Böhmer: Union ist bei Umsetzung der Biopatentrichtlinie gesprächsbereit
Berlin (ots)
Anlässlich der Debatte im Deutschen Bundestag über den Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die europäische Biopatentrichtlinie von 1998 umsetzen erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Prof. Dr. Maria Böhmer MdB:
Die Biopatentrichtlinie von 1998 muss endlich umgesetzt werden. Denn der Schutz biotechnologischer Erfindungen ist ein wichtiger Faktor im internationalen Wettbewerb. Mit unserem Antrag fordern wir die Bundesregierung zum Handeln auf. Wir bestimmen die Position der CDU/CSU-Fraktion und unterbreiten damit ein Gesprächs- und Verhandlungsangebot in der Frage des Biopatentschutzes.
Gestern hat die Bundesregierung den Kabinettsentwurf zur Umsetzung der Biopatentrichtlinie beschlossen offensichtlich eine Reaktion auf unseren Antrag. Wir hoffen, dass nun bald die Beratungen im Bundestag beginnen können. Die Richtlinie bringt rechtliche Klarheit für die deutschen Biotechnologiebranche. Sie zieht aber auch die notwendigen ethischen Grenzen, indem sie klarstellt, was nicht patentiert werden soll und darf. Dadurch kann die Richtline dazu beitragen, den Missbrauch und die Kommerzialisierung des menschlichen Körpers zu verhindern.
Parallel zur Umsetzung der Richtline in nationales Recht ist die Bundesregierung aufgefordert, die Weiterentwicklung der Richtlinie auf europäischer Ebene voranzutreiben. Die Richtlinie muss in Teilen sprachlich und inhaltlich präzisiert werden. Das Patentierungsverbot für die kommerzielle oder industrielle Verwendung menschlicher Embryonen ist zwar zu begrüßen, aber es fehlt unter anderem eine klare Definition des Embryos. Auch die Regelung zur Patentierbarkeit des menschlichen Körpers bzw. seiner Bestandteile muss deutlicher gefasst werden.
Bei der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht haben wir als Gesetzgeber die Aufgabe, die Reichweite des Patentschutzes auf biotechnologische Erfindungen bestimmen. Die CDU/CSU- Bundestagsfraktion schlägt einen funktionsbezogenen Stoffschutz vor, weil wir der Auffassung sind, dass ein absoluter Stoffschutz zu weitgehend und ein reines Verfahrenspatent zu wenig wäre.
Denn unter dem Aspekt der gerechten Belohnung der Erfindung müssen wir berücksichtigen, dass die Isolation eines Gens und die Prüfung seiner pharmakologischen oder medizinischen Relevanz heute im Regelfall automatisiert ist. Einem solchen Erstpatent gebührt eine dem Aufwand und der Genialität angemessene und daher nicht zu hohe Anerkennung. Es fehlt dem Patent sozusagen der Touch des Genialen, wie er in der gedanklichen Leistung der Erfindung des Penicillins oder des künstlichen Humaninsulins steckt. Absoluter und zu weit gefasster Patentschutz würde auch den Wettbewerb beeinträchtigen.
Deshalb plädiert die CDU/CSU-Bundestagsfraktion dafür, dass die kommerzielle Anwendung nicht nur in der Anmeldung, sondern auch in Gewährung eines Patentes konkret gefasst wird. Damit wird die Chance anderer auf ein Patent erhöht und der Wettbewerb gefördert. Die Umsetzung der Biopatentrichtlinie von 1998 in das deutsche Patentrecht ist keine politische Frage, die wir in den üblichen Kategorien von Regierung und Opposition diskutieren und beantworten wollen. Wir müssen, wenn es um ethische Grundentscheidungen geht, und die Frage der Patentierungsregelung bei menschlichen Genen ist sicher eine solche Entscheidung, den Willen haben, einen breiten Konsens zu erzielen und damit ein Signal in unsere Gesellschaft zu senden. Mit diesem Antrag steht die CDU/CSU-Bundestagsfraktion bereit, um gemeinsam an einem vernünftigen, innovationsfördernden und ethisch tragfähigen Gesetz zur Umsetzung der EU- Biopatentrichtlinie zu arbeiten.
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