Austermann: Zweifelhafte Finanzierung für zweifelhafte Maßnahmen
Berlin (ots)
Zu der haushaltswirtschaftlichen Sperre zur Finanzierung der Förderung der Beschäftigung Jugendlicher erklärt der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dietrich Austermann MdB:
Das Bundesregierung hat angekündigt, zur Finanzierung geplanter Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigung Jugendlicher 100 Mio. ausgeben und im Wege einer haushaltswirtschaftlichen Sperre gemäß § 41 BHO an anderen Stellen des Haushalts einsparen zu wollen. Die Bundesregierung erklärt nicht, welche Maßnahmen sie im Einzelnen finanzieren will. Wenn die von der Bundesregierung geplanten Maßnahmen im Haushalt 2003 nicht enthalten sind, hat die Bundesregierung kein Recht, hierfür irgendwelche Haushaltsmittel auszugeben.
Ganz besonders widersinnig ist, dass die Bundesregierung und die Bundesanstalt für Arbeit in der jüngeren Vergangenheit in die Programme für benachteiligte Jugendliche eingegriffen und diese geradezu dramatisch eingeschränkt hat. Die Arbeitsamtsdirektoren klagen besonders in den Problemregionen darüber, dass sie die Maßnahmen für benachteiligte Jugendliche drastisch zurückfahren müssen. Man gewinnt den Eindruck, dass die Bundesregierung, nachdem sie bei den benachteiligen Jugendlichen Milliarden eingespart hat, sich jetzt dafür feiern lassen will, dass sie 100 Millionen ausgibt!
Ebenso zweifelhaft wie der Zweck der Ausgabe ist ihre Finanzierung: Nach § 41 BHO kann eine haushaltswirtschaftliche Sperre verhängt werden, wenn die Entwicklung der Einnahmen oder Ausgaben es erfordert. Von geplanten Maßnahmen ist in § 41 BHO nicht die Rede. Zweifelhafte Maßnahmen sollen hier auf zweifelhafte Art und Weise finanziert werden. Nicht zweifelhaft ist nur der Zweck der ganzen Aktion. Ein bisschen Jubel für eine abgewirtschaftete Bundesregierung!
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