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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Koschyk: Schröder darf EU-Asylpolitik in Thessaloniki nicht zustimmen

Berlin (ots)

Zu den am Freitag, den 20. Juni beginnenden
Beratungen des EU- Gipfels in Thessaloniki im Bereich Flüchtlings-
und Zuwanderungspolitik erklärt der innenpolitische Sprecher der
CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB:
Die Bundesregierung darf dem Drängen von EU-Kommissar Vitorino
nicht nachgeben, den auf offensive Zuwanderung gerichteten
EU-Richtlinien zu Asyl und Zuwanderung auf dem Europäischen Rat
zuzustimmen. Dieses Drängen entspricht dem Interesse der Grünen, die
das ebenfalls auf mehr Zuwanderung gerichtete rot-grüne
Zuwanderungsgesetz durch dieses Spiel über die europäische Bande
durchsetzen und Fakten für die deutsche Gesetzgebung schaffen wollen.
Wenn dem kein Einhalt geboten wird, werden auf Deutschland neue
Flüchtlingsströme zukommen.
Eine deutsche Zustimmung zur Flüchtlingsrichtlinie und der
Richtlinie zu Mindestnormen in Asylverfahren wäre unverantwortlich.
Sie wird die Asylrechtsreform des Jahres 1993, der wir den Rückgang
der Zuzugszahlen von 500.000 auf unter 100.000 zu verdanken haben,
quasi aushebeln. Wer Schaden von Deutschland abwenden will, muss sich
dem energisch widersetzen.
Wenn die auf dem Gipfel in Thessaloniki verhandelte EU-
Flüchtlingsrichtlinie Wirklichkeit wird, bedeutet dies für
Deutschland:
Weiter Flüchtlingsbegriff: Es wird zu einer Ausweitung der
Zufluchtsmöglichkeiten kommen, z. B. für Personen, die vor
Nachstellungen durch Verbrecherbanden oder wegen mangelnder
medizinischer Versorgung flüchten, mit der Möglichkeit vollen
Familiennachzugs, auch bei gleichgeschlechtlichen
Lebenspartnerschaften, mit Zugang zum Arbeitsmarkt ohne jede
Bedarfsprüfung. Das ist angesichts der bereits bestehenden
Zuwanderung nach Deutschland sachlich nicht gerechtfertigt.
Abschaffung der Drittstaatenregelung: Die Richtlinie zu
Mindestnormen in Asylverfahren wird alle wesentlichen Säulen der
Asylrechtsneuregelung aus dem Jahre 1993 (Drittstaatenregelung,
Flughafenregelung, Herkunfts-staatenregelung) aushöhlen, was einer
Abschaffung gleichkommt. Allein diese Regelungen, insbesondere die
Drittstaatenregelung, haben zu einem Asylbewerberrückgang geführt.
Diese verhängnisvolle Entwicklung muss gestoppt werden. Deshalb
darf Bundeskanzler Gerhard Schröder diesen Richtlinien in
Thessaloniki auf keinen Fall zustimmen.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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Kontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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Telefon:(030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email:fraktion@cducsu.de

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