Koschyk/Röttgen: Abschiebung ausländischer Extremisten möglich machen
Berlin (ots)
Zur Einbringung eines parlamentarischen Antrages zum Fall Kaplan erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB, und der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Norbert Röttgen MdB:
Der Fall des Extremistenführers Kaplan zeigt, dass eine konsequente Abschiebung ausländischer Extremisten aus Deutschland erheblichen Schwierigkeiten begegnet. Wir fordern die Bundesregierung deshalb jetzt zu den erforderlichen Schritten auf.
Erforderlich ist zum Einen, dass künftig sichergestellt wird, dass Auslieferungen extremistischer Straftäter aus Deutschland an die Türkei künftig nicht an Zweifeln über deren rechtsstaatliche Behandlung in der Türkei scheitern. Zum Zweiten ist es geboten, dass die Bundesregierung sowohl im nationalen Recht als auch auf supranationaler Ebene die geeigneten Initiativen ergreift, damit die Rechtslage künftig sicherstellt, dass Extremisten aus Deutschland abgeschoben werden können.
Es ist schwer verständlich, dass die gleiche Bundesregierung, aufgrund deren Erkenntnisse deutschen Gerichten die Auslieferung von Straftätern an die türkische Justiz unmöglich ist, führend daran mitgewirkt hat, der Türkei den Status eines Beitrittskandidaten zur Europäischen Union zu verschaffen, die sich als ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts definiert.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat die Bundesregierung bereits mehrfach, zuletzt u. a. in dem Antrag Deutschland wirksam vor Terroristen und Extremisten schützen (BT-Drs. 15/218), vergeblich aufgefordert, ausländerrechtliche Sicherheitslücken zu schließen. Bis heute hat die Bundesregierung diesbezüglich nicht gehandelt.
Zentraler Punkt entsprechender Reformen des Ausländerrechts muss sein, bereits die Einreise von Extremisten nach Deutschland zu verhindern, ihre Identifizierung zu garantieren und sie umgehend erleichtert ausweisen und abschieben zu können. Die gegenwärtige Gesetzeslage reicht hierfür nicht aus. Deshalb besteht bei den entsprechenden ausländerrechtlichen Regelungen erheblicher Nachbesserungsbedarf. (Antrag unter www.cducsu.de/ag2innen)
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