Wöhrl: Schlussverkauf nicht einfach abschaffen
Berlin (ots)
Anlässlich des Endes des Sommerschlussverkaufs und der von der Bundesregierung beschlossenen Abschaffung des Sommer- und Winterschlussverkaufs erklärt die wirtschaftspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dagmar G. Wöhrl MdB:
Der diesjährige Sommerschlussverkauf hat wieder gezeigt, dass Verbraucher und Unternehmen in Deutschland diesen Sonderverkauf nutzen. Ich appelliere daher an die Bundesregierung, diese in Deutschland bewährte Tradition nicht aufzugeben und ihren Gesetzentwurf entsprechend zu ändern.
Richtig ist die Novellierung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und die grundsätzliche Aufhebung der Reglementierung der Sonderveranstaltungen. Dies wird der Aufhebung von Rabattgesetz und Zugabeverordnung gerecht, schafft Rechtssicherheit und gibt den Unternehmen mehr Spielraum. Sommer- und Winterschlussverkäufe sollten aber weiterhin im UWG geschützt werden. Die Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland haben sich an diese zweimal im Jahr stattfindenden Sonderveranstaltungen gewöhnt, dem Handel, insbesondere den kleinen und mittelständischen, nutzen sie. Die Werbung mit dem Begriff Sommer- bzw. Winterschlussverkauf sollte deshalb für Schlussverkaufszeiten reserviert bleiben. Die Beschränkung auf ein bestimmtes Schlussverkaufssortiment sollte allerdings aufgegeben werden.
Damit würde das Wettbewerbsrecht zum Nutzen von Verbrauchern und Handel liberalisiert, eine bewährte und erfolgreiche Tradition in Deutschland aber nicht aufgegeben.
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