Klaeden: Diffamierungskampagne der Regierung Schröder bricht wie ein Kartenhaus zusammen
Berlin (ots)
Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Eckart von Klaeden MdB erklärt zur Verschiebung der Abgabe einer Stellungnahme des Bundeskanzleramtes gegenüber der Staatsanwaltschaft Bonn sowie zum heutigen Bericht in Die Welt über den Rückzug der Bundesregierung aus dem Leuna-Verfahren:
Die Staatsanwaltschaft Bonn will bekanntlich das von der Regierung Schröder auf der Basis der Ermittlungen des Dr. Burkhard Hirsch angezettelte Strafermittlungsverfahren wegen angeblich unzulässiger Datenlöschungen usw. einstellen. Das Bundeskanzleramt war aufgefordert worden, dazu bis zum 31. Mai 2003 Stellung zu nehmen. Das Bundeskanzleramt sieht sich dazu nicht in der Lage. Es will sich erst am 16. Juni 2003 äußern.
Offensichtlich ist die Einstellungsabsicht der Staatsanwaltschaft so gut begründet, dass die Bundesregierung es nicht schafft, sich fristgerecht gegenüber der Staatsanwaltschaft Bonn zu äußern. Dabei hatte Staatsminister Schwanitz wiederholt, zuletzt in der Fragestunde am 21.05.2003, erklärt, eine Stellungnahme unter Beteiligung von Dr. Burkhard Hirsch würde fristgerecht abgeliefert. Nach dem Bekannt werden der Haltlosigkeit der unter der Regierung Schröder mit Hilfe des Herrn Dr. Burckhard Hirsch erarbeiteten Aktenvernichtungs- und Datenlöschungsverdächtigungen zu Lasten der Regierung Kohl folgt der nächste Rückschlag für die Machenschaften der Regierung Schröder:
Die immer wieder und zu Unrecht kultivierten Verdächtigungen im Zusammenhang mit dem deutsch-französischen Erfolgsprojekt Leuna können von der Bundesregierung nicht länger aufrechterhalten werden. Sie sah sich deshalb zum Rückzug als Nebenkläger im Strafprozess gegen Mitarbeiter des französischen Konzern Elf-Aquitaine in Paris gezwungen. Zu Lasten des deutschen Steuerzahlers hatte die Bundesregierung das Thema Leuna-Verdächtigungen weiter betrieben, obwohl bereits der Generalbundesanwalt, die Staatsanwaltschaft Magdeburg und die Staatsanwaltschaft Saarbrücken keinerlei Anhaltspunkte für Straftatbestände sahen. Auch der Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages in der vergangenen Legislaturperiode hatte solche Vorwürfe nicht feststellen können.
Die CDU/CSU wird im Rahmen ihrer parlamentarischen Kontrollfunktion auf das Verhalten der Bundesregierung in dieser Sache zurückkommen.
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