Marschewski: Osterweiterung der EU ist ein epochales Ereignis Ver-treibungsdekrete abschaffen
Berlin (ots)
Zur Einbringung eines Entschließungsantrages der CDU/CSU- Bundestagsfraktion im Rahmen der 2. Lesung und der Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf zum Beitritt von 10 Staaten zur Europäischen Union (Drucksache 15/1100) erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Vertriebene und Flüchtlinge, Erwin Marschewski MdB:
Die Osterweiterung der Europäischen Union um 10 Beitrittsstaaten zum 1. Mai 2004 stellt ein epochales Ereignis dar. Nach den bitteren Erfahrungen vor allem in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts eröffnet sich die historische Chance, Frieden, Freiheit und Sicherheit in ganz Europa nachhaltig zu stärken.
Die Europäische Union als Rechts- und Wertegemeinschaft bietet dabei die Chance einer dauerhaften Verständigung und Aussöhnung zwischen Deutschland und seinen östlichen Nachbarstaaten.
Grundlegend dafür waren die Kopenhagener Kriterien, die dazu beigetragen haben, den Reformprozess in den Beitrittsländern voranzubringen, um die Bedingungen für eine von allen Seiten gewünschte Mitgliedschaft in der Europäischen Union zu erfüllen.
Bedauerlich ist jedoch, dass insbesondere in der Tschechischen Republik die Dekrete nicht aufgehoben worden sind; sie haben völkerrechtswidrig als Rechtfertigungen für Tötungen, Vertreibungen und Entrechtungen gedient.
Dabei ist für CDU und CSU klar: Vertreibungsdekrete und gesetze sind Unrecht und stehen im Gegensatz zum Völkerrecht. Sie dürfen daher nirgendwo Bestandteil einer bestehenden Rechtsordnung sein und bleiben. Daher fordert die CDU/CSU-Bundestagsfraktion in ihrem Entschließungsantrag die Bundesregierung auf, über die Aufhebung von Vertreibungs- und Entrechtungsdekreten sowie Straffreistellungsgesetzen, insbesondere mit der Tschechischen Republik, zu verhandeln.
Es ist für alle Seiten, sowohl für die deutsche Seite als auch für die Staaten, in denen Vertreibungs- und Entrechtungsdekrete noch bestehen, von Interesse, dass diese Relikte aus der Vergangenheit, die den Weg in eine gemeinsame Zukunft und für eine dauerhafte Aussöhnung immer wieder beschweren, bewältigt werden und die damit verbundenen offenen Fragen einer zukunftsgerichteten Lösung zugeführt werden.
Die Bundesregierung ist besonders in der Pflicht, mit der Tschechischen Republik zu verhandeln, nicht nur zur Wahrung der Interessen der deutschen Heimatvertriebenen, sondern auch mit dem Blick auf ein gemeinsames Europa.
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