Röttgen: Union will Rechtsunsicherheit beim Unternehmenskauf beseitigen
Berlin (ots)
Zum Gesetzentwurf zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches - Beseitigung der Rechtsunsicherheit beim Unternehmenskauf, den die CDU/CSU-Bundestagsfraktion gestern beschlossen hat, erklärt der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Dr. Norbert Röttgen MdB:
Anderthalb Jahre nach Inkrafttreten der Schuldrechtsreform ist es Zeit, die Normen zu korrigieren, die sich in der Praxis nicht bewährt und für Rechtsunsicherheit gesorgt haben. Die CDU/CSU- Fraktion hat deshalb beschlossen, einen Gesetzentwurf zur Beseitigung der Rechtsunsicherheit beim Unternehmenskauf einzubringen. Sie war durch die Schuldrechtsreform entstanden, weil die neue Bestimmung des § 444 im Bürgerlichen Gesetzbuch plötzlich das Haftungssystem bei Unternehmenskäufen in Frage stellte, das sich über Jahrzehnte als sachgerechter Standard entwickelt hat.
Die anhaltende Kritik aus der Praxis veranlasste das Bundesjustizministerium bislang nur zu einer rechtlich unverbindlichen Stellungnahme. Damit bleibt es den Gerichten überlassen, die Rechtsunsicherheit bei Unternehmenskäufen zu klären. Eine gesetzliche Klarstellung, die dies zeigt der Unionsentwurf schon durch kleine redaktionelle Änderungen im Gesetz realisiert werden kann, ist jedoch gerade im international ausgerichteten Geschäft des Unternehmenskaufs dringend geboten. Auch aus volkswirtschaftlicher Sicht ist es notwendig, die Rechtsunsicherheiten beim Unternehmenskauf zu beseitigen, denn gerade in Zeiten schwacher Konjunktur ist der Verkauf oft die letzte Möglichkeit, Unternehmen oder Unternehmensteile und damit auch Arbeitsplätze zu retten.
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