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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Klaeden: Weitere Fragen zum Verfahren des Dr. Burkhard Hirsch

Berlin (ots)

Der parlamentarische Geschäftsführer der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Eckart von Klaeden, MdB erklärt:
Nachdem der Kölner Generalstaatsanwalt Georg Linden in der
Angelegenheit wegen angeblicher Datenlöschungen und angeblicher
Aktenvernichtung weder Tat noch Täter sieht, rückt das Verfahren des
Ermittlers im disziplinaren Vorverfahren, Dr. Burkhard Hirsch, immer
mehr in den Blickpunkt. Deshalb habe ich folgende Fragen an die
Bundesregierung zur schriftlichen Beantwortung gestellt:
1. Hat der Ermittler im disziplinaren Vorverfahren, Dr. Burkhard
Hirsch, den von seinem Ermittlungsergebnis Betroffenen vor Abschluss
seines Berichtes, den er dem Chef des Bundeskanzleramtes
Staatssekretär Dr. Steinmeier vorgelegt hat, rechtliches Gehör
gewährt und wenn nicht, warum nicht?
2. Hat der Ermittler im disziplinaren Vorverfahren, Dr. Burkhard
Hirsch, die von ihm vernommenen Personen, die er zu Beginn der
Vernehmung darüber belehrt hat, dass sie eventuell Betroffene sind,
bereits in der Ladung zur Vernehmung darauf hingewiesen, dass sie als
Betroffene in Betracht kommen?
Zweifel an einem rechtsstaatlich korrekten Verfahren hat Dr.
Hirsch bereits am 05.04.2001 vor dem Untersuchungsausschuss genährt,
als er seine Probleme mit der Anwesenheit eines Rechtsanwalts als
Zeugenbeistand bei der Zeugenvernehmung äußerte und den Schluss
ermöglichte, dass ihm der Unterschied zwischen Zeugenbeistand und
Strafverteidiger nicht bekannt ist. Auch die Äußerung von Dr. Hirsch
am 05.04.2001 vor dem Untersuchungsausschuss, durch das Mitbringen
eines Rechtsanwalts durch einen Zeugen zu seiner Vernehmung würde ein
Präjudiz geschaffen, bestätigt Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit von
Hirsch: Schon am 09.10.1974 hatte das Bundesverfassungsgericht
entschieden, dass der Ausschluss eines Rechtsbeistandes des Zeugen
gegen das Recht auf ein faires Verfahren verstößt.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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