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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Koschyk/Röttgen: Abschiebung ausländischer Extremisten möglich machen

Berlin (ots)

Zur Einbringung eines parlamentarischen Antrages
zum Fall Kaplan erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-
Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB, und der rechtspolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Norbert Röttgen MdB:
Der Fall des Extremistenführers Kaplan zeigt, dass eine
konsequente Abschiebung ausländischer Extremisten aus Deutschland
erheblichen Schwierigkeiten begegnet. Wir fordern die Bundesregierung
deshalb jetzt zu den erforderlichen Schritten auf.
Erforderlich ist zum Einen, dass künftig sichergestellt wird, dass
Auslieferungen extremistischer Straftäter aus Deutschland an die
Türkei künftig nicht an Zweifeln über deren rechtsstaatliche
Behandlung in der Türkei scheitern. Zum Zweiten ist es geboten, dass
die Bundesregierung sowohl im nationalen Recht als auch auf
supranationaler Ebene die geeigneten Initiativen ergreift, damit die
Rechtslage künftig sicherstellt, dass Extremisten aus Deutschland
abgeschoben werden können.
Es ist schwer verständlich, dass die gleiche Bundesregierung,
aufgrund deren Erkenntnisse deutschen Gerichten die Auslieferung von
Straftätern an die türkische Justiz unmöglich ist, führend daran
mitgewirkt hat, der Türkei den Status eines Beitrittskandidaten zur
Europäischen Union zu verschaffen, die sich als ein „Raum der
Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“ definiert.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat die Bundesregierung bereits
mehrfach, zuletzt u. a. in dem Antrag „Deutschland wirksam vor
Terroristen und Extremisten schützen“ (BT-Drs. 15/218), vergeblich
aufgefordert, ausländerrechtliche Sicherheitslücken zu schließen. Bis
heute hat die Bundesregierung diesbezüglich nicht gehandelt.
Zentraler Punkt entsprechender Reformen des Ausländerrechts muss
sein, bereits die Einreise von Extremisten nach Deutschland zu
verhindern, ihre Identifizierung zu garantieren und sie umgehend
erleichtert ausweisen und abschieben zu können. Die gegenwärtige
Gesetzeslage reicht hierfür nicht aus. Deshalb besteht bei den
entsprechenden ausländerrechtlichen Regelungen erheblicher
Nachbesserungsbedarf.
(Antrag unter www.cducsu.de/ag2innen)
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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