Koschyk: Schröder darf EU-Asylpolitik in Thessaloniki nicht zustimmen
Berlin (ots)
Zu den am Freitag, den 20. Juni beginnenden Beratungen des EU- Gipfels in Thessaloniki im Bereich Flüchtlings- und Zuwanderungspolitik erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB:
Die Bundesregierung darf dem Drängen von EU-Kommissar Vitorino nicht nachgeben, den auf offensive Zuwanderung gerichteten EU-Richtlinien zu Asyl und Zuwanderung auf dem Europäischen Rat zuzustimmen. Dieses Drängen entspricht dem Interesse der Grünen, die das ebenfalls auf mehr Zuwanderung gerichtete rot-grüne Zuwanderungsgesetz durch dieses Spiel über die europäische Bande durchsetzen und Fakten für die deutsche Gesetzgebung schaffen wollen. Wenn dem kein Einhalt geboten wird, werden auf Deutschland neue Flüchtlingsströme zukommen.
Eine deutsche Zustimmung zur Flüchtlingsrichtlinie und der Richtlinie zu Mindestnormen in Asylverfahren wäre unverantwortlich. Sie wird die Asylrechtsreform des Jahres 1993, der wir den Rückgang der Zuzugszahlen von 500.000 auf unter 100.000 zu verdanken haben, quasi aushebeln. Wer Schaden von Deutschland abwenden will, muss sich dem energisch widersetzen.
Wenn die auf dem Gipfel in Thessaloniki verhandelte EU- Flüchtlingsrichtlinie Wirklichkeit wird, bedeutet dies für Deutschland:
Weiter Flüchtlingsbegriff: Es wird zu einer Ausweitung der Zufluchtsmöglichkeiten kommen, z. B. für Personen, die vor Nachstellungen durch Verbrecherbanden oder wegen mangelnder medizinischer Versorgung flüchten, mit der Möglichkeit vollen Familiennachzugs, auch bei gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften, mit Zugang zum Arbeitsmarkt ohne jede Bedarfsprüfung. Das ist angesichts der bereits bestehenden Zuwanderung nach Deutschland sachlich nicht gerechtfertigt.
Abschaffung der Drittstaatenregelung: Die Richtlinie zu Mindestnormen in Asylverfahren wird alle wesentlichen Säulen der Asylrechtsneuregelung aus dem Jahre 1993 (Drittstaatenregelung, Flughafenregelung, Herkunfts-staatenregelung) aushöhlen, was einer Abschaffung gleichkommt. Allein diese Regelungen, insbesondere die Drittstaatenregelung, haben zu einem Asylbewerberrückgang geführt.
Diese verhängnisvolle Entwicklung muss gestoppt werden. Deshalb darf Bundeskanzler Gerhard Schröder diesen Richtlinien in Thessaloniki auf keinen Fall zustimmen.
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