Vaatz: Rosenholz-Kartei im Interesse der Stasi-Opfer unverzüglich offenlegen
Berlin (ots)
Zur Haltung der Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen, Marianne Birthler, die Rosenholz-Daten erst in einigen Monaten einer größeren Anzahl von Auskunftsberechtigten zur Verfügung zu stellen und zu ihrer inhaltlichen Bewertung dieser Unterlagen erklärt der in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Arbeitsbereiche Neue Länder und Menschenrechte zuständige stellvertretende Vorsitzende, Arnold Vaatz MdB:
Bei den vom US-Geheimdienst CIA übergebenen sog. Rosenholz- Unterlagen handelt es sich um eine Agentenkartei der Stasi- Hauptverwaltung A (HVA). Das Material soll die Namen von circa 50.000 ganz überwiegend noch unenttarnten Bundesbürgern umfassen, die für die ehemalige Auslandsspionage der DDR gearbeitet haben. Etwa 40.000 davon sollen ehemalige DDR-Bürger sein.
Mit der Ende Juni 2003 erfolgten Aufhebung der Einstufung als geheim können die Rosenholz-Unterlagen nun wie die übrigen Stasi- Unterlagen entsprechend dem Stasi-Unterlagen-Gesetz verwendet werden. Jetzt muss insbesondere den von der Staatssicherheit Verfolgten als Betroffenen im Sinne des Stasi-Unterlagen-Gesetzes kurzfristig Auskunft und Einsichtnahme in die Rosenholz-Unterlagen gewährt werden.
Die beiden von Marianne Birthler gegen eine sofortige Zugänglichmachung vorgebrachten Gründe überzeugen nicht. Um endlich Gewissheit zu bekommen, nimmt der Auskunft suchende Betroffene gern die in den ersten Monaten nur technisch eingeschränkten Recherchemöglichkeiten in Kauf. Er kann und will sich nicht mehr auf einen zeitlich nicht näher genannten Termin vertrösten lassen. Noch weniger stichhaltig ist der Hinweis, eine sofortige Nutzung führe zu Fehlinterpretationen, die mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht nicht vereinbar seien. Vermeintliche Fehlinterpretationen müssen ausgeschlossen werden, indem z.B. Mitarbeiter der Behörde Auskunftssuchenden Lesehilfe geben und mit Rat und Tat zur Seite stehen. Das Bundeskanzleramt und auch die Birthler-Behörde haben selbst mitgeteilt, dass die Rosenholz-Daten künftig wie die anderen Karteien des MfS nach den Bedingungen des Stasi-Unterlagen- Gesetzes als Findmittel genutzt werden können. Schließlich sind auch die bisher bereits einsehbaren Karteien von solchen Fehlinterpretationen nicht gefeit. Die jetzt beabsichtigte zumindest zeitliche Vorenthaltung der Rosenholz- Daten stellt daher eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung dar. Unverständlich ist auch der jetzige Hinweis auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Die Birthler-Behörde hat im Verfahren gegen den Altbundeskanzler Helmut Kohl das allgemeine Persönlichkeitsrecht nicht gelten lassen. Damals wurden bedenkenlos die Daten eines Opfers unter Ausblendung des Persönlichkeitsrechts offenbart. Es ist daher nicht nachvollziehbar, warum von denselben Entscheidungsträgern heute das Persönlichkeitsrecht der Täter ins Feld geführt wird. Schon der damit verursachte zeitliche Aufschub schützt die alten Stasi-Täter.
Die Bewertung von Frau Birthler kann insoweit nicht geteilt werden, als dass bei der Rosenholz-Kartei insbesondere die zeitgeschichtliche Aufarbeitung der gegen die Bundesrepublik gerichteten Spionage im Vordergrund stehen soll. Diese wissenschaftliche Sichtweise greift zu kurz. Der Schwerpunkt muss vielmehr auf der dienst- und arbeitsrechtlichen Aufarbeitung liegen. Die in der Kartei geführten Stasi-Mitarbeiter sind ganz überwiegend noch nicht enttarnt. Auch hat die Birthler-Behörde, wie sie selbst einräumt, in der Vergangenheit nur sehr wenige bei der HVA registrierte Inoffizielle Mitarbeiter entdeckt. Insoweit ist die Auffassung von Frau Birthler, die eine zweite Personalüberprüfung für sinnvoll hält und mit ihrer Behörde als gutes Beispiel vorangehen will, zu begrüßen. Dem sollten sich alle Behörden anschließen und entsprechende Anfragen an die Birthler-Behörde stellen.
Mit der Übergabe der Rosenholz-Kartei an die Birthler-Behörde ist nun der noch fehlende Mosaikstein eingesetzt worden. Es besteht jedoch die Gefahr, dass durch die jetzt drohende verzögerte Bearbeitung die bei der Verfolgung der Stasi-Verbrechen bisher zu Unrecht unterstellte Ungleichbehandlung von West- und Ostdeutschen doch noch Realität wird. Deren unverzügliche Aufarbeitung ist hingegen ein weiterer Schritt zur inneren Einheit in Deutschland.
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