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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Röttgen: Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses zur Terrorismusbekämpfung unzureichend

Berlin (ots)

Anlässlich der öffentlichen
Sachverständigenanhörung des Rechtsausschusses zur Umsetzung des
EU-Rahmenbeschlusses zur Terrorismusbekämpfung erklärt der
rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Norbert
Röttgen MdB:
Die heutige Anhörung im Rechtsausschuss hat die Position der
CDU/CSU- Fraktion eindeutig bestätigt, dass der Gesetzentwurf der
Bundesregierung zur Terrorismusbekämpfung die Vorgaben des EU-
Rahmenbeschlusses nicht erfüllt, terroristische Straftaten zu
erfassen und unter Strafe zu stellen. Nahezu einhellig haben die
Experten aus Wissenschaft, Richterschaft und Anwaltschaft
rechtsstaatliche und kriminalpolitische Bedenken am Gesetzentwurf
geäußert und der Bundesregierung zu Recht vorgeworfen, gute
Regelungen des deutschen Strafrechts durch unangemessene und
unzureichende Umsetzung des teilweise unbestimmt formulierten
Mindeststandards im Rahmenbeschluss zu verschlechtern. Sie
bestätigten damit die Kritik der Unionsfraktion, dass es nach den von
der Bundesregierung geplanten Regelungen erheblich schwerer sei,
terroristische Straftaten erfolgreich zu verfolgen, als nach
geltendem Recht.
Der Gesetzentwurf setzt gerade nicht um, was der Rahmenbeschluss
der Europäischen Union beabsichtigt: Eine Verbesserung der
rechtlichen Möglichkeiten, terroristische Täter zu bestrafen. Er
zeigt damit erneut die politische Handlungsschwäche der rot-grünen
Koalition auf dem Gebiet der inneren Sicherheit.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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