Koschyk/Schröder/Grindel: Schilys Zustimmung im EU-Ministerrat unverantwortlich
Berlin (ots)
Zu den Ergebnissen des EU-Ministerrates im Bereich Flüchtlings- und Zuwanderungspolitik erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB, und die zuständigen Berichterstatter, Dr. Ole Schröder MdB, und Reinhard Grindel MdB:
Die heutige Zustimmung von Bundesinnenminister Schily zu einer wichtigen Richtlinie der EU zu Aufenthaltsrechten, wonach Ausländer von Staaten außerhalb der Europäischen Union künftig weitestgehend mit EU-Bürgern gleichgestellt werden, ist unverantwortlich.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte die Bundesregierung wegen weitreichenden Folgen vor Zugeständnissen im EU-Ministerrat gewarnt (BT-Drs. 15/566). Damit wird für Deutschland bindend: Eine weitgehende Gleichstellung zwischen EU-Bürgern und Drittstaatsangehörigen, teilweise erhalten diese noch über die Rechte der EU-Bürger hinausgehende Rechte. Es ist nicht akzeptabel, dass der Status der Drittstaatsangehörigen an zu geringe Voraussetzungen geknüpft wird: So sind fünf Jahre rechtmäßiger Aufenthalt keine ausreichende Zeitspanne. Ebenso unakzeptabel ist, dass die Verleihung des Status nicht von einem Integrationsbeitrag (Erlernen der Sprache) abhängig gemacht wird. Damit sind verpflichtende Integrationskurse im Zuwanderungsgesetz Makulatur.
Wir nehmen auch nicht hin, dass beim erhöhten Ausweisungsschutz eine Gleichstellung von EU-Bürgern erfolgen wird. Was Deutschland gebraucht hätte, ist eine Regelung, nach der drittstaatsangehörige Straftäter ohne weitere Erschwernisse ausgewiesen werden können. Es ist auch nicht akzeptabel, dass Drittstaatern unbeschränkter Arbeitsmarktzugang gewährt wird. Wir sind gespannt, wie Otto Schily das den fast 5 Millionen Arbeitslosen erklären will. Die letztlich mit dem Richtlinienentwurf verbundene Entwertung des privilegierten Rechtsstatus der EU-Bürger ist nicht hinnehmbar.
Demgegenüber ist es nur ein Trostpflaster, dass Innenminister Schily sich diese Zustimmung gegen das Verschieben der Beratungen über die Flüchtlingsrichtlinie und die Richtlinie zu Mindestnormen in Asylverfahren hat abhandeln lassen. Denn wenn er demnächst auch diesen Richtlinien zustimmen sollte, wäre es besser, bei den geltenden nationalen Ausländer- und Asylrechtsregelungen zu bleiben. Diese Richtlinien werden in unserem Land und in Europa Schaden anrichten. Sie werden die Asylrechtsreform des Jahres 1993, der wir den Rückgang der Zuzugszahlen von 500.000 auf unter 100.000 zu verdanken haben, rückgängig machen. Wer Schaden von Deutschland abwenden will, muss sich dem widersetzen. In Brüssel umzustoßen, was 1993 mit der Asylrechtsreform mühsam aufgebaut worden war, ist destruktiv.
Das kommt auf Deutschland zu:
Weiter Flüchtlingsbegriff: Es wird zu einer Ausweitung der Zufluchtsmöglichkeiten kommen, z. B. für Personen, die vor Nachstellungen durch Verbrecherbanden oder wegen mangelnder medizinischer Versorgung flüchten, mit der Möglichkeit vollen Familiennachzugs, auch bei gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften, mit Zugang zum Arbeitsmarkt ohne jede Bedarfsprüfung. Das ist angesichts der bereits bestehenden Zuwanderung nach Deutschland sachlich nicht gerechtfertigt. Hierzu Otto Schily im Jahre 2000: Der Wegfall des Erfordernisses der Staatlichkeit ( ) durch Gesetzesänderungen ließe erheblichen Zuwanderungsdruck erwarten.
Abschaffung der Drittstaatenregelung: Die Richtlinie zu Mindestnormen in Asylverfahren wird alle wesentlichen Säulen der Asylrechtsneuregelung aus dem Jahre 1993 (Drittstaatenregelung, Flughafenregelung, Herkunftsstaatenregelung) abschaffen bzw. bis zur Unkenntlichkeit aushöhlen, was der Abschaffung gleichkommt.. Allein diese Regelungen, insbesondere die Drittstaatenregelung, haben zu einem Asylbewerberrückgang geführt.
Das ist nur ein kurzer Abriss. Die Union wird alles tun, damit diese verhängnisvolle Entwicklung gestoppt wird.
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