Korrektur da im zweiten Absatz falsche Zahl
Austermann:
Ignorierte
Haushaltsrisiken führen wieder zu Verfassungsbruch
Berlin (ots)
Zur drohenden Explosion der Neuverschuldung im Bundeshaushalt 2004 erklärt der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Dietrich Austermann MdB:
Der Bundeshaushalt 2004 ist auch ohne die vorgezogene Steuerreform mit erheblichen Risiken behaftet. Sie liegen in falschen Annahmen und unterstellten Bundesratsentscheidungen. Noch nicht vorgelegte Gesetze werden als rechtskräftig unterstellt. Gleiches gilt für angedachte Reformen. Für den Haushalt negative Wirkungen werden ignoriert. Mit neuen Risiken beläuft sich das Defizit insgesamt auf rund 54 Mrd. .
Der Bundeshaushalt 2004 ist auf der Basis eines zu hohen Wirtschaftswachstums aufgestellt worden. Das BIP wird in 2003 und 2004 deutlich hinter den Erwartungen der Bundesregierung zurück bleiben. Das hat konjunkturbedingte Steuerausfälle in Höhe von rund 3 Mrd. zur Folge.
Der geplante Zuschuss zur Bundesanstalt für Arbeit beträgt nur rd. 5 Mrd. , obwohl die Bundesregierung von einer in etwa gleich hohen Arbeitslosigkeit ausgeht. Intern rechnet das Bundeswirtschaftsministerium für 2003 mit ca. 10 Mrd. . Das bedeutet ein Haushaltsrisiko von ca. 5 Mrd. .
Bei der Arbeitslosenhilfe ist in diesem Jahr mit Mehrausgaben von rund 4 Mrd. zu rechnen. Trotz der geplanten Einsparungen im Rahmen des Haushaltsstabilisierungskonzepts des Bundes bleibt immer noch ein Haushaltsrisiko von rund 3 Mrd. aufgrund der fast unverändert hohen Arbeitslosigkeit.
Durch die Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe (ALG II) entstehen dem Bund nach dem nun vorliegenden Gesetzentwurf - ab Mitte des nächsten Jahres zusätzliche Lasten von rd. 16 Mrd. . Damit steigen die Ausgaben im Bereich Arbeitslosenhilfe/ALG II auf rd. 22,7 Mrd. . Selbst wenn es dem Bund gelänge, als Kompensation über eine Umverteilung der Anteile an der Umsatzsteuer ca. 4,5 Mrd. Mehreinnahmen zu erzielen, bliebe ein ungedeckter Betrag von 4,8 Mrd. .
Aus dem Haushaltsstabilisierungskonzept (das dem Haushaltsentwurf zugrunde liegt), für das die Bundesregierung am 13. August einen Gesetzentwurf vorlegen will, der der Zustimmung des Bundesrates bedarf, ergeben sich folgende Risiken:
Der Bundeszuschuss zur Rentenversicherung wird gegenüber dem Finanzplan um 2 Mrd. jährlich reduziert. Derzeit existieren noch keine konkreten Pläne, wie dieses Einsparvolumen realisiert werden soll.
Aus steuerlichen Maßnahmen rechnet der Bund mit folgenden Mehreinnahmen:
Körperschaftsteuer: 500 Mio. . Eigenheimzulage: 128 Mio. . Entfernungspauschale: 510 Mio. . Koch/Steinbrück: 1.200 Mio. . Steuerhinterziehung und Schwarzarbeit: 1.000 Mio. . Förderung der Steuerehrlichkeit: 2.125 Mio. . Höhere Umsatzsteuer für Gemeinden: 1.500 Mio. .
Ein Teil dieser Maßnahmen ist im Hinblick auf die Entwicklung von Wachstum und Arbeitslosigkeit kontraproduktiv. Die Union hat ihren Widerstand gegen den Wegfall der Eigenheimzulage und die Kürzung der Entfernungspauschale bereits deutlich gemacht. Nach Auffassung der Union könnte über diese steuerlichen Vergünstigungen für Häuslebauer und Arbeitnehmer nur im Rahmen einer breit angelegten großen Steuerreform verhandelt werden.
Mit dem Vorgriff auf das Ergebnis der Arbeitsgruppe Koch/Steinbrück wird unterstellt, dass sich der von den beiden Ministerpräsidenten geplante Subventionsabbau im Wesentlichen auf der steuerlichen Ebene vollzieht. Die geplanten Mehreinnahmen durch das Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit basieren auf dem wenig wahrscheinlichen Szenario, dass in 2004 etwa 20 Mrd. nach Deutschland (zurück-) fließen und hier nachträglich versteuert werden.
Die geplante Gewerbesteuerreform soll den Kommunen neue Einnahmequellen durch die Besteuerung von gewinnunabhängigen Elementen, wie Mieten und Pachten, erschließen als Ausgleich für die vom Bund angestrebte Kompensation seiner Mehrausgaben aus der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe. Dabei gleicht die Reform nicht einmal die steigenden Abzüge bei den Gemeinden aus der ständig erhöhten Gewerbesteuer-Umlage aus und führt zu Mindereinnahmen des Bundes bei der Mehrwertsteuer.
Die explosionsartige Entwicklung der Neuverschuldung und die Verfassungswidrigkeit der Haushalte zum dritten Mal in Folge sind auch ohne Vorziehen der Steuerreform vorgezeichnet!
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