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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Röttgen: Union will Rechtsunsicherheit beim Unternehmenskauf beseitigen

Berlin (ots)

Zum Gesetzentwurf zur Änderung des Bürgerlichen
Gesetzbuches - Beseitigung der Rechtsunsicherheit beim
Unternehmenskauf, den die CDU/CSU-Bundestagsfraktion gestern
beschlossen hat, erklärt der rechtspolitische Sprecher der
Unionsfraktion, Dr. Norbert Röttgen MdB:
Anderthalb Jahre nach Inkrafttreten der Schuldrechtsreform ist es
Zeit, die Normen zu korrigieren, die sich in der Praxis nicht bewährt
und für Rechtsunsicherheit gesorgt haben. Die CDU/CSU- Fraktion hat
deshalb beschlossen, einen Gesetzentwurf zur Beseitigung der
Rechtsunsicherheit beim Unternehmenskauf einzubringen. Sie war durch
die Schuldrechtsreform entstanden, weil die neue Bestimmung des § 444
im Bürgerlichen Gesetzbuch plötzlich das Haftungssystem bei
Unternehmenskäufen in Frage stellte, das sich über Jahrzehnte als
sachgerechter Standard entwickelt hat.
Die anhaltende Kritik aus der Praxis veranlasste das
Bundesjustizministerium bislang nur zu einer rechtlich
unverbindlichen Stellungnahme. Damit bleibt es den Gerichten
überlassen, die Rechtsunsicherheit bei Unternehmenskäufen zu klären.
Eine gesetzliche Klarstellung, die – dies zeigt der Unionsentwurf –
schon durch kleine redaktionelle Änderungen im Gesetz realisiert
werden kann, ist jedoch gerade im international ausgerichteten
Geschäft des Unternehmenskaufs dringend geboten. Auch aus
volkswirtschaftlicher Sicht ist es notwendig, die
Rechtsunsicherheiten beim Unternehmenskauf zu beseitigen, denn gerade
in Zeiten schwacher Konjunktur ist der Verkauf oft die letzte
Möglichkeit, Unternehmen oder Unternehmensteile und damit auch
Arbeitsplätze zu retten.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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Telefon:(030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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