Reiche: Studienqualität sichern und gestalten
Berlin (ots)
Zur Klage der Länder Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt gegen das Studiengebührenverbot im 6. Hochschulrahmengesetz erklärt die bildungs- und forschungspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Katherina Reiche MdB:
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt die Einleitung eines Normverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die 6. Novelle des Hochschulrahmengesetzes. Bereits bei der Verabschiedung der 6. HRG-Novelle hatte die Unionsfraktion gegen das bundesgesetzliche Studiengebührenverbot gestimmt. Auch der Bundesrat hatte sich dagegen ausgesprochen und wurde im weiteren Gesetzgebungsverfahren von Rot-Grün überstimmt.
Der Eingriff der rot-grünen Bundesregierung in Kompetenzbereiche der Länder hat System. Das Hochschulrecht gehört zum Kernbereich der Länderzuständigkeit. Die Länder tragen den ganz überwiegenden Teil der Finanzierung der Hochschulen. Also ist es ihre Aufgabe und ihr Recht, die Frage der Finanzierung der Hochschulen zu regeln. Bildungsministerin Bulmahn verfolgt eine zentralistische Hochschulpolitik, anstatt Wettbewerb und Leistungsorientierung in der deutschen Hochschullandschaft zu fördern. Die von ihr verhängte Denkblockade bei der Finanzierung der Hochschulbildung ist völlig wirklichkeitsfremd. Es muss darüber nachgedacht werden, wie die Qualität des Hochschulstudiums langfristig gesichert und finanziert werden kann.
Das gesamtgesellschaftliche Interesse an vielen gut ausgebildeten Akademikern und ein Beitrag der Studierenden an ihrem Erststudium müssen zu einem vernünftigen Ausgleich gebracht werden.
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