Heinen: Bahn bewegt sich wann die Bundesregierung?
Berlin (ots)
Zur heutigen Debatte des CDU/CSU-Antrags Mehr Rechte für Fahrgäste erklärt die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Ursula Heinen MdB:
Die Bahn hat es vorgemacht: Mit ihrem Wir haben verstanden und der Wiedereinführung der Bahncard 50 zum August hat die Bahn gezeigt, dass sie notwendige Änderungen auch kurzfristig durchzuführen bereit ist. Sie geht damit auf die überwältigenden Kundenwünsche nach mehr Flexibilität in der Reiseplanung ein und zeigt sich flexibel, das neue Preissystem wieder grundsätzlich umzugestalten.
Leider kann man das von der Bundesregierung nicht behaupten. Obwohl die Beschwerden von Kunden über Abwicklungsprobleme vor allem bei massiver Zugverspätung und Zugausfall schon lange währen, hat die Bundesregierung noch keinen Schritt unternommen, dieser Lage abzuhelfen. Dabei sind grundsätzliche Änderungen des Rechts der öffentlichen Personenbeförderung nach Meinung nahezu aller Experten nach Durchführung der Bahnreform dringend vonnöten. Die Beförderung ist ein privatrechtlicher Vertrag und muss daher privatrechtlich geregelt werden, mit allen Konsequenzen und für alle Verkehrsmittel.
Gleiche Augenhöhe für die Verbraucher dieses Motto muss auch gegenüber den Verkehrsunternehmen gelten. Die Bundesregierung ist weiterhin aufgefordert, dafür durch gesetzliche Vorgaben zu sorgen.
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