Eichhorn/Schmidt: Viele Gründe sprechen für die Wehrpflicht
Berlin (ots)
Zum Expertengespräch Wehrdienst und Zivildienst erklären die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Familien, Senioren, Frauen und Jugend, Maria Eichhorn MdB, und der verteidigungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Christian Schmidt MdB:
Die Anhörung hat uns in der Position gestärkt, dass die Allgemeine Wehrpflicht beibehalten werden muss. Dabei sollte eine weitere Verkürzung der Dienstzeit so das einstimmige Votum der Experten unterbleiben. Schwierigkeiten, die ohne Wehrpflicht auf uns zukommen würden, wären eine Überalterung der Armee und massive Probleme bei der Nachwuchsgewinnung, insbesondere bei höher qualifizierten jungen Menschen. Verloren gehen würde der Zugang zur jungen Generation und dabei vor allem zu jungen Menschen, die aus sozial benachteiligten Bevölkerungsgruppen kommen und die durch die Bundeswehr die Chance haben, ihre Schul- oder Berufsbildung nachzuholen. Deutlich machte das der Vortrag eines Experten aus Belgien, ein Land, das seit elf Jahren keine Wehrpflichtigen mehr einzieht. Hier hat man jetzt mit den genannten Problemen zu kämpfen und bemüht sich, mit freiwilligen Diensten gegenzusteuern. Für Deutschland würde außerdem das Konzept des Staatsbürgers in Uniform, das die enge Verbindung zwischen Bundeswehr und Gesellschaft garantiert, in Frage gestellt. Hier garantiert die Wehrpflicht, dass die Bundeswehr sich ständig auf neue Generationen von jungen Menschen einstellen muss und dadurch am Puls der Zeit bleibt.
Weitere Ergebnisse der Anhörung waren: Die so genannte Auswahlwehrpflicht, wie sie unter anderem von der Weizsäcker- Kommission vorgeschlagen worden ist, ist mit dem Grundgesetz vor allem aufgrund des Gleichheitsgrundsatzes und des Verhältnismäßigkeitsprinzips nicht zu vereinbaren. Auch gegen die neuen Tauglichkeitskriterien, die im April diesen Jahres auf dem Verwaltungsweg geändert geworden sind, hatten die Experten rechtliche Einwände, weil die Tendenz besteht, dass dadurch die Wehr- und Dienstgerechtigkeit aufgeweicht wird. Es wäre Aufgabe des Gesetzgebers gewesen, Wehrdienstausnahmen und Tauglichkeitsgrade zu regeln. Auch der Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht erteilten die Experten aus Verfassungsgründen eine Absage.
Kritisiert wurde, dass Deutschland zurzeit nicht ausreichend auf Katastrophenfälle vorbereitet ist. Deshalb forderten eine Reihe von Experten, insbesondere der frühere Generalinspekteur Wellershoff, ein Gesamtverteidigungskonzept, das innere und äußere Sicherheit verbindet, und für das die Wehrpflicht unabdingbar ist.
Eine Verkürzung der Zivildienstzeit wird nach Ansicht der Experten zu spürbaren Einschnitten in den Tätigkeitsbereichen führen, in denen über das ganze Jahr hinweg eine personelle Besetzung notwendig ist. Betroffene müssen sich darauf einstellen, dass Krankentransporte, Schulassistenzen für behinderte Kinder, mobile soziale Hilfsdienste, in der Betreuung und im hauswirtschaftlichen Bereich, Versorgungstätigkeiten in Heimen oder der Fahrdienste hiervon betroffen sind.
Eine Dienstzeitreduzierung bringt für die jungen Männer das Problem, dass sie nach Abschluss ihrer Dienstzeit häufig nicht sofort eine Ausbildung oder ein Studium aufnehmen können. Bis zur Aufnahme entsteht somit eine sinnlose Lücke in ihrer Biographie.
Wir fordern die Bundesregierung auf, darzulegen, auf welche Weise die bislang von Zivildienstleistenden übernommenen Aufgaben kompensiert werden können, und welche Aufgaben aufgrund der Verkürzung der Zivildienstzeit nicht mehr abgedeckt werden. Nur so kann eine Planungsgrundlage für die Dienststellen sowie für Städte und Gemeinden, die ihre Dienste neu organisieren müssen, geschaffen werden.
Hintergrund:
Die Arbeitsgruppen Verteidigungspolitik und Familie, Senioren, Frauen und Jugend haben am Mittwoch ein Expertengespräch zum Thema Weiterentwicklung der Allgemeinen Wehrpflicht und Auswirkungen auf den Zivildienst veranstaltet. Experten waren Admiral a. D. Dieter Wellershoff, ehemaliger Generalinspekteur der Bundeswehr, Professor Dr. Knut Ipsen, Präsident des Deutschen Roten Kreuzes, Frank Trojahn, Stellvertretender Militärattaché der Botschaft des Königreichs Dänemark, Jean A. G. A. Régibeau, 1. Sekretär der Botschaft des Königreichs Belgien, Christiane Moll, Referentin für Wehrpflichtrecht und Zivildienst im Kommissariat der Deutschen Bischöfe Katholisches Büro in Berlin, Joachim Hagelskamp, Zivildienstexperte beim Paritätischen Wohlfahrtsverband, und Dieter Hackler, Bundesbeauftragter für den Zivildienst.
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