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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Reiche: Studienqualität sichern und gestalten

Berlin (ots)

Zur Klage der Länder Bayern, Baden-Württemberg,
Hamburg, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt gegen das
Studiengebührenverbot im 6. Hochschulrahmengesetz erklärt die
bildungs- und forschungspolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Katherina Reiche MdB:
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt die Einleitung eines
Normverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die 6. Novelle
des Hochschulrahmengesetzes. Bereits bei der Verabschiedung der 6.
HRG-Novelle hatte die Unionsfraktion gegen das bundesgesetzliche
Studiengebührenverbot gestimmt. Auch der Bundesrat hatte sich dagegen
ausgesprochen und wurde im weiteren Gesetzgebungsverfahren von
Rot-Grün überstimmt.
Der Eingriff der rot-grünen Bundesregierung in Kompetenzbereiche
der Länder hat System. Das Hochschulrecht gehört zum Kernbereich der
Länderzuständigkeit. Die Länder tragen den ganz überwiegenden Teil
der Finanzierung der Hochschulen. Also ist es ihre Aufgabe und ihr
Recht, die Frage der Finanzierung der Hochschulen zu regeln.
Bildungsministerin Bulmahn verfolgt eine zentralistische
Hochschulpolitik, anstatt Wettbewerb und Leistungsorientierung in der
deutschen Hochschullandschaft zu fördern. Die von ihr verhängte
Denkblockade bei der Finanzierung der Hochschulbildung ist völlig
wirklichkeitsfremd. Es muss darüber nachgedacht werden, wie die
Qualität des Hochschulstudiums langfristig gesichert und finanziert
werden kann.
Das gesamtgesellschaftliche Interesse an vielen gut ausgebildeten
Akademikern und ein Beitrag der Studierenden an ihrem Erststudium
müssen zu einem vernünftigen Ausgleich gebracht werden.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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Kontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon:(030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email:fraktion@cducsu.de

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