Kues: Vorrang für heterosexuelle Ehe entspricht Haltung der Union
Berlin (ots)
Zur Veröffentlichung der Kongregation für die Glaubenslehre in Rom zur rechtlichen Anerkennung von gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften erklärt der Beauftragte für Kirchen und Religionsgemeinschaften der Vorsitzenden der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Dr. Hermann Kues MdB:
Die Erwägungen aus Rom und auch die Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz dazu bestätigen die klare Position der Union, wonach eine Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften mit der Ehe von Mann und Frau mit der vom Grundgesetz gewollten Bevorzugung von Ehe und Familie nicht vereinbar ist.
Gleichzeitig stellen die Erwägungen heraus, dass jegliche Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Lebensformen abzubauen bzw. zu verhindern ist und dort, wo es sinnvoll ist, auch eine rechtliche Absicherung dieser Personen vorgenommen werden sollte. Auch dies entspricht der Haltung der Union.
Gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften haben Anspruch auf Toleranz und Respekt und rechtliche Absicherung ihrer Beziehung. Allerdings ist eine Gesellschaft, die heterosexuellen Beziehungen keinen Vorrang einräumt, nicht zukunftsfähig. Insofern kann es konsequenterweise nicht sinnvoll sein, zum Beispiel die Mitversicherung in den Sozialsystemen für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen.
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