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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Heinen: Werbeaussagen auf Lebensmitteln nicht überregulieren

Berlin (ots)

Zur Verabschiedung des Verordnungsvorschlags über
nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmitteln durch die
EU- Kommission erklärt die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-
Bundestagsfraktion, Ursula Heinen MdB:
Zu Recht strebt die EU-Kommission eine Harmonisierung der
gesundheits- und nährwertbezogenen Angaben auf Lebensmitteln an, denn
die Vielfalt in der Produktentwicklung hat auch zur Vielfalt bei
deren Anpreisung geführt. Für die Verbraucher ist dies oftmals eher
verwirrend, als dass es eine Hilfe für das bewusste Auswählen und
Einkaufen eines Produkts wäre. Es ist zu begrüßen, dass die EU-
Kommission mehr Wissenschaftlichkeit in die Werbung für Lebensmittel
hineinbringen will.
Mit dem jetzt vorgelegten Vorschlag schießt die Kommission jedoch
über das mit der Verordnung selbstgesteckte Ziel hinaus, zugleich
Verbraucherinformation, gleiche Wettbewerbsbedingungen,
Warenverkehrsfreiheit, Rechtssicherheit und Innovationsfreundlichkeit
zu gewährleisten. Im Gegenteil, die Regelungen stehen diesen Zielen
eher entgegen.
So soll bei gesundheitsbezogenen Angaben der Hinweis auf die
Bedeutung des gesunden Lebensstils und der ausgewogenen Ernährung
enthalten sein – letztlich eine Binsenweisheit.
Es ist schon fraglich, ob die geplante Positivliste für
wissenschaftlich unumstrittene generische Aussagen – z.B. „Kalzium
stärkt den Knochenaufbau“ - notwendig ist oder ob nicht jedenfalls
das Verfahren zu ihrer Erstellung zu kompliziert ist. Unverständlich
ist, weshalb zudem generelle wirkungsbezogene Aussagen, wie z.B. zur
Bekömmlichkeit eines Produkts, verboten werden sollen.
Zu absurden Ergebnissen kann aber das von der Kommission überaus
komplizierte Verfahren führen, nach dem konkrete gesundheitsbezogene
Werbeaussagen von der Europäischen Lebensmittelbehörde genehmigt
werden sollen. Denn diese dürfen nur genehmigt werden, wenn das
vorher anhand u.a. des Fett- und Zuckergehalts festgestellte „Profil“
eines Lebensmittels insgesamt positiv ist. Ein Orangensaft dürfte
nach Expertenmeinung dann möglicherweise wegen seines hohen
natürlichen Zuckergehalts nicht mehr mit dem Hinweis auf den hohen
Vitamin C–Gehalt beworben werden.
Die vorgesehenen Genehmigungsverfahren dürften eher zu einer
Wettbewerbsverzerrung führen, da sich nicht alle
Lebensmittelhersteller die Durchführung eines Genehmigungsverfahrens
werden leisten können. Auch ist fraglich, ob die Aussicht auf ein
solches Verfahren die Innovationsfreudigkeit – also Forschung zwecks
Verbesserung der Produkte - fördert. Und schließlich dürfte schon die
Erstellung der Positivliste für nährwertbezogene Angaben einige
Schwierigkeiten mit sich bringen, da die Wirkungen vieler Nährstoffe
zwar bekannt, aber in ihrem Wirkungszusammenhang wissenschaftlich
noch nicht konkret genug abgeklärt sind. Vor allem verkennt die
Kommission mit dem Verordnungsvorschlag, dass gesunde Lebensführung
letztlich auf der Mündigkeit der Verbraucher und nicht auf der
Klassifizierung von Lebensmitteln beruht.
Die Bundesregierung sollte sich dringend für Verbesserungen der
Verordnung einsetzen. Die geplante Positivliste und das Verfahren zu
ihrer Erstellung, die Verknüpfung von Lebensmittel-„Profil“ und
Werbeaussagen sowie generell mögliche Verfahrensvereinfachungen
sollten überprüft und überarbeitet werden.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=7846

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