Röttgen: Rot-Grün verweigert wirksamen Schutz der Bevölkerung vor Sexualverbrechern
Berlin (ots)
Anlässlich der abschließenden Beschlussfassung des Bundestages über die Gesetzentwürfe der CDU/CSU-Fraktion und der Regierungsfraktionen zum Sexualstrafrecht erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Norbert Röttgen MdB:
Erschreckende Einzelfälle in den vergangenen Monaten und ca. 15.000 Fälle von Kindesmissbrauch im Jahr zwingen zum Handeln. Die CDU/CSU- Bundestagsfraktion hat darum schon im November 2002 ein umfassendes Maßnahmenbündel vorgelegt, um den Schutz der Bevölkerung und vor allem der Kinder vor Sexualverbrechen zu verbessern. Rot-Grün hat diesen Gesetzentwurf gestern abgelehnt. Damit werden bei der Verfolgung von Sexualstraftätern auch in Zukunft u.a. folgende wichtige Maßnahmen nicht zur Verfügung stehen:
- Hochgefährliche Straftäter können auch weiterhin nicht nachträglich in Sicherungsverwahrung genommen werden. Es bleibt bei dem sog. Vorbehalt, der insbesondere Altfälle nicht erfasst; - Kindesmissbrauch und sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen bleiben Vergehen und werden nicht als Verbrechen geächtet; - Die Überwachung des Fernmeldeverkehrs steht nicht für sämtliche Taten des Kindesmissbrauchs und der Verbreitung von Kinderpornographie zur Verfügung; - Die DNA-Analyse wird in Strafverfahren auch künftig nicht so konsequent wie möglich und nötig genutzt. So kann beispielsweise weiterhin einem Exhibitionisten der genetische Fingerabdruck nicht abverlangt werden, selbst wenn zu befürchten ist, dass der Betreffende künftig schwerwiegendere Straftaten verübt. Solch vermeintlich harmlose Straftaten sind aber oft der Einstieg in eine schlimmere Täterkarriere.
Der später vorgelegte Gesetzentwurf von Rot-Grün, der bedauerlicherweise eine Mehrheit gefunden hat, enthält statt solcher klarer Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung Halbherzigkeiten und Fehlgriffe, die von der Bundesjustizministerin teilweise schon im Gesetzgebungsverfahren korrigiert werden mussten. So musste Frau Zypries bspw. gegen ihre Überzeugung auf die ursprünglich geplante erweiterte Anzeigepflicht bei sexuellem Missbrauch verzichten, da die Sachverständigen in der Anhörung des Rechtsausschusses einvernehmlich der Meinung waren: Die Vorschrift fördert das Wegsehen, erhöht den Täterdruck auf die Opfer, ist gesetzestechnisch verfehlt und nicht praktikabel.
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