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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Korrektur da im zweiten Absatz falsche Zahl
Austermann: Ignorierte Haushaltsrisiken führen wieder zu Verfassungsbruch

Berlin (ots)

Zur drohenden Explosion der Neuverschuldung im
Bundeshaushalt 2004 erklärt der haushaltspolitische Sprecher der
CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Dietrich Austermann MdB:
Der Bundeshaushalt 2004 ist – auch ohne die vorgezogene
Steuerreform – mit erheblichen Risiken behaftet. Sie liegen in
falschen Annahmen und unterstellten Bundesratsentscheidungen. Noch
nicht vorgelegte Gesetze werden als rechtskräftig unterstellt.
Gleiches gilt für angedachte Reformen. Für den Haushalt negative
Wirkungen werden ignoriert. Mit neuen Risiken beläuft sich das
Defizit insgesamt auf rund 54 Mrd. €.
Der Bundeshaushalt 2004 ist auf der Basis eines zu hohen
Wirtschaftswachstums aufgestellt worden. Das BIP wird in 2003 und
2004 deutlich hinter den Erwartungen der Bundesregierung zurück
bleiben. Das hat konjunkturbedingte Steuerausfälle in Höhe von rund 3
Mrd. € zur Folge.
Der geplante Zuschuss zur Bundesanstalt für Arbeit beträgt nur rd.
5 Mrd. €, obwohl die Bundesregierung von einer in etwa gleich hohen
Arbeitslosigkeit ausgeht. Intern rechnet das
Bundeswirtschaftsministerium für 2003 mit ca. 10 Mrd. €. Das bedeutet
ein Haushaltsrisiko von ca. 5 Mrd. €.
Bei der Arbeitslosenhilfe ist in diesem Jahr mit Mehrausgaben von
rund 4 Mrd. € zu rechnen. Trotz der geplanten Einsparungen im Rahmen
des „Haushaltsstabilisierungskonzepts“ des Bundes bleibt immer noch
ein Haushaltsrisiko von rund 3 Mrd. € aufgrund der fast unverändert
hohen Arbeitslosigkeit.
Durch die Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe (ALG
II) entstehen dem Bund – nach dem nun vorliegenden Gesetzentwurf - ab
Mitte des nächsten Jahres zusätzliche Lasten von rd. 16 Mrd. €. Damit
steigen die Ausgaben im Bereich Arbeitslosenhilfe/ALG II auf rd. 22,7
Mrd. €. Selbst wenn es dem Bund gelänge, als Kompensation über eine
Umverteilung der Anteile an der Umsatzsteuer ca. 4,5 Mrd. €
Mehreinnahmen zu erzielen, bliebe ein ungedeckter Betrag von 4,8 Mrd.
€.
Aus dem „Haushaltsstabilisierungskonzept“ (das dem
Haushaltsentwurf zugrunde liegt), für das die Bundesregierung am 13.
August einen Gesetzentwurf vorlegen will, der der Zustimmung des
Bundesrates bedarf, ergeben sich folgende Risiken:
Der Bundeszuschuss zur Rentenversicherung wird gegenüber dem
Finanzplan um 2 Mrd. € jährlich reduziert. Derzeit existieren noch
keine konkreten Pläne, wie dieses Einsparvolumen realisiert werden
soll.
Aus steuerlichen Maßnahmen rechnet der Bund mit folgenden
Mehreinnahmen:
Körperschaftsteuer: 500 Mio. €. Eigenheimzulage: 128 Mio. €.
Entfernungspauschale: 510 Mio. €. Koch/Steinbrück: 1.200 Mio. €.
Steuerhinterziehung und Schwarzarbeit: 1.000 Mio. €. Förderung der
Steuerehrlichkeit: 2.125 Mio. €. Höhere Umsatzsteuer für Gemeinden:
1.500 Mio. €.
Ein Teil dieser Maßnahmen ist im Hinblick auf die Entwicklung von
Wachstum und Arbeitslosigkeit kontraproduktiv. Die Union hat ihren
Widerstand gegen den Wegfall der Eigenheimzulage und die Kürzung der
Entfernungspauschale bereits deutlich gemacht. Nach Auffassung der
Union könnte über diese steuerlichen Vergünstigungen für Häuslebauer
und Arbeitnehmer nur im Rahmen einer breit angelegten großen
Steuerreform verhandelt werden.
Mit dem Vorgriff auf das Ergebnis der Arbeitsgruppe
Koch/Steinbrück wird unterstellt, dass sich der von den beiden
Ministerpräsidenten geplante Subventionsabbau im Wesentlichen auf der
steuerlichen Ebene vollzieht. Die geplanten Mehreinnahmen durch das
Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit basieren auf dem wenig
wahrscheinlichen Szenario, dass in 2004 etwa 20 Mrd. € nach
Deutschland (zurück-) fließen und hier nachträglich versteuert
werden.
Die geplante Gewerbesteuerreform soll den Kommunen neue
Einnahmequellen durch die Besteuerung von gewinnunabhängigen
Elementen, wie Mieten und Pachten, erschließen als Ausgleich für die
vom Bund angestrebte Kompensation seiner Mehrausgaben aus der
Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe. Dabei gleicht die
Reform nicht einmal die steigenden Abzüge bei den Gemeinden aus der
ständig erhöhten Gewerbesteuer-Umlage aus und führt zu
Mindereinnahmen des Bundes bei der Mehrwertsteuer.
Die explosionsartige Entwicklung der Neuverschuldung und die
Verfassungswidrigkeit der Haushalte zum dritten Mal in Folge sind –
auch ohne Vorziehen der Steuerreform – vorgezeichnet!
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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