Baumann: Petitionsausschuss hat Hilferufe aus dem bürokratischen Dickicht erhört
Berlin (ots)
Anlässlich der Debatte des Deutschen Bundestages über den Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses im Jahr 2002 erklärt der Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Petitionsausschuss, Günter Baumann MdB:
Der Petitionsausschuss hat sich seit der Deutschen Einheit in unzähligen Fällen als Anwalt der Bürgerinnen und Bürger gerade aus den neuen Bundesländern erwiesen. Dabei konnte der Petitionsausschuss in vielen Fällen Hoffnungen erfüllen, die ostdeutsche Mitbürgerinnen und Mitbürger in das Petitionsrecht gesetzt hatten. Die Ostdeutschen nutzen diese Möglichkeit, auf Missstände und Fehlentwicklungen hinzuweisen und Anregung zur Verbesserung zu geben, am intensivsten. So zählen in Deutschland die Sachsen neben den Berlinern zu den fleißigsten Petenten. Die meisten Petitionen aus den neuen Ländern sind Hilferufe aus dem bürokratischen Dickicht unserer sozialen Gesetzgebung.
Im 50. Jahr nach dem Volksaufstand vom 17. Juni 1953 ist auch darauf hinzuweisen, dass viele Petitionen aus den neuen Ländern mit der Aufarbeitung des SED-Unrechts zu tun haben. Die Renten zahlreicher politisch Verfolgter der DDR-Diktatur liegen heute zum Teil unter dem Sozialhilfeniveau, weil sie durch Haft und durch berufliche Behinderungen jahrzehntelang von einem normalen Erwerbsleben ausgeschlossen worden waren. Auch Enteignungsfälle, für die im Einigungsvertrag keine Regelung getroffen wurde, hat der Petitionsausschuss zu behandeln. So warten im Fall der so genannten stecken gebliebenen Entschädigungen noch heute Bürger der ehemaligen DDR auf das Geld, das ihnen die untergegangene DDR versprochen hatte und für dessen Zahlung heute keiner mehr einstehen will. Selbst in Vermögensfällen, die vom Einigungsvertrag klar geregelt wurden, ist so mancher nie ans Ziel gekommen.
Der Jahresbericht 2002 des Petitionsausschusses dokumentiert so einen auch menschlich bewegenden Fall, in dem die Berichterstatter dem hoch betagten Petenten nach Einsicht in die Akten mehrerer Behörden gemeinsam mit dem Petitionsausschuss des Sächsischen Landtags zu einer Entschädigung verhelfen konnten:
Ein mittelständischer Unternehmer aus Sachsen wird 1972 enteignet, flüchtet in den Westen und baut dort einen neuen Betrieb auf. Als die Mauer fällt, kehrt er in seine Heimat zurück, um den alten Betrieb wieder zu übernehmen. Obwohl alle Voraussetzungen für eine Rückübertragung vorliegen und der Betroffene fristgemäß seinen Antrag gestellt hat, bekommt er seinen Betrieb nie zurück.
Stattdessen wird er über Jahre von der Treuhandanstalt und vom Vermögensamt mit ungerechtfertigten Forderungen hingehalten. Sein ehemaliges Unternehmen, das noch bis nach der Wende produzierte, wird in der Zwischenzeit liquidiert, die Maschinen werden unter dubiosen Umständen ins Ausland verkauft. Jahrelange Gerichtsverfahren bringen außer hohen Kosten keinen Erfolg. In diesem Fall hat der Ausschuss alle seine Befugnisse in einem Maße ausgeschöpft, wie das selten der Fall ist:
Wir führten mehrere Gespräche mit der Treuhand, den Vermögensämtern und dem Bundesfinanzministerium und nahmen bei allen zuständigen Behörden Akteneinsicht. Wir mussten auch den Petitionsausschuss des Sächsischen Landtages in den Vorgang mit einbeziehen, weil nur dieser eine Landesbehörde vorladen konnte.
Nur dank der guten Kooperation der beiden Petitionsausschüsse war es schließlich möglich, alle Beteiligten in Berlin an einen Tisch zu bringen. Auf die Entschädigung, die wir vorher Monate lang vergeblich gefordert hatten, konnten wir uns jetzt einigen. Nach etwa 12 Jahren hat damit der Petent nicht sein Eigentum, aber wenigstens eine angemessene Wiedergutmachung erhalten.
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