Röttgen begrüßt Karlsruher Urteil zum Schutz der Abgeordneten gegen Durchsuchungen
Berlin (ots)
Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts über den Schutz der Abgeordneten gegen Durchsuchungen und Beschlagnahmen durch Ermittlungsbehörden erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Norbert Röttgen MdB:
Mit ihrem klaren Urteil zum Schutz der Abgeordneten gegen Razzien der Ermittlungsbehörden haben die Karlsruher Richter das System und die Funktionsfähigkeit unserer parlamentarischen Demokratie gestärkt. Das in unserer Verfassung verankerte Zeugnisverweigerungsrecht und das Beschlagnahmeverbot schützt das Vertrauensverhältnis zwischen den Parlamentariern und den Wählern. Denn deren Interessen müssen die Abgeordneten vertreten. Insofern schützt das individuelle Zeugnisverweigerungsrecht nicht nur den Abgeordneten selbst, sondern auch die Funktionsfähigkeit des Parlaments. Dieser Zweck wäre nicht erreicht, wenn sich der Schutz vor Durchsuchungen nicht auch auf die Mitarbeiter der Abgeordneten erstreckte.
Das Privileg, das das Gericht mit seinem Urteil bestätigt, korrespondiert allerdings auch einer hohen Verantwortung der Volksvertreter, die Spielregeln der parlamentarischen Arbeit einzuhalten. Dazu gehört auch der verantwortungsvolle Umgang mit Informationen und die Pflicht zur Geheimhaltung, wenn Veröffentlichungen beispielsweise die Ermittlungen und die erfolgreiche Arbeit eines Untersuchungsausschusses gefährden.
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