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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Röttgen begrüßt Karlsruher Urteil zum Schutz der Abgeordneten gegen Durchsuchungen

Berlin (ots)

Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts
über den Schutz der Abgeordneten gegen Durchsuchungen und
Beschlagnahmen durch Ermittlungsbehörden erklärt der rechtspolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Norbert Röttgen MdB:
Mit ihrem klaren Urteil zum Schutz der Abgeordneten gegen Razzien
der Ermittlungsbehörden haben die Karlsruher Richter das System und
die Funktionsfähigkeit unserer parlamentarischen Demokratie gestärkt.
Das in unserer Verfassung verankerte Zeugnisverweigerungsrecht und
das Beschlagnahmeverbot schützt das Vertrauensverhältnis zwischen den
Parlamentariern und den Wählern. Denn deren Interessen müssen die
Abgeordneten vertreten. Insofern schützt das individuelle
Zeugnisverweigerungsrecht nicht nur den Abgeordneten selbst, sondern
auch die Funktionsfähigkeit des Parlaments. Dieser Zweck wäre nicht
erreicht, wenn sich der Schutz vor Durchsuchungen nicht auch auf die
Mitarbeiter der Abgeordneten erstreckte.
Das Privileg, das das Gericht mit seinem Urteil bestätigt,
korrespondiert allerdings auch einer hohen Verantwortung der
Volksvertreter, die Spielregeln der parlamentarischen Arbeit
einzuhalten. Dazu gehört auch der verantwortungsvolle Umgang mit
Informationen und die Pflicht zur Geheimhaltung, wenn
Veröffentlichungen beispielsweise die Ermittlungen und die
erfolgreiche Arbeit eines Untersuchungsausschusses gefährden.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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