Meister: Das Kleinunternehmerförderungsgesetz - Ein Erfolg für die Union
Berlin (ots)
Anlässlich der Beratung im Vermittlungsausschuss am 2. Juli 2003 zum Kleinunternehmerförderungsgesetzes erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Michael Meister MdB:
Die Union hat sich am 2. Juli 2003 im Vermittlungsausschuss erfolgreich für bessere steuerliche Rahmenbedingungen für die Verbriefung von Kreditforderungen der Banken und Sparkassen und den Abbau bzw. die Vermeidung bürokratischer Hindernisse eingesetzt.
Die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Dauerschuldzinsen fällt mit Wirkung vom 1. Januar 2003 weg, wenn alleiniger Geschäftszweck des Gewerbetreibenden der Erwerb von Kreditforderungen und die Ausgabe von Schuldtiteln zu deren Finanzierung ist (sog. Asset-Backed- Securities-Transaktionen). Durch die Beseitigung dieser gewerbesteuerlichen Belastung wird sich die Verbriefung von Forderungen auch in Deutschland zu einem effizienten Finanzierungsinstrument entfalten können. Diese Komplettierung der gängigen Kapitalmarktinstrumente wird den Finanzplatz Deutschland stärken und die Finanzierung der deutschen Wirtschaft insbesondere des Mittelstands erleichtern.
Die Grenzen, die die Buchführungspflicht begründen, werden deutlich angehoben. Danach sind gewerbliche Unternehmen und Land- und Forstwirte erst buchführungspflichtig, wenn der Umsatz mehr als 350.000 Euro, die Wirtschaftswertgrenze mehr als 25.000 Euro oder der Gewinn mehr als 30.000 Euro beträgt. Damit kann in vielen Fällen die kosten- und personalintensive Buchführung entfallen. Weitergehenden Anträgen der Union haben sich SPD und Bündnis 90/Die Grünen leider verschlossen.
Den von der Bundesregierung vorgeschlagenen pauschalierten Betriebsausgabenabzug von 50% der Betriebseinnahmen samt Gewerbesteuerbefreiung haben SPD und Bündnis90/Die Grünen im Vermittlungsausschuss fallen lassen. Diese Regelung hätte bei den Bürgern falsche Erwartungen geweckt. Suggerierte sie doch, man könne seinen sicheren Arbeitsplatz aufgeben und sich zu günstigen steuerlichen Konditionen selbständig machen. Die Voraussetzungen wären aber so restriktiv gewesen, dass kaum ein Unternehmer von dieser Regelung profitiert hätte. Ein pauschalierter Betriebsausgabenabzug von 50% der Betriebseinnahmen wäre nur für Unternehmen sinnvoll gewesen, die eine Umsatzrendite von mehr als 50% aufweisen. Eine solche Umsatzrendite wird in kaum einer Branche erreicht. Darüber hinaus hätte jede weitere steuerliche Differenzierung mit der Betriebsausgabenpauschalierung gäbe es vier statt ursprünglich zwei Gewinnermittlungsarten zu mehr Bürokratie und weniger Transparenz im Steuerrecht geführt. Mehr als zweifelhaft war auch die von der Bundesregierung nachgeschobene Annahme, mit dieser Regelung könne die Schattenwirtschaft bekämpft werden. Aus diesen Gründen und angesichts eines bereits bestehenden Freibetrages von 24.500 Euro hätte die mit der Betriebsausgabenpauschalierung verbundene Gewerbesteuerbefreiung ebenfalls viel zu kurz gegriffen. Nicht nur Kleinunternehmer müssen von der Gewerbesteuer entlastet werden, sondern alle Unternehmen in Deutschland.
Insgesamt bleibt festzuhalten, dass das Kleinunternehmerförderungsgesetz schon durch den Titel zu hohe Erwartungen geweckt hat. Für Existenzgründer und Kleinunternehmer muss sicherlich ein wesentlich vereinfachtes und verständliches Steuerrecht geschaffen werden. Jedoch gibt es keinen Grund, Mittelständler, Selbständige, Arbeitnehmer und andere Steuerpflichtige von diesem richtigen Ziel auszuschließen.
Deutschland braucht ein einfaches und transparentes Steuerrecht, das durch eine Verbreiterung der Bemessungsgrundlage bei gleichzeitiger Senkung der Steuersätze erreicht werden kann. Denn weniger Belastung und mehr Transparenz für alle Bürger und Unternehmen stärken das wirtschaftliche Wachstum und schaffen neue Beschäftigung.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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