Reiche: Gentestgesetz notwendig!
Berlin (ots)
Anlässlich der ersten Lesung des Antrages der CDU/CSU- Bundestagsfraktion zur Anwendung von Gentests in Medizin und Versicherungen erklärt die forschungspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Katherina Reiche MdB:
Obwohl die Bundesregierung bereits in der vergangenen Legislaturperiode und dann erneut im Koalitionsvertrag 2002 einen Gesetzentwurf zur Regelung von Gentests angekündigt hat, ist bis heute nichts geschehen.
Der erweiterte Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Anwendung von Gentests in Medizin und Versicherungen, der heute im Bundestag in erster Lesung behandelt wird, beinhaltet einen umfangreichen Maßnahmekatalog zum Schutz vor dem Missbrauch von Gendaten. Grundlegendes Prinzip für die Anwendung genetischer Diagnostik ist die Freiwilligkeit nach umfassender und sachgerechter ärztlicher Aufklärung. Ein Gentestgesetz hat das Recht jedes Menschen, die eigenen genetischen Befunde zu kennen, genauso sicherzustellen wie das Recht, diese nicht zu kennen (Recht auf Nichtwissen). Ungeprüfte prädiktive Gentests dürfen nicht auf den Markt gelangen. Daher muß die Zulassung eines Tests an die Erfüllung von Qualitätskriterien gebunden werden.
Der Schutz von Arbeitnehmern im Zusammenhang mit der Durchführung von prädiktiven genetischen Tests ist sicherzustellen. Um Standards festzulegen und die gendiagnostische Entwicklung unter wissenschaftlichen, ethischen und sozialen Aspekten zu beobachten und auszuwerten, ist eine interdisiplinäre besetzte Gendiagnostik- Kommission einzurichten, die dem Deutschen Bundestag regelmäßige Berichte vorlegt.
Der rasche Fortschritt der humangenetischen Forschung, der Zuwachs an diagnostischen Möglichkeiten und die zu erwartende weitere Zunahme sowohl der Zahl der Anbieter als auch der Inanspruchnahme genetischer Diagnostik verlangen zügiges Handeln des Gesetzgebers.
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