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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Vaatz: „Rosenholz“-Kartei im Interesse der Stasi-Opfer unverzüglich offenlegen

Berlin (ots)

Zur Haltung der Bundesbeauftragten für die
Stasi-Unterlagen, Marianne Birthler, die „Rosenholz“-Daten erst in
„einigen Monaten“ einer größeren Anzahl von Auskunftsberechtigten zur
Verfügung zu stellen und zu ihrer inhaltlichen Bewertung dieser
Unterlagen erklärt der in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die
Arbeitsbereiche Neue Länder und Menschenrechte zuständige
stellvertretende Vorsitzende, Arnold Vaatz MdB:
Bei den vom US-Geheimdienst CIA übergebenen sog. „Rosenholz“-
Unterlagen handelt es sich um eine Agentenkartei der Stasi-
Hauptverwaltung A (HVA). Das Material soll die Namen von circa 50.000
– ganz überwiegend noch unenttarnten – Bundesbürgern umfassen, die
für die ehemalige Auslandsspionage der DDR gearbeitet haben. Etwa
40.000 davon sollen ehemalige DDR-Bürger sein.
Mit der Ende Juni 2003 erfolgten Aufhebung der Einstufung als
geheim können die „Rosenholz“-Unterlagen nun wie die übrigen Stasi-
Unterlagen entsprechend dem Stasi-Unterlagen-Gesetz verwendet werden.
Jetzt muss insbesondere den von der Staatssicherheit Verfolgten als
Betroffenen im Sinne des Stasi-Unterlagen-Gesetzes kurzfristig
Auskunft und Einsichtnahme in die „Rosenholz“-Unterlagen gewährt
werden.
Die beiden von Marianne Birthler gegen eine sofortige
Zugänglichmachung vorgebrachten Gründe überzeugen nicht. Um endlich
Gewissheit zu bekommen, nimmt der Auskunft suchende Betroffene gern
die in den ersten Monaten nur technisch eingeschränkten
Recherchemöglichkeiten in Kauf. Er kann und will sich nicht mehr auf
einen zeitlich nicht näher genannten Termin vertrösten lassen. Noch
weniger stichhaltig ist der Hinweis, eine sofortige Nutzung führe zu
Fehlinterpretationen, die mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht
nicht vereinbar seien. Vermeintliche Fehlinterpretationen müssen
ausgeschlossen werden, indem z.B. Mitarbeiter der Behörde
Auskunftssuchenden „Lesehilfe“ geben und mit Rat und Tat zur Seite
stehen. Das Bundeskanzleramt und auch die „Birthler-Behörde haben
selbst mitgeteilt, dass die „Rosenholz“-Daten künftig wie die anderen
Karteien des MfS nach den Bedingungen des Stasi-Unterlagen- Gesetzes
als Findmittel genutzt werden können. Schließlich sind auch die
bisher bereits einsehbaren Karteien von solchen
„Fehlinterpretationen“ nicht gefeit. Die jetzt beabsichtigte –
zumindest zeitliche – Vorenthaltung der „Rosenholz“- Daten stellt
daher eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung dar.
Unverständlich ist auch der jetzige Hinweis auf das allgemeine
Persönlichkeitsrecht. Die Birthler-Behörde hat im Verfahren gegen den
Altbundeskanzler Helmut Kohl das allgemeine Persönlichkeitsrecht
nicht gelten lassen. Damals wurden bedenkenlos die Daten eines Opfers
unter Ausblendung des Persönlichkeitsrechts offenbart. Es ist daher
nicht nachvollziehbar, warum von denselben Entscheidungsträgern heute
das Persönlichkeitsrecht der Täter ins Feld geführt wird. Schon der
damit verursachte zeitliche Aufschub schützt die alten Stasi-Täter.
Die Bewertung von Frau Birthler kann insoweit nicht geteilt
werden, als dass bei der „Rosenholz“-Kartei insbesondere die
zeitgeschichtliche Aufarbeitung der gegen die Bundesrepublik
gerichteten Spionage im Vordergrund stehen soll. Diese
wissenschaftliche Sichtweise greift zu kurz. Der Schwerpunkt muss
vielmehr auf der dienst- und arbeitsrechtlichen Aufarbeitung liegen.
Die in der Kartei geführten Stasi-Mitarbeiter sind ganz überwiegend
noch nicht enttarnt. Auch hat die Birthler-Behörde, wie sie selbst
einräumt, in der Vergangenheit nur sehr wenige bei der HVA
registrierte Inoffizielle Mitarbeiter entdeckt. Insoweit ist die
Auffassung von Frau Birthler, die eine zweite Personalüberprüfung für
sinnvoll hält und mit ihrer Behörde als gutes Beispiel vorangehen
will, zu begrüßen. Dem sollten sich alle Behörden anschließen und
entsprechende Anfragen an die Birthler-Behörde stellen.
Mit der Übergabe der „Rosenholz“-Kartei an die Birthler-Behörde
ist nun der noch fehlende Mosaikstein eingesetzt worden. Es besteht
jedoch die Gefahr, dass durch die jetzt drohende verzögerte
Bearbeitung die bei der Verfolgung der Stasi-Verbrechen bisher zu
Unrecht unterstellte Ungleichbehandlung von West- und Ostdeutschen
doch noch Realität wird. Deren unverzügliche Aufarbeitung ist
hingegen ein weiterer Schritt zur inneren Einheit in Deutschland.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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