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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Heinen: Bahn bewegt sich – wann die Bundesregierung?

Berlin (ots)

Zur heutigen Debatte des CDU/CSU-Antrags „Mehr
Rechte für Fahrgäste“ erklärt die Verbraucherschutzbeauftragte der
CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Ursula Heinen MdB:
Die Bahn hat es vorgemacht: Mit ihrem „Wir haben verstanden“ und
der Wiedereinführung der „Bahncard 50“ zum August hat die Bahn
gezeigt, dass sie notwendige Änderungen auch kurzfristig
durchzuführen bereit ist. Sie geht damit auf die überwältigenden
Kundenwünsche nach mehr Flexibilität in der Reiseplanung ein und
zeigt sich flexibel, das neue Preissystem wieder grundsätzlich
umzugestalten.
Leider kann man das von der Bundesregierung nicht behaupten.
Obwohl die Beschwerden von Kunden über Abwicklungsprobleme vor allem
bei massiver Zugverspätung und Zugausfall schon lange währen, hat die
Bundesregierung noch keinen Schritt unternommen, dieser Lage
abzuhelfen. Dabei sind grundsätzliche Änderungen des Rechts der
öffentlichen Personenbeförderung nach Meinung nahezu aller Experten
nach Durchführung der Bahnreform dringend vonnöten. Die Beförderung
ist ein privatrechtlicher Vertrag und muss daher privatrechtlich
geregelt werden, mit allen Konsequenzen und für alle Verkehrsmittel.
Gleiche Augenhöhe für die Verbraucher – dieses Motto muss auch
gegenüber den Verkehrsunternehmen gelten. Die Bundesregierung ist
weiterhin aufgefordert, dafür durch gesetzliche Vorgaben zu sorgen.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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