nicht ausschließlich zu Lasten des Bundes geht.
Dies hat die Koalition verweigert. Der anschließenden Entscheidung nach Ablehnung unserer Änderungsanträge haben wir aus den o. g. Gründen zugestimmt.
Wir werden das Vorhaben aktiv begleiten, um Probleme und Fehlentscheidungen in diesem Zusammenhang in ihren Auswirkungen zu minimieren. Wir erwarten, dass die Abarbeitung durch die Industrie besser läuft, als bei laufenden Vorhaben, die qualitativ und terminlich zum großen Teil unbefriedigend sind.
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