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Krogmann: TKG-Novelle nicht in Sicht – EU-Frist verschlafen

Berlin (ots)

Anlässlich des Ablaufs der Frist für die Umsetzung
der EU- Richtlinien zur Regulierung des Telekommunikationsmarktes am
24. Juli 2003 erklärt die Internet-Beauftragte und Berichterstatterin
für Telekommunikation, Dr. Martina Krogmann MdB:
Mit dem heutigen Tag läuft die Frist für die Umsetzung des EU-
Richtlinienpakets zur elektronischen Kommunikation ab. Spätestens
morgen müsste in Deutschland ein neues Telekommunikationsgesetz (TKG)
in Kraft treten. Doch dies ist längst noch nicht in Sicht – der von
der Bundesregierung für Mai angekündigte Kabinettsbeschluss liegt
immer noch nicht vor. Mit dem Gesetz ist nicht vor Beginn des
nächsten Jahres zu rechnen. Die zeitlichen Vorgaben aus Brüssel wird
die Bundesregierung also um mindestens ein halbes Jahr verfehlen. Im
Gegensatz dazu haben unter anderem Großbritannien, Österreich,
Finnland und Schweden die Richtlinien bereits fristgemäß umgesetzt.
Folge der verspäteten Umsetzung in Deutschland ist nicht nur ein
mögliches Vertragsverletzungsverfahren von Seiten der EU, sondern vor
allem Rechts- und Planungsunsicherheit für die gesamte deutsche
ITK-Branche. Denn die Richtlinien sehen erhebliche Veränderungen
gegenüber dem jetzigen TKG vor. Dies betrifft unter anderem die neuen
Verfahren für Marktabgrenzung und Marktanalyse sowie den Wegfall der
Lizenzpflicht. Die Marktanalyse hätte die Regulierungsbehörde für
Telekommunikation und Post (RegTP) bereits seit Februar dieses Jahres
durchführen können, wie es die Empfehlung der Europäischen Kommission
vorsah. Bis heute sind aber nicht einmal die Voraussetzungen für das
neue Regulierungsregime geschaffen.
Zu Unsicherheit führt auch der Wegfall der Lizenzpflicht für
Anbieter von Sprachtelefonie und Betreiber von Übertragungswegen vom
25. Juli 2003 an. Die unmittelbare Anwendung der EU-Richtlinien zieht
hier ein rechtliches Vakuum nach sich. Dies betrifft vor allem die
Wegerechte und die Nummernzuteilung, die nach bisher geltendem TKG an
diese Lizenz geknüpft waren. Die RegTP schafft nun zwar
Übergangslösungen, diese können aber bezüglich der Rechtsklarheit
kein Gesetz ersetzen.
Aufgrund der bisherigen Versäumnisse der Bundesregierung besteht
nun die Gefahr, dass insbesondere ausländische Firmen ihre
Investitionen in Deutschland erst einmal zurückstellen. Die
Bundesregierung muss jetzt schnell ein gutes Gesetz vorlegen – um
Schaden für die für unsere gesamte Volkswirtschaft so wichtige
ITK-Branche abzuwenden.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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Telefon:(030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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