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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Koschyk/Schröder/Grindel: Schilys Zustimmung im EU-Ministerrat unverantwortlich

Berlin (ots)

Zu den Ergebnissen des EU-Ministerrates im Bereich
Flüchtlings- und Zuwanderungspolitik erklären der innenpolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB, und die
zuständigen Berichterstatter, Dr. Ole Schröder MdB, und Reinhard
Grindel MdB:
Die heutige Zustimmung von Bundesinnenminister Schily zu einer
wichtigen Richtlinie der EU zu Aufenthaltsrechten, wonach Ausländer
von Staaten außerhalb der Europäischen Union künftig weitestgehend
mit EU-Bürgern gleichgestellt werden, ist unverantwortlich.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte die Bundesregierung wegen
weitreichenden Folgen vor Zugeständnissen im EU-Ministerrat gewarnt
(BT-Drs. 15/566). Damit wird für Deutschland bindend: Eine
weitgehende Gleichstellung zwischen EU-Bürgern und
Drittstaatsangehörigen, teilweise erhalten diese noch über die Rechte
der EU-Bürger hinausgehende Rechte. Es ist nicht akzeptabel, dass der
Status der Drittstaatsangehörigen an zu geringe Voraussetzungen
geknüpft wird: So sind fünf Jahre rechtmäßiger Aufenthalt keine
ausreichende Zeitspanne. Ebenso unakzeptabel ist, dass die Verleihung
des Status nicht von einem Integrationsbeitrag (Erlernen der Sprache)
abhängig gemacht wird. Damit sind verpflichtende Integrationskurse im
Zuwanderungsgesetz Makulatur.
Wir nehmen auch nicht hin, dass beim erhöhten Ausweisungsschutz
eine Gleichstellung von EU-Bürgern erfolgen wird. Was Deutschland
gebraucht hätte, ist eine Regelung, nach der drittstaatsangehörige
Straftäter ohne weitere Erschwernisse ausgewiesen werden können. Es
ist auch nicht akzeptabel, dass Drittstaatern unbeschränkter
Arbeitsmarktzugang gewährt wird. Wir sind gespannt, wie Otto Schily
das den fast 5 Millionen Arbeitslosen erklären will. Die letztlich
mit dem Richtlinienentwurf verbundene Entwertung des privilegierten
Rechtsstatus der EU-Bürger ist nicht hinnehmbar.
Demgegenüber ist es nur ein Trostpflaster, dass Innenminister
Schily sich diese Zustimmung gegen das Verschieben der Beratungen
über die Flüchtlingsrichtlinie und die Richtlinie zu Mindestnormen in
Asylverfahren hat abhandeln lassen. Denn wenn er demnächst auch
diesen Richtlinien zustimmen sollte, wäre es besser, bei den
geltenden nationalen Ausländer- und Asylrechtsregelungen zu bleiben.
Diese Richtlinien werden in unserem Land und in Europa Schaden
anrichten. Sie werden die Asylrechtsreform des Jahres 1993, der wir
den Rückgang der Zuzugszahlen von 500.000 auf unter 100.000 zu
verdanken haben, rückgängig machen. Wer Schaden von Deutschland
abwenden will, muss sich dem widersetzen. In Brüssel umzustoßen, was
1993 mit der Asylrechtsreform mühsam aufgebaut worden war, ist
destruktiv.
Das kommt auf Deutschland zu:
Weiter Flüchtlingsbegriff: Es wird zu einer Ausweitung der
Zufluchtsmöglichkeiten kommen, z. B. für Personen, die vor
Nachstellungen durch Verbrecherbanden oder wegen mangelnder
medizinischer Versorgung flüchten, mit der Möglichkeit vollen
Familiennachzugs, auch bei gleichgeschlechtlichen
Lebenspartnerschaften, mit Zugang zum Arbeitsmarkt ohne jede
Bedarfsprüfung. Das ist angesichts der bereits bestehenden
Zuwanderung nach Deutschland sachlich nicht gerechtfertigt. Hierzu
Otto Schily im Jahre 2000: „Der Wegfall des Erfordernisses der
Staatlichkeit (…) durch Gesetzesänderungen ließe erheblichen
Zuwanderungsdruck erwarten.“
Abschaffung der Drittstaatenregelung: Die Richtlinie zu
Mindestnormen in Asylverfahren wird alle wesentlichen Säulen der
Asylrechtsneuregelung aus dem Jahre 1993 (Drittstaatenregelung,
Flughafenregelung, Herkunftsstaatenregelung) abschaffen bzw. bis zur
Unkenntlichkeit aushöhlen, was der Abschaffung gleichkommt.. Allein
diese Regelungen, insbesondere die Drittstaatenregelung, haben zu
einem Asylbewerberrückgang geführt.
Das ist nur ein kurzer Abriss. Die Union wird alles tun, damit
diese verhängnisvolle Entwicklung gestoppt wird.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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