Koschyk/Schmidt: Einsatz der Bundeswehr im Innern nur mit Grundgesetzänderung
Berlin (ots)
Zur Vorstellung des neuen Anti-Terror-Konzepts von Innenminister Schily und Verteidigungsminister Struck erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB, und der verteidigungspolitische Sprecher, Christian Schmidt MdB:
Die Bundesregierung versucht mit ihrem neuen Anti-Terror-Konzept die für einen erweiterten Einsatz der Bundeswehr im Innern verfassungsrechtlich erforderliche Grundgesetzänderung zu umgehen.
Zwar ist es erfreulich, dass nun auch Bundesinnenminister Schily und Verteidigungsminister Struck den dringenden Handlungsbedarf sehen, nachdem eine Arbeitsgruppe der Bundesregierung seit September 2001 darüber beraten hat.
Die gegenwärtige Rechtslage reicht nicht aus, um in allen Konstellationen zur Abwehr besonderer terroristischer Gefahren auf die Fähigkeiten der Bundeswehr zurückzugreifen, wenn die Kräfte der Polizei nicht ausreichen.
Jedoch springen Schily und Struck zu kurz, wenn sie der notwendigen Grundgesetzänderung ausweichen. Soweit die entsprechenden Kompetenzen im Grundgesetz fehlen, können diese im Verfassungsstaat aber nicht einfach durch ein Gesetz ersetzt werden. Denn nach Artikel 87 a des Grundgesetzes dürfen Streitkräfte außer zur Verteidigung nur eingesetzt werden soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zulässt.
Es ist unverantwortlich, wenn die notwendige Anpassung des Grundgesetzes an neue Gefährdungslagen am Streit innerhalb der Koalition scheitert. Rot-Grün bietet ein Bild der Uneinigkeit. Koalitionsfriede geht vor Sicherheit der Bevölkerung. Die rein ideologischen Gründe, aus denen die Grundgesetzänderung verweigert wird, müssen zugunsten der Sicherheit unserer Bevölkerung endlich zurückgestellt werden.
Der CDU/CSU geht es um klare Regelungen für Polizei und Bundeswehr im Falle einer terroristischen Bedrohung.
Es geht nicht darum, die Bundeswehr zu einer Art Bereitschaftspolizei zu machen oder gar in der allgemeinen Kriminalitätsbekämpfung einzusetzen.
Aber es wäre unverantwortlich, wenn man in besonderen Gefährdungslagen, wenn die Kräfte der Polizei nicht ausreichen oder nur die Bundeswehr über besondere Fähigkeiten verfügt, nicht auf die Bundeswehr zurückgreifen könnte.
Die muss aber auf einer gesicherten verfassungsrechtlichen Grundlage erfolgen.
Die CDU/CSU-Fraktion fordert daher, umgehend die notwendige Grundgesetzänderung vorzunehmen. Es kann nicht gewartet werden, bis wieder etwas passiert.
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