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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Röttgen: Rot-Grün verweigert wirksamen Schutz der Bevölkerung vor Sexualverbrechern

Berlin (ots)

Anlässlich der abschließenden Beschlussfassung des
Bundestages über die Gesetzentwürfe der CDU/CSU-Fraktion und der
Regierungsfraktionen zum Sexualstrafrecht erklärt der
rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Norbert
Röttgen MdB:
Erschreckende Einzelfälle in den vergangenen Monaten und ca.
15.000 Fälle von Kindesmissbrauch im Jahr zwingen zum Handeln. Die
CDU/CSU- Bundestagsfraktion hat darum schon im November 2002 ein
umfassendes Maßnahmenbündel vorgelegt, um den Schutz der Bevölkerung
und vor allem der Kinder vor Sexualverbrechen zu verbessern. Rot-Grün
hat diesen Gesetzentwurf gestern abgelehnt. Damit werden bei der
Verfolgung von Sexualstraftätern auch in Zukunft u.a. folgende
wichtige Maßnahmen nicht zur Verfügung stehen:
- Hochgefährliche Straftäter können auch weiterhin nicht
nachträglich in Sicherungsverwahrung genommen werden. Es bleibt bei
dem sog. Vorbehalt, der insbesondere Altfälle nicht erfasst; -
Kindesmissbrauch und sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger
Personen bleiben Vergehen und werden nicht als Verbrechen geächtet; -
Die Überwachung des Fernmeldeverkehrs steht nicht für sämtliche Taten
des Kindesmissbrauchs und der Verbreitung von Kinderpornographie zur
Verfügung; - Die DNA-Analyse wird in Strafverfahren auch künftig
nicht so konsequent wie möglich und nötig genutzt. So kann
beispielsweise weiterhin einem Exhibitionisten der genetische
Fingerabdruck nicht abverlangt werden, selbst wenn zu befürchten ist,
dass der Betreffende künftig schwerwiegendere Straftaten verübt.
Solch vermeintlich harmlose Straftaten sind aber oft der Einstieg in
eine schlimmere Täterkarriere.
Der später vorgelegte Gesetzentwurf von Rot-Grün, der
bedauerlicherweise eine Mehrheit gefunden hat, enthält statt solcher
klarer Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung Halbherzigkeiten und
Fehlgriffe, die von der Bundesjustizministerin teilweise schon im
Gesetzgebungsverfahren korrigiert werden mussten. So musste Frau
Zypries bspw. gegen ihre Überzeugung auf die ursprünglich geplante
erweiterte Anzeigepflicht bei sexuellem Missbrauch verzichten, da die
Sachverständigen in der Anhörung des Rechtsausschusses einvernehmlich
der Meinung waren: Die Vorschrift fördert das Wegsehen, erhöht den
Täterdruck auf die Opfer, ist gesetzestechnisch verfehlt und nicht
praktikabel.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=7846

Kontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon:(030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email:fraktion@cducsu.de

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